Betreff:
Antrag
des Ausschuss Kornwestheimer Fasnet e.V. auf Zuschuss zum Landesnarrentreffen
zur Deckung des Abmangels
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschlussvorschlag:
Dem Ausschuss Kornwestheimer Fasnet zur Deckung des
Abmangels aus dem Landesnarrentreffen mit Fasnetumzug 2012 nachträglich eine
Förderung in Höhe von 6.462,39 EUR zu gewähren.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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öffentlich
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13.09.2012
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Finanzielle Auswirkungen
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Plan
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Auswirkungen
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Erläuterungen
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2012
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1.3000.7050
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6.500,--
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Üpl
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Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Vom 20.01.2012 bis 22.01.2012 hat der Ausschuss für
Kornwestheimer Fasnet e.V. (AKF) das diesjährige Landesnarrentreffen in
Verbindung mit dem Fasnetumzug in Kornwestheim durchgeführt.
Am 16.04.2012 hat der AKF bei der
Stadt Kornwestheim einen Projektzuschuss für diese Veranstaltung beantragt, um
bestehende Außenstände begleichen zu können. Für die notwendige
Gesamtbetrachtung der finanziellen Situation, die sich für den Verein aus dem
Landesnarrentreffen ergeben hatte, war es zunächst notwendig, die zu diesem
Zeitpunkt noch ausstehenden Abrechnungen
abzuwarten.
Im Juli 2012 hat dann schließlich
zur näheren Klärung des Sachverhaltes ein Gespräch mit den Veranstaltern unter der
Federführung des Amts für Stadtgesellschaft stattgefunden, nachdem zuvor im Mai
der Vorstand des AKF gewechselt hatte. Grundlage für die Besprechung war neben
einer Kosten-/Einnahmen-Aufstellung des AKF die Abrechnung der bei der Stadt
für das Landesnarrentreffen angefallenen Regiekosten, die am 22.06.2012 an den
Verein nach dem Vorliegen aller Abrechnungen der Regiebetriebe nunmehr ergangen
war. Diese Abrechnung war auf der Grundlage des Gemeinderats-Beschlusses vom
15.12.2011 (Regelung der sonstigen Zuschüsse und Vergünstigungen an
Kornwestheimer Kultur- und Sportvereine) erfolgt: Zwei Drittel der beim
Landesnarrentreffen entstandenen Regiekosten (insgesamt knapp 10.000,-- EUR)
wurden von der Stadt übernommen, das restliche Drittel dem Veranstalter in Rechnung
gestellt.
Nach den vorliegenden Unterlagen und
unter Einbeziehung der Abrechung vom 22.06.2012 liegt das Defizit des AKF aus
dem Landesnarrentreffen mit Fasnetumzug aktuell bei einem Betrag von 6.462,39 EUR, der sich aus dem von der
Stadt angeforderten Drittel der Regiekosten mit
3.310,56 EUR, den
angefallenen Mieten für städtische Liegenschaften (Rechberghalle, Halle
Ernst-Sigle-Gymnasium) und Hausmeistereinsätzen mit zusammen 1.090,11
EUR, einer separaten Rechnung der Feuerwehr mit 1.029,00 EUR und zusätzlichen Auslagen der Krähenhexen in Höhe von 1.032,72 EUR ergibt. Ausreichende
Rücklagen beim AKF zur Begleichung dieser Forderungen bestehen nicht.
Der Abmangel ist dadurch entstanden,
dass der AKF beim Umzug wesentlich weniger Eintrittskarten (in Form von
„Eintrittskrawatten“) verkauft hat als angenommen (nur 3.814 Stück, anstatt der
kalkulierten 10.000 Stück zu je 3,00
EUR). Diese Fehleinschätzung bezüglich der
Einnahmen ist auch der Grund, warum der AKF nicht wie üblich im Vorfeld einen
Antrag auf eine Zusatzförderung gestellt hatte.
Das Defizit aus dem
Landesnarrentreffen bringt nun laut der Darstellung des neuen Vorstandes, Herr
Türk, das Problem mit sich, dass die Durchführung des Fasnetumzug 2013
(dann wieder in der üblichen Größenordnung)
aus finanziellen Gründen gefährdet erscheint.
Aus Sicht der Verwaltung sollte der
AKF in dieser Situation geholfen werden, da es sich bei dem Landesnarrentreffen
um ein besonderes, in absehbarer Zeit nicht wiederkehrendes Ereignis mit überregionalem
Charakter gehandelt hat. Aufgrund fehlender Erfahrungswerte war es für den
Veranstalter sicherlich auch schwierig, die organisatorische und
einnahmetechnische Seite der Veranstaltung vorab in vollem Umfang realistisch
einzuschätzen.
Die ursprünglich beantragte
Projektförderung ist zwar im vorliegenden Fall nicht das richtige Instrument,
da die Gewährung einer kulturellen Projektförderung unter anderem voraussetzt,
dass das Projekt noch nicht begonnen ist, nicht kommerziell ausgerichtet sein
darf und höchstens mit 2.000,-- EUR gefördert wird.
Dennoch spricht sich die Verwaltung
aus den oben genannten Gründen dafür aus, im vorliegenden Fall einmalig einen
zusätzlichen Kostenzuschuss in Höhe von 6.462,39 EUR
zu gewähren. Dieser Zuschuss würde
dann überwiegend mit den noch offenen Regiekosten- anteilen, Mieten und Kosten
der Feuerwehr intern verrechnet und lediglich der übersteigende Betrag an den
AKF ausbezahlt werden.
Diese Sonderregelung gilt nur für
das diesjährige Landesnarrentreffen, dass heißt bei den Umzügen ab 2013 kommt
für die Abrechnung dann wieder die übliche zwei Drittel/ein Drittel-Regelung
bezogen auf die städtischen Regiekosten zum Tragen.