Vorlage-Nr.:

273/2012

Az.:

5 Christian Kuebler

Datum:

19.09.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

25.09.2012

 

 

Betreff:

Sanierung Jahnhalle mit Varianten- und Kostenvergleich der Alternativen zur Ballsporthalle

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Kostenübersicht, Lageplan Varianten 1-3

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Modernisierung der Jahnhalle als Mehrzweckhalle mit erforderlichen Anbauten vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel im Haushalt 2013 grundsätzlich zuzustimmen und
  2. die Verwaltung zu beauftragen, die Planung mit der Maßgabe vorzubereiten, dass die Maßnahme im Jahr 2013 durchgeführt und abgeschlossen wird.
  3. Die laufenden Verhandlungen mit dem SV Kornwestheim mit dem Ziel der Ablösung des Erbbaurechts weiter zu verhandeln.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Vorberatung

öffentlich

25.09.2012

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

27.09.2012

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Im Zusammenhang mit der Frage des künftigen Standorts einer Ballsporthalle hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 11.09.2012 (Vorlage 255/2012) die Grundsatzentscheidung über eine Sanierung der Jahnhalle zunächst zurückgestellt und die Verwaltung beauftragt, die finanziellen Auswirkungen - sowohl was die Gestehungs- als auch die Folgekosten betrifft - unterschiedlicher Standortvarianten darzustellen. Die unterschiedlichen Standorte sind in der Anlage grob skizzenhaft dargestellt.

 

Wesentliche Rahmenbedingungen

 

Dem Gemeinderat wurde in seiner Sitzung vom 27.10.2011 (Vorlage 313/2011) der vom Büro IKPS, Stuttgart erarbeitete Abschlussbericht „Analyse des Sportstättenbedarfs in Kornwestheim“ vorgelegt. Im Rahmen des Berichts wird vom Büro IKPS der Ausbau von Hallenkapazitäten empfohlen. Auf der Grundlage der durchgeführten Berechnungen und unter Berücksichtigung des künftigen Bedarfs empfiehlt das Büro IKPS den Bau von „2 Anlageneinheiten Einzelhalle mit evt. angeschlossenem Gymnastikraum“.

 

Im Gutachten aufgeführt sind auch die allgemeingültigen Definitionen unterschiedlicher Sporteinrichtungen. Demnach verfügt eine 2-Fach-Halle in der Regel über eine Fläche von 22x44m und einer lichten Höhe von 7m. Eine 3-Fach-Halle umfasst eine Fläche von 27x45m bei einer lichten Höhe von 7m. Die Flächengrößen beziehen sich hierbei nur auf die Spielfeldgrößen. Umkleiden, Sanitärräume, Erschließungsflächen, etc sind entsprechend hinzu zu rechnen. Ein Gymnastikraum umfasst laut Definition eine Fläche von rund 100qm, die von max. 16 Personen genutzt wird.

 

Die in der Vorlage genannten Zahlen sind zunächst als grober Anhaltspunkt zu verstehen. Die genannten Ansätze für eine 2-Feld- bzw. 3-Feld-Halle wurden vom Stadtbauamt durch die in diesem Planungsstadium übliche Zugrundelegung der Gebäudekubatur errechnet. Ausgegangen wird von einem Gebäude in Massivbauweise, einem für Bauten dieser Art üblichen Raumprogramm und der Erfüllung gesetzlicher Mindestanforderungen an den energetischen Standard. Bei Abweichungen vom Standardraumprogramm oder einem evt. gewünschten höheren Energiestandard (z.B. Passivbauweise, etc) wäre von entsprechend höheren Kosten auszugehen. In diesem Ansatz nicht enthalten sind Kosten für die evt. Gestaltung der Außenflächen (Zugangsbereiche, Eingrünung, etc), da diese erst im Zuge der Entwurfsplanung festgelegt werden können.

Die genannten Kosten für die Sanierung der Jahnhalle entsprechen den vom beauftragten Ingenieurbüro Fisch vor rund 2 Jahren ermittelten Zahlen. Inwiefern sich hier z.B. aufgrund allgemeiner Baukostensteigerungen, etc Änderungen ergeben kann muss zunächst abgewartet werden.

 

 

Variante 1

 

2-Feld-Halle im Bereich Eichenweg und Sanierung Jahnhalle

 

Im Falle eines Neubaus im Bereich Eichenweg wäre aus Sicht der Verwaltung die Fläche der ehemaligen Eishalle am besten geeignet. Durch die unmittelbare Nachbarschaft der in diesem Bereich vorhandenen Parkierungsflächen könnten sowohl funktional als auch finanziell Synergieeffekte genutzt werden. So könnten z.B. die im Zusammenhang mit der Ballsporthalle baurechtlich notwendigen Stellplätze auf der vorhandenen Parkierungsfläche nachgewiesen werden. Auch der Bereich „Festplatz“ südlich der Tennishalle bliebe so zukünftig für unterschiedliche Veranstaltungen (Zirkus, etc) nutzbar und könnte problemlos von Osten angedient werden.

 

Für den Bau einer 2-Feld-Halle (Feldmaß 22x44m) ist nach grober Kostenschätzung des Stadtbauamts von Baukosten inklusive Baunebenkosten in Höhe von ca. 3.700.000,-- Euro auszugehen.

Auf die Ausführungen zur Kostenermittlung und dem Baustandard wird verwiesen (s.o).

 

Aufgrund der bekannten Altlasten -und Baugrundproblematik im Gesamtbereich südlich des Eichenwegs bis zur Markungsgrenze muss bei dem Neubau einer Halle mit einem zusätzlichen Kostenaufwand für Tiefergründungsmaßnahmen (Pfahlgründung) in Höhe von rund 120.000,-- Euro ausgegangen werden.

Aus städtebaulicher Sicht an dieser Stelle unproblematisch erscheint, den Hallenneubau von seiner Höhenlage auf dem vorhandenen Gelände aufzubauen. In diesem Fall müsste entsprechend nicht ins Erdreich eingegriffen werden, sodass keine zusätzlichen altlastenbedingten Entsorgungskosten entstehen.

Bei einer halbgeschossig versetzten Ausführung des Neubaus - z.B. analog der vorgesehenen Gymnasiumsporthalle - wäre mit einem zusätzliche Kostenaufwand für Bodenaushub einschließlich Entsorgung in Höhe von rund 512.000,-- Euro zu rechnen.

 

Für den Hallenneubau an dieser Stelle kann ggf. auf Mittel der Sportstättenförderung zurückgegriffen werden. Die Förderrichtlinien sehen für eine 2-Feld-Halle einen Förderhöchstbetrag in Höhe von maximal 602.000,-- Euro vor („Deckelung“). Ob überhaupt und wenn ja in welcher Höhe letztlich ein Zuschuss gewährt wird muss nach Antragstellung entsprechend abgewartet werden.

 

Für die Sanierung der Jahnhalle sind nach derzeitigem Kenntnisstand Kosten in Höhe von rund 1.350.000,-- Euro anzusetzen. Für den Neubau von Umkleiden- und Sanitärräumen ist mit zusätzlichen Kosten in Höhe von rund 400.000,-- Euro zu rechnen.

Wie in Vorlage 255/2012 (AUT 11.09.2012) dargestellt sind diese Gesamtkosten in Höhe von 1.750.000,-- Euro im Rahmen der Sanierungsförderung förderfähig. Für die Sanierungs- und Baumaßnahme wäre so mit einem Zuschuss in Höhe von rund 630.000,-- Euro zu rechnen.

Voraussetzung für diese Baumaßnahmen wäre aber sicher zunächst der Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Stadt und SVK, dem derzeit noch ein Erbaurecht zusteht. Die Gesamtkosten für den „Heimfall“ des Grundstücks sind ebenfalls in Vorlage 255/2012 mit 140.000,-- Euro beziffert. Im Rahmen der Sanierungsförderung wäre hier ein Zuschuss in Höhe von 84.000,-- Euro zu erwarten.

 

Nach Aussagen der Kämmerei sind bei dieser Variante Aufwendungen (Abschreibung abzüglich Aufwendung) für die 2-Feld-Halle und die sanierte Jahnhalle in Höhe von rund 87.680,-- Euro zu erwarten. An Bewirtschaftungskosten (Instandhaltung Gebäude, Heizung, Brennstoffe, Beleuchtung, Wasser, Abwasser – z.B. nicht enthalten: Reinigung oder Personalaufwand für Hausmeister) sind für eine 2-Feld-Halle rund 67.000,-- Euro und für die sanierte Jahnhalle rund 27.000,-- Euro anzusetzen. Für beide Bauwerke kann somit diesbezüglich von einem Gesamtbetrag in Höhe von 181.680,-- Euro ausgegangen werden.

 

Mit dem Bau einer 2-Feld-Halle im Bereich Eichenweg könnte der im Gutachten des Büros IKPS langfristig prognostizierte Bedarf an Hallenkapazitäten in Kornwestheim dargestellt werden. Der von IKPS prognostizierte Bedarf an einem Gymnastikraum (Regelgröße: 100qm) könnte in der sanierten Jahnhalle dargestellt werden, die aufgrund ihrer Flächengröße zudem weitere Kapazitäten aufnehmen kann.

Betrachtet man in dieser Variante die Entwicklung auf dem ESG Gelände so sind hier zusätzliche Kosten in Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Vereinsheims und der Kegelbahn zu erwarten (z.B. Abbruch, Sanierung, Neubau, etc), die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststeht aber ebenfalls kostenrelevant wird. Über diese Frage kann aber zu einem späteren Zeitpunkt diskutiert und entschieden werden, ohne dass die Sanierungsmaßnahme Jahnhalle beeinträchtigt wird.

 


Variante 2

 

3-Feld-Halle im Bereich Eichenweg und Sanierung Jahnhalle

 

Für den Bau einer 3-Feld-Halle (Feldgröße 27x45m) auf der Fläche der ehemaligen Eishalle ist nach grober Kostenschätzung des Stadtbauamts von Baukosten inklusive Baunebenkosten in Höhe von ca. 4.600.000,-- Euro auszugehen. Die Ausführungen zur Kostenermittlung und dem Baustandard von oben gelten hier gleichermassen.

(Anmerkung: Für eine vom Stadtverband für Sport in die Diskussion gebrachte Halle mit den vergrößerten Feldmaßen 51x28m wäre ein finanzieller Mehraufwand in Höhe von rund 350.000,-- Euro anzusetzen)

 

Die bereits oben erwähnte Altlasten- und Baugrundproblematik führt aufgrund des vergrößerten Bauvolumens zu einem gegenüber der Variante 1 höheren finanziellen Mehraufwand für die notwendige Pfahlgründung und wird auf rund 150.000,-- Euro beziffert.

Auch muss der Kostenansatz für den Bodenaushub einschliesslich Entsorgung gegenüber der Variante 1 aufgrund der größeren Kubatur entsprechend erhöht werden. Hier muss im Falle eines halbgeschossig versetzten Neubaus von einem Betrag in Höhe von 640.000,-- Euro ausgegangen werden.

 

Die Sportstättenförderung sieht nach derzeitigem Kenntnisstand einen Förderhöchstbetrag für 3-Feld-Hallen in Höhe von 730.000,-- Euro vor. Wie oben gilt auch hier das nach Antragstellung abgewartet werden muss, inwiefern überhaupt und wenn ja in welcher Höhe letztlich ein Zuschuss gewährt wird.

 

Was die Sanierung der Jahnhalle sowie den Neubau von Umkleiden- und Sanitärräumen anbelangt gelten die Ausführungen bei Variante 1 sinngemäß. Den Gesamtkosten in Höhe von 1.890.000,-- Euro für Sanierung der Jahnhalle (1.350.000,-- Euro), der  Herstellung der Anbauten (400.000,-- Euro) sowie dem „Heimfall“ des Grundstücks (140.000,-- Euro) können Zuschüsse aus der  Sanierungsförderung in Höhe von 714.000,-- Euro gegenübergestellt werden.

 

Nach Aussagen der Kämmerei sind bei dieser Variante Aufwendungen (Abschreibung abzüglich Aufwendung) für die 3-Feld-Halle und die sanierte Jahnhalle in Höhe von rund 103.920,-- Euro zu erwarten. An Bewirtschaftungskosten (Instandhaltung Gebäude, Heizung, Brennstoffe, Beleuchtung, Wasser, Abwasser – z.B. nicht enthalten: Reinigung oder Personalaufwand für Hausmeister) sind für eine 3-Feld-Halle rund 87.000,-- Euro und für die sanierte Jahnhalle rund 27.000,-- Euro anzusetzen. Für beide Bauwerke kann somit diesbezüglich von einem gegenüber Variante 1 höheren Gesamtbetrag in Höhe von 217.920,-- Euro ausgegangen werden.

 

Der Neubau einer 3-Feld-Halle im Bereich Eichenweg geht über den im Gutachten von IKPS prognostizierten Bedarf von 2 „Hallenkapazitäten“ hinaus. Mit der Sanierung der Jahnhalle können auf dem ESG – Gelände darüber hinaus weitere Kapazitäten auch für den Bereich „Sport“ zur Verfügung gestellt werden.

 

Hinsichtlich des Vereinsheims sowie dem Gebäude der Kegelbahn gelten die Ausführungen von Variante 1 entsprechend.

 


Variante 3

 

3-Feld-Halle auf dem ESG Gelände

 

Für den Bau einer 3-Feld-Halle auf dem ESG-Gelände ist wie bei Variante 2 nach grober Kostenschätzung des Stadtbauamts von Baukosten inklusive Baunebenkosten in Höhe von ca. 4.600.000,-- Euro auszugehen. Die Ausführungen zur Kostenermittlung und dem Baustandard von oben gelten hier gleichermaßen. (Anmerkung: Für eine vom Stadtverband für Sport in die Diskussion gebrachte Halle mit den vergrößerten Feldmaßen 51x28m wäre ein finanzieller Mehraufwand in Höhe von rund 350.000,-- Euro anzusetzen)

 

Auf  der Grundlage vorliegender Altlasten- und Baugrunduntersuchungen ist im Unterschied zu den Varianten 1 und 2 bei Bauvorhaben auf  dem ESG-Gelände nicht mit Zusatzkosten für Tiefergründung und / oder Bodenentsorgung zu rechnen.

 

Wie bei Variante 2 könnte die 3-Feld-Halle im Rahmen der Sportstättenförderung nach derzeitigem Kenntnisstand mit einem Höchstbetrag in Höhe von 730.000,-- Euro gefördert werden. Auch hier gilt, dass nach Antragstellung abgewartet werden muss, inwiefern überhaupt und wenn ja in welcher Höhe letztlich ein Zuschuss gewährt wird.

 

Für die Herstellung der im Zusammenhang mit dem Hallenneubau baurechtlich erforderlichen Stellplätze – ausgegangen wird hier von insgesamt 25 Stellplätzen – muss ein Betrag von rund 40.000,-- Euro angesetzt werden. Dem kann ein Zuschuss aus der Sanierungsförderung in Höhe von 24.000,-- Euro gegenübergestellt werden.

 

Grundlegende Voraussetzung für den Neubau einer 3-Feld-Halle auf dem ESG Gelände ist neben dem Heimfall des Grundstücks der Abbruch der Jahnhalle und des benachbarten Vereinsheims um so die erforderliche Fläche für das Neubauvorhaben freizuräumen. Die Kegelbahn könnte bis zu einer Entscheidung über die weitere Verwendung erhalten bleiben. Die Kosten für den Abbruch der Jahnhalle werden vom Stadtbauamt mit einem Betrag von rund 150.000,-- Euro beziffert. Für den Abbruch des Vereinsheims sind rund 150.000,-- Euro anzusetzen. Den entstehenden Gesamtkosten in Höhe von rund 300.000,-- Euro können Zuschüsse aus der Sanierungsförderung in Höhe von 180.000,-- Euro gegenübergestellt werden.

 

Nach Aussagen der Kämmerei sind bei dieser Variante Aufwendungen (Abschreibung abzüglich Aufwendung) für die 3-Feld-Halle in Höhe von rund 80.840,-- Euro zu erwarten. An Bewirtschaftungskosten (Instandhaltung Gebäude, Heizung, Brennstoffe, Beleuchtung, Wasser, Abwasser – z.B. nicht enthalten: Reinigung oder Personalaufwand für Hausmeister) sind für eine 3-Feld-Halle rund 87.000,-- Euro anzusetzen.

Durch den zur Umsetzung dieser Variante notwendigen Abbruch der Jahnhalle entstehen hier im Unterschied zu den Varianten 1 und 2 keine weiteren Kosten.

Für Variante 3 kann somit diesbezüglich von einem gegenüber Variante 1 und 2 niedrigeren Gesamtbetrag in Höhe von 167.840,-- Euro ausgegangen werden.

 

Der Bau einer 3-Feld-Halle im Bereich ESG-Gelände geht über den im Gutachten des Büros IKPS langfristig prognostizierten Bedarf an „2 Halleneinheiten“ hinaus. In der dritten Halleneinheit könnte der Bedarf an einem Gymnastikraum dargestellt werden.

Betrachtet man in dieser Variante die Entwicklung auf dem ESG Gelände so sind hier im Unterschied zu den Varianten 1 und 2 zusätzliche Kosten nur in Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Kegelbahn zu erwarten (z.B. Abbruch, Sanierung, Neubau, etc), die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht feststeht aber ebenfalls kostenrelevant wird. Über diese Frage kann aber zu einem späteren Zeitpunkt diskutiert und entschieden werden, ohne dass eine Neubaumaßnahme Ballsporthalle beeinträchtigt wird.

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Kosten.pdf Kosten.pdf Variante 1.pdf Variante 1.pdf Variante 2.pdf Variante 2.pdf Variante 3.pdf Variante 3.pdf