Vorlage-Nr.:

386/2012

Az.:

213 Gabriele Woersching

Datum:

21.11.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

29.11.2012

 

 

Betreff:

Zuschuss für die Kirchliche Sozialstation für das Jahr 2012 - Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss stimmt der Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe von 50.000 Euro als Abmangelbeteiligung für die Kirchliche Sozialstation für das Jahr 2012 zu.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Beschlussfassung

öffentlich

29.11.2012

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

HHJ

Finanzposition

Betrag

Plan

Auswirkungen

Erläuterungen

 

 

 

 

 

 

2012

1.5470.7000

50.000,00

Üpl

 

 

 

 

Deckungsvorschlag:

HHJ

Finanzposition

Betrag

Auswirkungen

Erläuterungen

 

 

 

 

 

2012

2.6150.9512; A 61500003

50.000,00 Euro

 

Lärmschutzwand B27 und Aldinger Straße - Die Mittel werden im laufenden Haushaltsjahr nicht abgerufen.

 


 

Sachdarstellung und Begründung:

 

In seiner Sitzung am 20.10.2011 hat der Verwaltungs- und Finanzausschuss den Wirtschaftsplan 2011 der Kirchlichen Sozialstation genehmigt und als Abmangelbeteiligung den Betrag von 50.000 Euro gewährt. Gleichzeitig hat der Ausschuss die Zuschussgewährung für die Sozialstation im Rahmen der im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel als Geschäft der laufenden Verwaltung eingestuft und damit gemäß § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ab sofort in die Zuständigkeit der Oberbürgermeisterin übertragen (Vorlage 356/2011).

 

Bei der Umsetzung für das Jahr 2012 ist nun aufgefallen, dass der Zuschuss 2011 zwar beschlossen, jedoch tatsächlich nicht an die Kirchliche Sozialstation ausgezahlt wurde.

 

Nachdem die Haushaltsmittel für 2011 im laufenden Jahr 2012 nicht mehr zur Verfügung stehen und im Haushalt 2012 lediglich der Zuschussbetrag  für das Jahr 2012 in Höhe von 50.000 Euro veranschlagt ist, wird die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 50.000 Euro beantragt, um neben dem zwischenzeitlich überwiesenen Zuschuss für das Jahr 2011 auch entsprechend dem genannten Beschluss den Zuschuss für das Jahr 2012 gewähren zu können.

 

Die überplanmäßigen Kosten werden über nicht abgerufene Haushaltsmittel für die Lärmschutzwand B 27 und Aldinger Straße kompensiert.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Keine Anlagen