Vorlage-Nr.:

262/2012

Az.:

303 Frank Hoenes

Datum:

05.09.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

13.09.2012

 

 

Betreff:

Antrag des Ausschuss Kornwestheimer Fasnet e.V. auf Zuschuss zum Landesnarrentreffen zur Deckung des Abmangels

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

 

 

Beschlussvorschlag:

Dem Ausschuss Kornwestheimer Fasnet zur Deckung des Abmangels aus dem Landesnarrentreffen mit Fasnetumzug 2012 nachträglich eine Förderung in Höhe von 6.462,39 EUR zu gewähren.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Beschlussfassung

öffentlich

13.09.2012

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

HHJ

Finanzposition

Betrag

Plan

Auswirkungen

Erläuterungen

 

 

 

 

 

 

2012

1.3000.7050

6.500,--

Üpl

 

 

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Vom 20.01.2012 bis 22.01.2012 hat der Ausschuss für Kornwestheimer Fasnet e.V. (AKF) das diesjährige Landesnarrentreffen in Verbindung mit dem Fasnetumzug in Kornwestheim durchgeführt.

 

Am 16.04.2012 hat der AKF bei der Stadt Kornwestheim einen Projektzuschuss für diese Veranstaltung beantragt, um bestehende Außenstände begleichen zu können. Für die notwendige Gesamtbetrachtung der finanziellen Situation, die sich für den Verein aus dem Landesnarrentreffen ergeben hatte, war es zunächst notwendig, die zu diesem Zeitpunkt  noch ausstehenden Abrechnungen abzuwarten.

 

Im Juli 2012 hat dann schließlich zur näheren Klärung des Sachverhaltes ein Gespräch mit den Veranstaltern unter der Federführung des Amts für Stadtgesellschaft stattgefunden, nachdem zuvor im Mai der Vorstand des AKF gewechselt hatte. Grundlage für die Besprechung war neben einer Kosten-/Einnahmen-Aufstellung des AKF die Abrechnung der bei der Stadt für das Landesnarrentreffen angefallenen Regiekosten, die am 22.06.2012 an den Verein nach dem Vorliegen aller Abrechnungen der Regiebetriebe nunmehr ergangen war. Diese Abrechnung war auf der Grundlage des Gemeinderats-Beschlusses vom 15.12.2011 (Regelung der sonstigen Zuschüsse und Vergünstigungen an Kornwestheimer Kultur- und Sportvereine) erfolgt: Zwei Drittel der beim Landesnarrentreffen entstandenen Regiekosten (insgesamt knapp 10.000,-- EUR) wurden von der Stadt übernommen, das restliche Drittel dem Veranstalter in Rechnung gestellt.    

 

Nach den vorliegenden Unterlagen und unter Einbeziehung der Abrechung vom 22.06.2012 liegt das Defizit des AKF aus dem Landesnarrentreffen mit Fasnetumzug aktuell bei einem Betrag von 6.462,39 EUR, der sich aus dem von der Stadt angeforderten Drittel der Regiekosten mit  3.310,56 EUR, den angefallenen Mieten für städtische Liegenschaften (Rechberghalle, Halle Ernst-Sigle-Gymnasium) und Hausmeistereinsätzen mit zusammen  1.090,11 EUR, einer separaten Rechnung der Feuerwehr mit 1.029,00 EUR und zusätzlichen Auslagen der Krähenhexen in Höhe von 1.032,72 EUR ergibt. Ausreichende Rücklagen beim AKF zur Begleichung dieser Forderungen bestehen nicht.

 

Der Abmangel ist dadurch entstanden, dass der AKF beim Umzug wesentlich weniger Eintrittskarten (in Form von „Eintrittskrawatten“) verkauft hat als angenommen (nur 3.814 Stück, anstatt der kalkulierten 10.000 Stück zu je  3,00 EUR).  Diese Fehleinschätzung bezüglich der Einnahmen ist auch der Grund, warum der AKF nicht wie üblich im Vorfeld einen Antrag auf eine Zusatzförderung gestellt hatte. 

 

Das Defizit aus dem Landesnarrentreffen bringt nun laut der Darstellung des neuen Vorstandes, Herr Türk, das Problem mit sich, dass die Durchführung des Fasnetumzug 2013

(dann wieder in der üblichen Größenordnung) aus finanziellen Gründen gefährdet erscheint. 

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte der AKF in dieser Situation geholfen werden, da es sich bei dem Landesnarrentreffen um ein besonderes, in absehbarer Zeit nicht wiederkehrendes Ereignis mit überregionalem Charakter gehandelt hat. Aufgrund fehlender Erfahrungswerte war es für den Veranstalter sicherlich auch schwierig, die organisatorische und einnahmetechnische Seite der Veranstaltung vorab in vollem Umfang realistisch einzuschätzen.

 

Die ursprünglich beantragte Projektförderung ist zwar im vorliegenden Fall nicht das richtige Instrument, da die Gewährung einer kulturellen Projektförderung unter anderem voraussetzt, dass das Projekt noch nicht begonnen ist, nicht kommerziell ausgerichtet sein darf und höchstens mit 2.000,-- EUR gefördert wird. 

 

Dennoch spricht sich die Verwaltung aus den oben genannten Gründen dafür aus, im vorliegenden Fall einmalig einen zusätzlichen Kostenzuschuss in Höhe von 6.462,39 EUR

zu gewähren. Dieser Zuschuss würde dann überwiegend mit den noch offenen Regiekosten- anteilen, Mieten und Kosten der Feuerwehr intern verrechnet und lediglich der übersteigende Betrag an den AKF ausbezahlt werden.  

 

Diese Sonderregelung gilt nur für das diesjährige Landesnarrentreffen, dass heißt bei den Umzügen ab 2013 kommt für die Abrechnung dann wieder die übliche zwei Drittel/ein Drittel-Regelung bezogen auf die städtischen Regiekosten zum Tragen. 

       

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Keine Anlagen