Betreff:
Umlegung
"Gewerbegebiet Nord - südlich der Rudolf-Diesel-Straße" hier:
Anordnung der Umlegung
Anlage(n):
Mitzeichnung
Abgrenzungsplan
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat ordnet die Umlegung
„Gewerbegebiet Nord - südlich Rudolf-Diesel-Straße“ an.
2. Die Umlegungsstelle der Stadtverwaltung wird
mit der Durchführung der Umlegung beauftragt.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Vorberatung
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öffentlich
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12.06.2012
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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28.06.2012
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Sachdarstellung und
Begründung:
Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nord- Änderung“ ist am
06.02.1999 in Kraft getreten.
Zur Verwirklichung eines Teils
dieses Bebauungsplans ist die Durchführung einer Umlegung erforderlich. Durch
die Umlegung werden zur Neugestaltung des Gebietes die Grundstücke neu geordnet,
so dass nach Lage Form und Größe für die bauliche und sonstige Nutzung
zweckmäßig gestaltetet Grundstücke entstehen. Das Umlegungsgebiet ist aus
beiliegender Karte ersichtlich.
Es könnten sich zwei
Umlegungsverfahren anbieten. Zum einen eine freiwillige Umlegung, bei der die
Umlegungsbeteiligten ihre Grundstücke durch Vertrag in eine Umlegungsmasse
einbringen und ferner durch Vertrag die neugestalteten Grundstücke zugeteilt
bekommen. Zum anderen die gesetzliche oder amtliche Umlegung, bei der die Zuteilung
der neuen Grundstücke durch Beschluss des Umlegungsausschusses erfolgt. Auch
bei der amtlichen Umlegung sind Verhandlungen erforderlich mit dem Ziel einer
einvernehmlichen Regelung. Die amtliche Umlegung empfiehlt sich, weil dadurch
ein sehr hoher Aufwand an Grunderwerbsteuer eingespart werden kann. Im
Gegensatz zur freiwilligen Umlegung entfällt bei der amtlichen Umlegung die
Grunderwerbsteuerpflicht. Nach dem im Vorfeld bereits umfangreiche
Verhandlungen stattgefunden haben und eine einvernehmliche Zuteilung nicht in
jedem Fall erwartet werden kann, bietet sich hier das amtliche
Umlegungsverfahren an.
Empfehlung der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt dem
Gemeinderat die Umlegung „Gewerbegebiet Nord südlich der Rudolf- Diesel- Straße“
anzuordnen und die Umlegungsstelle der Stadtverwaltung die beim
Bauverwaltungsamt angesiedelt ist, mit der Durchführung der Umlegung zu
beauftragen.