Vorlage-Nr.:

221/2010

Az.:

2/Jo Triller/
Kornelia Schwind

Datum:

02.06.2010



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage öffentlich

 

 

 

Gremium:

Sozialausschuss

Am:

09.06.2010

 

 

Betreff:

Interkommunaler Kostenausgleich für auswärtige Kinder in Kindergärten

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Sozialausschuss

Vorberatung

öffentlich

09.06.2010

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Beschlussfassung

öffentlich

17.06.2010

 

 

 

Beteiligung Personalrat

 

Finanzielle Auswirkungen

HHJ

Finanzposition

Betrag

Plan

Auswirkungen

Erläuterungen

 

 

 

 

 

 

2010

1 4649 7020

48.000,00

 

Mehreinnahmen durch Erstattungen der anderen Städte stehen eventuellen Mehrausgaben gegenüber.

Erstattung auswärtiger Träger werden zukünftig auf Haushaltsstelle 1 4649 1720 gebucht.

 

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt


Sachdarstellung und Begründung:

 

Die Neufassung des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) ist rückwirkend zum 01.01.2009[U1]  in Kraft getreten. Es wird auch auf Vorlage 98/2009 verwiesen.

§ 8a KiTaG regelt nunmehr gesetzlich verpflichtend, dass zwischen den Standortgemeinden

und den Wohnsitzgemeinden ein Kostenausgleich für die Betreuung auswärtiger Kinder zu

erfolgen hat. Dies bedeutet, dass für Kinder, die außerhalb der Wohnsitzgemeinde betreut

werden, ein Ausgleich an die Gemeinde oder Stadt, in der die Betreuung in Anspruch genommen wird, bezahlt werden muss.

Auf der Grundlage gemeinsam festgelegter durchschnittlicher Platzkosten je Betreuungsart

und –umfang sowie der vom Finanzministerium mitgeteilten FAG-Zuweisungen je Betreuungsart und Kind wurden gemeinsame Empfehlungen erarbeitet. Diese gelten für den Zeitraum ab 01.01.2009 bis 31.12.2011. Spätestens zum 1. Januar 2012 werden die Platzkosten neu definiert, bei Bedarf auch früher.

Da sich die FAG-Zuweisungen jährlich ändern, werden die gemeinsamen Empfehlungen diesbezüglich jährlich fortgeschrieben und veröffentlicht. Eine Abrechnung nach den pauschalierten Empfehlungen des Gemeindetags und des Städtetags erspart der Verwaltung einen überdurchschnittlich hohen Verwaltungsaufwand, der durch eine einzelfallbezogene, aufwandsabhängige Betriebskostenabrechnung entstehen würde.

 

Der Städtetag hat folgende Erstattungsbeiträge vorgeschlagen:

 

 

Kosten /

Platz

(€)

63 % bzw.

75 %

gerundet

Pauschale

FAG-Zuweisg.

(€) gerundet

Pauschaler

Ausgleichs-

Betrag

p.a. (€)

Regelkinderg.(Ü3)

3.500

2.200

1.160

1.040

VÖ-Kinderg. (Ü3)

4.500

2.800

1.160

1.640

Ganztags-Kiga (Ü3)

7.500

4.700

1.940

2.760

Halbtags-Krippe

(U 3)

7.500

5.600

1.430

4.170

VÖ-Krippe

(U 3)

10.500

7.800

2.000

5.800

Ganztags-Krippe

(U 3)

15.000

11.200

2.860

8.340

Halbtags-Alters-

Gemischt (U 3)

6.000

4.500

1.430

3.070

VÖ-Altersmischung

(U 3)

9.000

6.700

2.000

4.700

Ganztags-

Altersmischg.

(U 3)

15.000

11.200

2.860

8.340

 

 

Anzahl auswärtige Kinder:

 

Bei der Stadt Kornwestheim wurden bis zum Mai 2010 zwei Kinder gemeldet, die 2009 in auswärtigen Einrichtungen untergebracht sind.  Die Forderungen für 2009 belaufen sich nach der Städtetagstabelle auf 1180.- Euro.

Demgegenüber wurden in Kornwestheim in den kommunalen Einrichtungen 3 Kinder aus anderen Gemeinden betreut. Die nach der Tabelle einzufordernden Kosten belaufen sich für 2009 auf  3073.- Euro.

Weitere auswärtige Kinder wurden bei UKI betreut. Die Kinderliste wird zur Zeit ausgewertet. Auch für diese Kinder steht der Stadt Kornwestheim der entsprechende Erstattungsbetrag zu.

 

 

 

 


 [U1]Bitte bei der Schreibweise des Datums die Rechtschreibreform ändern, darauf habe ich schon mehrmals hingewiesen.


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)