Betreff:
Interkommunaler
Kostenausgleich für auswärtige Kinder in Kindergärten
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschlussvorschlag:
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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öffentlich
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09.06.2010
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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öffentlich
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17.06.2010
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Beteiligung Personalrat
Finanzielle Auswirkungen
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Plan
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Auswirkungen
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Erläuterungen
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2010
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1 4649 7020
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48.000,00
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Mehreinnahmen durch
Erstattungen der anderen Städte stehen eventuellen Mehrausgaben gegenüber.
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Erstattung auswärtiger
Träger werden zukünftig auf Haushaltsstelle 1 4649 1720 gebucht.
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Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Die
Neufassung des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) ist rückwirkend zum 01.01.2009 in Kraft getreten. Es wird auch auf Vorlage 98/2009 verwiesen.
§ 8a KiTaG regelt nunmehr gesetzlich
verpflichtend, dass zwischen den Standortgemeinden
und den Wohnsitzgemeinden ein Kostenausgleich für die Betreuung
auswärtiger Kinder zu
erfolgen hat. Dies bedeutet, dass für Kinder, die außerhalb der
Wohnsitzgemeinde betreut
werden, ein Ausgleich an die Gemeinde oder Stadt, in der die Betreuung
in Anspruch genommen wird, bezahlt werden muss.
Auf der Grundlage gemeinsam festgelegter durchschnittlicher Platzkosten
je Betreuungsart
und –umfang sowie der vom Finanzministerium mitgeteilten FAG-Zuweisungen
je Betreuungsart und Kind wurden gemeinsame Empfehlungen erarbeitet. Diese
gelten für den Zeitraum ab 01.01.2009 bis 31.12.2011. Spätestens zum 1. Januar 2012 werden die Platzkosten
neu definiert, bei Bedarf auch früher.
Da sich die FAG-Zuweisungen jährlich ändern, werden die gemeinsamen
Empfehlungen diesbezüglich jährlich fortgeschrieben und veröffentlicht. Eine
Abrechnung nach den pauschalierten Empfehlungen des Gemeindetags und des
Städtetags erspart der Verwaltung einen überdurchschnittlich hohen
Verwaltungsaufwand, der durch eine einzelfallbezogene, aufwandsabhängige
Betriebskostenabrechnung entstehen würde.
Der Städtetag hat folgende Erstattungsbeiträge vorgeschlagen:
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Kosten /
Platz
(€)
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63 % bzw.
75 %
gerundet
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Pauschale
FAG-Zuweisg.
(€) gerundet
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Pauschaler
Ausgleichs-
Betrag
p.a. (€)
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Regelkinderg.(Ü3)
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3.500
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2.200
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1.160
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1.040
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VÖ-Kinderg. (Ü3)
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4.500
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2.800
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1.160
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1.640
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Ganztags-Kiga (Ü3)
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7.500
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4.700
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1.940
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2.760
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Halbtags-Krippe
(U 3)
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7.500
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5.600
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1.430
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4.170
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VÖ-Krippe
(U 3)
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10.500
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7.800
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2.000
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5.800
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Ganztags-Krippe
(U 3)
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15.000
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11.200
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2.860
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8.340
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Halbtags-Alters-
Gemischt
(U 3)
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6.000
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4.500
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1.430
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3.070
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VÖ-Altersmischung
(U 3)
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9.000
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6.700
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2.000
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4.700
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Ganztags-
Altersmischg.
(U 3)
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15.000
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11.200
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2.860
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8.340
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Anzahl auswärtige Kinder:
Bei der Stadt Kornwestheim wurden bis zum Mai 2010 zwei Kinder gemeldet,
die 2009 in auswärtigen Einrichtungen untergebracht sind. Die Forderungen für 2009 belaufen sich nach
der Städtetagstabelle auf 1180.- Euro.
Demgegenüber wurden in Kornwestheim in den kommunalen Einrichtungen 3
Kinder aus anderen Gemeinden betreut. Die nach der Tabelle einzufordernden
Kosten belaufen sich für 2009 auf 3073.-
Euro.
Weitere auswärtige Kinder wurden bei UKI betreut. Die Kinderliste wird zur Zeit ausgewertet. Auch für diese Kinder steht der Stadt
Kornwestheim der entsprechende Erstattungsbetrag zu.