Betreff:
Eugen-Bolz-Schule
- Erweiterung der Schule für eine Ganztagesbetreuung
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschlussvorschlag:
- Die
überarbeitete Planung als Grundlage für die Erweiterung der
Eugen-Bolz-Schule zu beschließen und über die Bereitstellung der Mittel im
Rahmen der Haushaltsplanberatung zu entscheiden.
- Das Architekturbüro Pieper mit
der weiteren Ausarbeitung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung zu
beauftragen.
- Die Verwaltung zu beauftragen,
sofern das Regierungspräsidium die Erforderlichkeit der Maßnahme erneut bestätigt,
fristgerecht zum 01.10.2010 die Zuschussanträge für die Erweiterung der
Eugen-Bolz-Schule beim Regierungspräsidium Stuttgart einzureichen.
- Die Verwaltung mit der Planung
und Ausschreibung der Abbrucharbeiten nach Eingang des
Bewilligungsbescheids für die Förderung der Eugen-Bolz-Schule des
Hausmeister-Bungalows zu beauftragen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Beschlussfassung
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öffentlich
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28.09.2010
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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öffentlich
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07.10.2010
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Finanzielle Auswirkungen
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Plan
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Auswirkungen
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Erläuterungen
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2011
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2.2700.9400,A,2700.0002
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1.750.000,00
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2012
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2.2700.9400,A,2700.0002
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350.000,00
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Sachdarstellung und
Begründung:
Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat in der Sitzung am
08.12.2009 vom Vorentwurf für die Erweiterung der Eugen-Bolz-Schule zustimmend
Kenntnis genommen, den weiteren Architektenleistungen „Entwurfsplanung“ und
„Genehmigungsplanung“ zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, das Bauvorhaben
mit dem Regierungspräsidium abzustimmen. Auf die Vorlage 413/2009 wird
verwiesen.
Das Gespräch beim
Regierungspräsidium Stuttgart, an dem neben Vertretern der Verwaltung auch die
Schulleiterinnen der Eugen-Bolz-Grundschule und Eugen-Bolz-Förderschule
teilgenommen haben, hat am 30.03.2010 mit dem Ergebnis stattgefunden, dass die
von uns vorgelegte Planung für die Erweiterung der Schule für eine
Ganztagesbetreuung aus Sicht des Regierungspräsidiums – mit Ausnahme der
Hausmeisterwohnung – über das Investitionsprogramm „Chancen durch Bildung –
Investitionsoffensive Ganztagsschulen“ in vollem Umfang förderfähig ist.
Darüber hinaus besteht aus Sicht des
Regierungspräsidiums ein zusätzlicher Bedarf an Schulräumen - sowohl für die
Eugen-Bolz-Grundschule (Kursraum, Elternsprech- und Arztzimmer,
Lehr-/Lernmittelraum), als auch für die Eugen-Bolz-Förderschule (Mehrzweckraum,
Werk-/ Universalraum, Aufenthaltsraum, Schulbibliothek). Dieser ergibt sich aus
dem Vergleich des tatsächlichen Schulraumbestandes mit dem Modellraumprogramm
des Landes für 2-zügige Grundschulen beziehungsweise
8- bis 9-klassige Förderschulen. Die
Schaffung dieses fehlenden Schulraumes ist im Rahmen der kommunalen
Schulbauförderung über die Schulbauförderungsrichtlinien des Landes
förderfähig.
Dieser zusätzliche Schulraumbedarf
ist in früheren Jahren seitens des Landes nicht anerkannt worden und daher in
den Planungen bisher nicht berücksichtigt gewesen.
Unter diesen neuen Gesichtspunkten
hat die Verwaltung nun die bisherige Planung für die bauliche Erweiterung der
Eugen-Bolz-Schule, unter Einbeziehung des Raumangebotes des
Bestandsschulgebäudes, überarbeitet. In Abstimmung mit der Schulverwaltung und
den Schulleitungen wurde hierbei jedoch, unter Berücksichtigung der
Notwendigkeit, der förderfähige Schulraumbedarf nicht vollumfänglich in die
neue Planung eingearbeitet. Entgegen der Anregung des Regierungspräsidiums
wurde bei der Eugen-Bolz-Förderschule auf einen Mehrzweckraum sowie eine
Schulbibliothek verzichtet.
Die ursprüngliche Planung des
Neubaus wurde in ihren wesentlichen Grundzügen und der architektonischer
Formsprache belassen. Aufgrund der zusätzlich unterzubringenden Raumeinheiten
wurde jedoch das Gebäude im südlichen Teilbereich durch ein weiteres Geschoss
ergänzt. Die Neuplanung sieht hier zukünftig die Unterbringung der
Hausmeisterwohnung (im 2. OG) vor. Der ergänzende Kursraum der Grundschule
sowie der zusätzliche Aufenthaltsraum der Förderschule wurden im Obergeschoss
planerisch umgesetzt. Das ursprünglich in der Planung vorgesehene Klassenzimmer
im Obergeschoss wurde im Zuge der räumlichen Neuordnung zum Klassenzimmer für
Naturwissenschaften – bisher im Untergeschoss des Bestandsgebäudes -
umgewidmet. Dadurch konnte der zusätzliche Werk- und Universalraum der
Förderschule, auch aufgrund der thematischen Nähe zu den bereits existierenden
Nutzungseinheiten (Werkraum mit Maschinenraum und Materiallager, Schulküche) im
Untergeschoss des bestehenden Schulgebäudes untergebracht werden.
Hausmeisterwohnung und Aufenthaltsraum im Neubau erhalten eine separate
Erschließung, die sowohl vom Pausenhof wie auch von der Bolzstraße zugängig
ist. Eine unabhängige Nutzung wird
hierdurch, auch während der Schließzeiten, ermöglicht. Wie bereits in der
ursprünglichen Planung vorgesehen, befinden sich die Mensa, der Projektraum für
die Ganztagesbetreuung, die Verteilerküche sowie Stuhllager, Personalraum und
Sanitärräume im Erdgeschoss. Der Zugang erfolgt über den zentralen
Eingangsbereich.
Da für die geplante Baumaßnahme der
Hausmeister-Bungalow abgebrochen werden muss, wird dem Hausmeister für die
gesamte Bauzeit kostenneutral eine Ersatzwohnung im Gebäude Im Moldengraben 8 zur Verfügung gestellt. Der Umzug ist vom
Hausmeister im Oktober vorgesehen.
Für die ursprüngliche Planung sind gemäß Kostenschätzung des Architekten
Pieper EUR 1.850.000,--
einschließlich aller Nebenkosten für die Erweiterung veranschlagt. Lose
Möblierung und Einrichtungsgegenstände sowie Küchenausstattung sind in der
Kostenschätzung nicht enthalten. Auf der Haushaltsstelle
2.2700.9400,A,2700.0002 sind im Haushaltsjahr 2010 planmäßig als Erste
Planungs- und Baurate EUR 500.000,-- eingestellt. Des Weiteren sind in der
Finanzplanung für das Jahr 2011 EUR 850.000,-- und für das Jahr 2012 EUR
500.000,-- vorgesehen.
Für die überarbeitete Planung sind gemäß Kostenschätzung des Architekten
Pieper für die Erweiterung der Bolzschule einschließlich aller Nebenkosten,
ohne lose Möblierung, Einrichtungsgegenstände und Küchenausstattung sowie
bauliche Veränderungen im Bestand, EUR
2.100.000,-- zu veranschlagen. Die höheren Baukosten sind auf das
erweiterte Raumprogramm und somit größere Bauvolumen zurückzuführen. Bei der
Mittelanmeldung für das Haushaltjahr 2011 sind diese Kosten, vorbehaltlich der
Entscheidung der politischen Gremien, bereits berücksichtigt.
Am 24.09.2010 findet ein
abschließendes Abstimmungsgespräch beim Regierungspräsidium statt. Sofern das
Regierungspräsidium die Erforderlichkeit der Maßnahme erneut bestätigt und
vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses für Umwelt und Technik, werden die
Zuschussanträge für die Erweiterung der Eugen-Bolz-Schule mit Baukosten in Höhe
von EUR 2.100.000,-- dann fristgerecht zum 01.10.2010 beim Regierungspräsidium
Stuttgart eingereicht werden.
Es wird vorgeschlagen, die
überarbeitete Planung für die Erweiterung der Eugen-Bolz-Schule im Grundsatz zu
beschließen und über die Bereitstellung der Mitteil im Rahmen der
Haushaltsplanberatung 2011 zu entscheiden. Die Gesamtkosten werden in Höhe von
EUR 2.100.000,-- veranschlagt. Mit der Genehmigung de Haushaltsplans kann das
Architekturbüro Pieper mit der weiteren Ausarbeitung der Entwurfs- und
Genehmigungsplanung beginnen. Ebenso kann dann die Verwaltung mit der Planung
und Ausschreibung der Abbrucharbeiten beauftragt werden. Des Weiteren wird
vorgeschlagen, sofern das Regierungspräsidium die Erforderlichkeit der Maßnahme
beim Abstimmungsgespräch am 24.09.2010 erneut bestätigt, fristgerecht zum
01.10.2010 die Zuschussanträge für die Erweiterung der Eugen-Bolz-Schule beim
Regierungspräsidium Stuttgart einzureichen.