Vorlage-Nr.:

106/2013

Az.:

9 Rudi Schumacher

Datum:

12.03.2013



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

19.03.2013

 

 

Betreff:

Weitere Vorgehensweise im Bereich der Straßenbeleuchtung

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

 

 

Beschlussvorschlag:

1. Die Verwaltung wird zur Entscheidungsfindung beauftragt,

a)  Die organisatorischen Fragen insbesondere hinsichtlich der bisher von städtischem Personal erbrachten Leistungen und einer künftigen Zusammenarbeit zwischen Stadt und SWLB zu untersuchen und ein Modell zu entwickeln.

b)      Im Anschluss daran die wirtschaftlichen Auswirkungen zu untersuchen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt Verhandlungen zum Erwerb der Straßenbeleuchtungsanlagen mit den bisherigen Konzessionären zu führen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Beschlussfassung

öffentlich

19.03.2013

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

 1. Ausgangslage

 

Die Straßenbeleuchtung in Kornwestheim steht bisher überwiegend im Besitz der Energieversorgungsunternehmen. Lediglich die Leuchtmittel sind kommunales Eigentum. Grundlage dieser Regelung sind die zum 31.12.2012 endenden Stromkonzessionsverträge mit der EnBW. Nach der inzwischen geltenden Rechtslage darf die Straßenbeleuchtung von den Konzessionären nicht mehr unentgeltlich übernommen werden. Die Straßenbeleuchtung (Masten, Verteiler und Verkabelung) ist deshalb entweder von den bisherigen Konzessionären zu erwerben oder es sind Entgelte dafür zu entrichten.

 

Die Übernahme des Stromnetzes der EnBW wird sich aufgrund der erforderlichen Entflechtungsmaßnahmen verzögern und erst im Laufe des Jahres 2013 stattfinden können. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass sich damit auch die Übernahme der Straßenbeleuchtung entsprechend verzögern wird. Mit Schreiben vom 22. November 2012 wurde der Stadt Kornwestheim durch die EnBW eine Interimslösung angeboten.

 

 

2. Optionen für die Straßenbeleuchtung ab 2013

 

Um Lösungsmöglichkeiten für die Straßenbeleuchtung ab 2013 aufzuzeigen, wurde über die  SWLB die Beratungsfirma PricewaterhouseCoopers AG beauftragt verschiedene Modelle aufzuzeigen und einer ersten Bewertung zu unterziehen. Untersucht wurden Kornwestheim und Ludwigsburg, da sich bei beiden Kommunen dieselbe Frage stellt.

 

 

Grundsätzlich sind die folgenden drei Modelle möglich:

 

Straßenbeleuchtung in Eigenregie

  • Die Stadt erwirbt das vollständige Eigentum
  • Die Unterhaltung erfolgt durch städtisches Personal
  • Der Energiebedarf wird ausgeschrieben

 

Stadtwerke übernehmen die Aufgabe

  • Die Stadtwerke erwerben das Eigentum, übernehmen die Unterhaltung und liefern die Energie
  • Die Stadt bezahlt ein weitgehend konstantes Entgelt für die Lieferung von Licht
  • Der städtische Einfluss wird durch die Vorgabe eines Beleuchtungskonzepts erreicht

 

Dienstleistungen werden ausgeschrieben

  • Die Stadt erwirbt das vollständige Eigentum
  • Die Unterhaltungsleistungen werden ausgeschrieben. Die Stadt übernimmt nur Management-/Regieaufgaben
  • Der Energiebedarf wird ausgeschrieben

 

 

Das Modell Ausschreibung von Dienstleistungen scheidet deshalb aus, weil Personal und Equipment für die Unterhaltung beim Bauhof bereits vorhanden sind, die Beschreibung des Leistungsumfangs und die Auswertung der Angebote einen hohen zeitlichen Aufwand nach sich ziehen, Know-How und Synergien verloren gehen und beim Bezug von Leistungen von Dritten die Stadt nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

 

 

 

 

 

3. Weiteres Verfahren

 

In einem ersten Schritt müssen die organisatorischen Fragen zur möglichen künftigen Zusammenarbeit zwischen der Stadt und den Stadtwerken geklärt werden. Dabei wird auch die künftige Rolle der bisherigen Akteure bei der Stadt untersucht.

 

In einem weiteren Schritt können dann die wirtschaftlichen Auswirkungen der Modelle gegenüber gestellt und verglichen werden.

 

Parallel zu den genannten Schritten müssen die vergaberechtlichen Möglichkeiten geprüft werden.

 

Die Verwaltung berichtet im 2. Quartal 2013 über den aktuellen Sachstand.

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Keine Anlagen