Vorlage-Nr.:
386/2012
Az.:
213 Gabriele Woersching
Datum:
21.11.2012
Bürgermeisteramt
Sitzungsvorlage
Gremium:
Verwaltungs- und Finanzausschuss
Am:
29.11.2012
Betreff:
Zuschuss für die Kirchliche Sozialstation für das Jahr 2012 - Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss stimmt der Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe von 50.000 Euro als Abmangelbeteiligung für die Kirchliche Sozialstation für das Jahr 2012 zu.
Beratungsfolge:
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungsdatum
Beschluss
Beschlussfassung
öffentlich
Finanzielle Auswirkungen
HHJ
Finanzposition
Betrag
Plan
Auswirkungen
Erläuterungen
2012
1.5470.7000
50.000,00
Üpl
Deckungsvorschlag:
2.6150.9512; A 61500003
50.000,00 Euro
Lärmschutzwand B27 und Aldinger Straße - Die Mittel werden im laufenden Haushaltsjahr nicht abgerufen.
Sachdarstellung und Begründung:
In seiner Sitzung am 20.10.2011 hat der Verwaltungs- und Finanzausschuss den Wirtschaftsplan 2011 der Kirchlichen Sozialstation genehmigt und als Abmangelbeteiligung den Betrag von 50.000 Euro gewährt. Gleichzeitig hat der Ausschuss die Zuschussgewährung für die Sozialstation im Rahmen der im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel als Geschäft der laufenden Verwaltung eingestuft und damit gemäß § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ab sofort in die Zuständigkeit der Oberbürgermeisterin übertragen (Vorlage 356/2011).
Bei der Umsetzung für das Jahr 2012 ist nun aufgefallen, dass der Zuschuss 2011 zwar beschlossen, jedoch tatsächlich nicht an die Kirchliche Sozialstation ausgezahlt wurde.
Nachdem die Haushaltsmittel für 2011 im laufenden Jahr 2012 nicht mehr zur Verfügung stehen und im Haushalt 2012 lediglich der Zuschussbetrag für das Jahr 2012 in Höhe von 50.000 Euro veranschlagt ist, wird die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 50.000 Euro beantragt, um neben dem zwischenzeitlich überwiesenen Zuschuss für das Jahr 2011 auch entsprechend dem genannten Beschluss den Zuschuss für das Jahr 2012 gewähren zu können.
Die überplanmäßigen Kosten werden über nicht abgerufene Haushaltsmittel für die Lärmschutzwand B 27 und Aldinger Straße kompensiert.