Betreff:
Soziale
Weststadt
a) Sachstandsbericht
b) Fortführung der STÄRKEN-vor-Ort-Projekte
nach Ablauf des Programms am 31.12.2011
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschlussvorschlag:
1.
Von
dem Sachstandsbericht Kenntnis zu nehmen
2. Dem Gemeinderat zu empfehlen, im
Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2012 über die Einstellung der
Mittel in Höhe von 40.000 EUR für soziale Projekte zu entscheiden mit der
Maßgabe, dass 16.000 EUR gegenfinanziert werden,
3. die Verwaltung zu beauftragen, für
die sozialen Projekte sowie ihre Förderung Richtlinien zu erarbeiten und diese
dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen
Beratungsfolge:
Vorlage an
|
zur
|
Sitzungsart
|
Sitzungsdatum
|
Beschluss
|
|
|
|
|
|
Sozialausschuss
|
Vorberatung
|
öffentlich
|
19.10.2011
|
|
Verwaltungs-
und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
öffentlich
|
20.10.2011
|
|
Gemeinderat
|
Beschlussfassung
|
öffentlich
|
27.10.2011
|
|
Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Mit dem Programm Stärken vor Ort, das im Rahmen des
Bund-Länder-Programms „Soziale Stadt“ angeboten wurde, konnten in den letzten
Jahren in der Weststadt Projekte gefördert werden, die Jugendliche mit
schlechten Startchancen bei der sozialen, schulischen und/oder beruflichen
Integration sowie Frauen beim Einstieg oder Wiedereinstieg in das Berufsleben
und der sozialen Integration unterstützten. Die Stadt Kornwestheim erhielt
hierfür jährlich einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 100.000 Euro
aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Dieses Programm läuft Ende 2011 aus.
Die durchgeführten Projekte waren
sehr vielfältig und wurden durchweg sehr gut angenommen. Es gab einen Alphabetisierungskurs, den insbesondere
ältere Mitbürgerinnen besuchten, Sprachkurse,
die speziell auf den Alltag der Teilnehmerinnen zugeschnitten waren, Computerkurse, die begeistert
angenommen wurden, Soziales Kompetenztraining,
Berufsschnupperkurse, Tanzprojekte, eine Anlaufstelle für Integrationsfragen jeglicher Art und vieles mehr.
Es soll nun entsprechend der
Zielsetzung des Programms STÄRKEN vor Ort sowie im Sinne des Integrierten
Entwicklungskonzepts für die Weststadt eine Fortführung einzelner Angebote -
eine sogenannte Verstetigung - erfolgen, die nur erreicht werden kann, wenn
Projektleiter/-innen, Teilnehmer/-innen und auch die Stadt einen Beitrag
leisten.
Es wird deshalb vorgeschlagen, für
diesen Zweck einen Betrag von 40.000 Euro bereitzustellen mit der Maßgabe, dass
40 % davon - das heißt 16.000 Euro - durch Teilnehmergebühren, Spenden und
reduzierte Honorarsätze finanziert werden.
Sofern ein entsprechender
Grundsatzbeschluss in den zuständigen Gremien gefasst wird, sollen Richtlinien
zur Durchführung der Projekte erstellt werden, die dann wiederum zur
Beschlussfassung vorgelegt werden.
Ein großer Vorteil bei einer
eigenständigen Durchführung durch die Stadt Kornwestheim besteht darin, dass
der Teilnehmerkreis nicht entsprechend den Vorgaben des Programms beschränkt
sein muss. Somit könnten z. B. nicht nur ausschließlich Bewohner/-innen der
Weststadt sowie Frauen und Jugendliche teilnehmen sondern auch Kinder und
Männer und Bewohner der gesamten Stadt. Auch bei der Zielsetzung der einzelnen
Projekte besteht keine Bindung an die strengen Vorgaben des bisherigen
Programms, wodurch eine bessere Anpassung an die örtlichen Bedürfnisse
ermöglicht wird. Zudem wäre die Abwicklung wesentlich einfacher und nicht so zeitintensiv.
Sofern jedoch im Rahmen des
Bund-Länder-Programms „Soziale Stadt“, das für unsere Weststadt derzeit noch
bis Ende 2012 besteht (Verlängerung bis Ende 2013 oder 2014 beabsichtigt),
nochmals ein in Frage kommendes Programm angeboten wird, wird sich die
Verwaltung selbstverständlich um eine Aufnahme in dieses Programm bemühen und
könnte dann evtl. auf eine städtische Förderung verzichten.
Unter dem Vorbehalt der Aufnahme in
ein Förderprogramm im Rahmen der „Sozialen Stadt“ wird vorgeschlagen, der Fortführung
verschiedener bei „STÄRKEN vor Ort“ begonnener Projekte zuzustimmen, die Mittel hierfür
bereitzustellen und die Verwaltung zu beauftragen entsprechende
Durchführungsrichtlinien zu erstellen und zur Beschlussfassung wieder
vorzulegen.