Betreff:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Stadtvillen westlich Salamander" -
Entwurfsbeschluss
Anlage(n):
Mitzeichnung
Planunterlagen (Grundrisse
und Ansichten von Haus 1-8 identisch bzw. seitenverkehrt, deshalb nur Haus 1
beigefügt)
Begründung und Anlage 5 (direkt in die Fraktionen)
Beschlussvorschlag:
Der Entwurfsbeschluss für den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan „Stadtvillen westlich Salamander“ wird gefasst.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Beschlussfassung
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öffentlich
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25.10.2011
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Dem Gemeinderat wurde im Mai 2010 von der IMMOVATION AG als
Eigentümerin ein Gesamtkonzept für die Entwicklung des Salamander-Areals
vorgestellt. Zusätzlich zu den Überlegungen einer Umnutzung und Neuordnung der
in wesentlichen Teilen denkmalgeschützten Anlage wurden bereits zum damaligen
Zeitpunkt erste Überlegungen zur zukünftigen Nutzung des derzeit als
Parkierungsfläche genutzten Bereichs westlich der
Bestandsgebäude vorgestellt.
Ausgegangen wurde hier von einer Wohnnutzung.
Nachfolgend wurde dem Gemeinderat im
Juli diesen Jahres eine erste bereits sehr konkrete
Entwurfsplanung für diesen Bereich vorgestellt und im Grundsatz auch so
beschlossen. Diese Planungsüberlegungen wurden vom beauftragten Planungsbüro
Westermann Generalplaner in enger Abstimmung mit der Verwaltung mittlerweile
weiter ausgearbeitet und als Baugesuch bei der Stadt Kornwestheim eingereicht.
Der Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst Teile
des Flurstückes 3785/2 . Der Messgehalt der Fläche
beträgt 8564 m².
Verfahren
Das planungsrechtliche Verfahren
wird nach § 12 BauGB (vorhabenbezogenen
Bebauungsplan) durchgeführt. Auf der Grundlage des vom Gemeinderat am 30.9.2010
(Vorlage 296/2010) bereits gefassten Aufstellungsbeschlusses für den
Gesamtbereich kann das Verfahren mit Vorliegen des Baugesuchs nunmehr
weitergeführt werden.
Im Durchführungsvertrag sind
Vorgaben zur Gestaltung der Gebäude und Freiflächen sowie sonstige Vorschriften
geregelt.
Planungs- und bauordnungsrechtliche Darstellungen:
Im Planungsgebiet ist die Nutzung
„Wohnen“ vorgesehen. Eingebettet in die gemischte Struktur der Umgebung sind
durch diese Nutzung keine Konflikte zu erwarten. Städtebaulich wird dieser
Bereich von den bestehenden Produktionsgebäuden der früheren Salamander AG
dominiert. Die bauliche Ergänzung mit freistehenden Stadtvillen stellt eine
Aufwertung hinsichtlich der Gebäudestruktur im Gebiet der Weststadt dar.
Ausgegangen wird von einer abschnittsweisen Entwicklung dieser Fläche. Insgesamt
sollen 8 sogenannte Stadtvillen mit jeweils 8 Wohnungen entstehen. Die Gebäude
selbst sind 3-4 geschossig. Die Erschließung erfolgt
von Norden über die Salamanderstraße im Bereich der bereits heute vorhandenen
Parkplatzzufahrt über eine Privatstraße (Sackgasse). Diese Privatstraße wird
nicht an die Ebertstraße angeschlossen. Je 4 Gebäude werden von einer
gemeinsamen Tiefgarage unterfahren. Zusätzlich zu den
Stellplätzen in der Tiefgarage sind oberirdische Stellplätze im Bereich der
Privatstrasse und der Salamanderstrasse vorgesehen. Die nach der
Landesbauordnung (LBO) notwendigen Spielplatzflächen sollen im Süden des
Grundstücks unmittelbar angrenzend an die vorhandene öffentliche
Spielplatzfläche „Ebertstraße“ realisiert werden.
Aus Sicht der Verwaltung kann hier
an sinnvoller Stelle weiterer Wohnraum geschaffen werden. Das Bebauungskonzept
lässt insgesamt eine sowohl aus städtebaulicher als auch gestalterischer Sicht
gute Qualität erwarten.
Empfehlung der Verwaltung
Der Entwurfsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Stadtvillen westlich
Salamander“ wird gefasst.