Vorlage-Nr.:

275/2012

Az.:

5 Jeanette Thevenot

Datum:

19.09.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

25.09.2012

 

 

Betreff:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kindertagesstätte Salamander-Areal" - Entwurfsbeschluss

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Lageplan, Planunterlagen, Abwägung, Begründung, Anlage 4

 

Beschlussvorschlag:

Der Entwurfsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kindertagesstätte Salamander - Areal“ wird gefasst.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Beschlussfassung

öffentlich

25.09.2012

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Im Zusammenhang mit der Entwicklung des Salamander Areals plant die Immovation AG im Bereich der früheren Werksfeuerwehr den Bau einer Kindertagesstätte. Vorgesehen sind 4 Krippengruppen mit je 10 Plätzen und zwei altersgemischte Gruppen mit je 10 Plätzen für Kinder über 3 Jahren und je 5 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren.

Die Kindertagesstätte wurde bereits im Vorfeld in die Bedarfsplanung der Stadt Kornwestheim aufgenommen (Vorlage 348/2011).

Die Einrichtung soll von der Mahale gGMBH betrieben werden, die ein anerkannter Träger von Kindertagesstätten ist. Mit der Schaffung dieser Einrichtung kann sowohl aus gesamtstädtischer Sicht das bereits vorhandene Angebot in Kornwestheim v.a. auch vor dem Hintergrund der gesetzlichen Anforderungen sinnvoll ergänzt als auch die Entwicklung des Salamander – Areals als solches weiter attraktiviert werden.

 

Der Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 3934, 3934/1, 3970 sowie Teile der Flurstücke  3767 und 3770. Die Fläche ist insgesamt ca. 9.250 m² groß.

 

Verfahren

Das planungsrechtliche Verfahren wird nach § 12 BauGB (vorhabenbezogener Bebauungsplan) durchgeführt. Auf der Grundlage des vom Gemeinderat am 30.9.2010 (Vorlage 296/2010) bereits gefassten Aufstellungsbeschlusses für den Gesamtbereich kann das Verfahren mit Vorliegen des Baugesuchs nunmehr weitergeführt werden.

Im Durchführungsvertrag werden Vorgaben zur Gestaltung des Gebäudes und der Freiflächen sowie sonstige Vorschriften geregelt. Dieser wird derzeit erarbeitet und dem Gemeinderat zum Satzungsbeschluss vorgelegt.

Der Aufstellungsbeschluss wurde in der Kornwestheimer Zeitung am 7.10.2010 öffentlich bekannt gemacht. Eine Behördenbeteiligung hat stattgefunden. Dabei wurden 9 Stellungnahmen zum gesamten Salamander Areal abgegeben, diese sind in der Vorlage 111/2011 im Zuge des Entwurfsbeschlusses zum Block 9 bereits behandelt worden.

 

Für den Bereich der geplanten Kindertagesstätte ist dabei die Stellungnahme des Landratsamtes Ludwigsburg zum Thema Altlasten zu berücksichtigen. Dabei wurde der Hinweis gegeben, dass der Altstandort Salamander in der Vergangenheit noch nicht systematisch auf Altlasten untersucht wurde. Aus Sicht der Altlastenbearbeitung ist es erforderlich, dass in den Teilbereichen wo künftig Umnutzungen geplant sind in Abstimmung mit dem Landratsamt, Fachbereich Umwelt, eine Untersuchung der Altlastensituation durchgeführt wird. Sollten dabei Bodenverunreinigungen festgestellt werden, sind diese in Abstimmung mit dem Landratsamt soweit zu sanieren, dass keine Beeinträchtigungen mehr im Hinblick auf das Grundwasser und die künftige Nutzung ( z.B. Kindergarten, Wohnen etc.) zu erwarten sind.

Von Seiten des Vorhabenträgers erfolgen beim Rückbau der Flächen und Gebäude, sowie beim Aushub aktuelle Beprobungen. Diese werden in Abstimmung mit dem Landratsamt Ludwigsburg, Fachbereich Umwelt durchgeführt. Diese Beprobungen erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden orientierenden Schadstoffuntersuchung für das ehemalige Salamander-Werk I, ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH, Juni 2008

 

Planungs- und bauordnungsrechtliche Darstellungen:

Im Planungsgebiet ist neben der bereits bauplanungsrechtlich genehmigten Wohnnutzung in Block 9 die Nutzung „Kindertagesstätte“ vorgesehen. Eingebettet in die gemischte Struktur der Umgebung sind durch diese Nutzung keine Konflikte zu erwarten. Städtebaulich wird dieser Bereich von den bestehenden und denkmalgeschützten Produktionsgebäuden der früheren Salamander AG dominiert. Die bauliche Ergänzung mit der freistehenden Kindertagesstätte an Stelle der Werksfeuerwehr stellt eine Aufwertung hinsichtlich der Nutzung und der Gebäudestruktur im Gebiet der Weststadt dar.

 

Empfehlung der Verwaltung

Der Entwurfsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kindertagesstätte Salamander Areal“ wird gefasst.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Lageplan.pdf Lageplan.pdf KIta Schnitt M 1_100 .pdf KIta Schnitt M 1_100 .pdf 01 1-100 EG210210.PDF 01 1-100 EG210210.PDF 02 1-100 OG.PDF 02 1-100 OG.PDF 06 Ansicht Nord + Ost.PDF 06 Ansicht Nord + Ost.PDF 07 Ansicht Süd + West.PDF 07 Ansicht Süd + West.PDF 120905_kita_parkplatz.pdf 120905_kita_parkplatz.pdf Abwägung TöB Salamander Block 9.pdf Abwägung TöB Salamander Block 9.pdf Begründung VEP KITA Salamander 17.09.12.pdfBegründung VEP KITA Salamander 17.09.12.pdf Anlage 4 zum Durchführungsvertrag KITA.pdfAnlage 4 zum Durchführungsvertrag KITA.pdf