Vorlage-Nr.:

176/2012

Az.:

6 Kurt Schaible

Datum:

05.06.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

12.06.2012

 

 

Betreff:

Umlegung "Gewerbegebiet Nord - südlich der Rudolf-Diesel-Straße" hier: Anordnung der Umlegung

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Abgrenzungsplan

 

Beschlussvorschlag:

1.   Der Gemeinderat ordnet die Umlegung „Gewerbegebiet Nord - südlich Rudolf-Diesel-Straße“ an.

2.   Die Umlegungsstelle der Stadtverwaltung wird mit der Durchführung der Umlegung beauftragt.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Vorberatung

öffentlich

12.06.2012

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

28.06.2012

 

 

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nord- Änderung“ ist am 06.02.1999 in Kraft getreten.

Zur Verwirklichung eines Teils dieses Bebauungsplans ist die Durchführung einer Umlegung erforderlich. Durch die Umlegung werden zur Neugestaltung des Gebietes die Grundstücke neu geordnet, so dass nach Lage Form und Größe für die bauliche und sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltetet Grundstücke entstehen. Das Umlegungsgebiet ist aus beiliegender Karte ersichtlich.

 

Es könnten sich zwei Umlegungsverfahren anbieten. Zum einen eine freiwillige Umlegung, bei der die Umlegungsbeteiligten ihre Grundstücke durch Vertrag in eine Umlegungsmasse einbringen und ferner durch Vertrag die neugestalteten Grundstücke zugeteilt bekommen. Zum anderen die gesetzliche oder amtliche Umlegung, bei der die Zuteilung der neuen Grundstücke durch Beschluss des Umlegungsausschusses erfolgt. Auch bei der amtlichen Umlegung sind Verhandlungen erforderlich mit dem Ziel einer einvernehmlichen Regelung. Die amtliche Umlegung empfiehlt sich, weil dadurch ein sehr hoher Aufwand an Grunderwerbsteuer eingespart werden kann. Im Gegensatz zur freiwilligen Umlegung entfällt bei der amtlichen Umlegung die Grunderwerbsteuerpflicht. Nach dem im Vorfeld bereits umfangreiche Verhandlungen stattgefunden haben und eine einvernehmliche Zuteilung nicht in jedem Fall erwartet werden kann, bietet sich hier das amtliche Umlegungsverfahren an.

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat die Umlegung „Gewerbegebiet Nord südlich der Rudolf- Diesel- Straße“ anzuordnen und die Umlegungsstelle der Stadtverwaltung die beim Bauverwaltungsamt angesiedelt ist, mit der Durchführung der Umlegung zu beauftragen.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
2012-05-30 Abgrenzungsplan Umlegung GE-Nord - Süd.pdf