Betreff:
Weitere
Vorgehensweise im Bereich der Straßenbeleuchtung
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschlussvorschlag:
1. Die
Verwaltung wird zur Entscheidungsfindung beauftragt,
a)
Die organisatorischen Fragen insbesondere hinsichtlich der bisher von
städtischem Personal erbrachten Leistungen und einer künftigen Zusammenarbeit
zwischen Stadt und SWLB zu untersuchen und ein Modell zu entwickeln.
b)
Im
Anschluss daran die wirtschaftlichen Auswirkungen zu untersuchen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt Verhandlungen zum Erwerb der
Straßenbeleuchtungsanlagen mit den bisherigen Konzessionären zu führen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Beschlussfassung
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öffentlich
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19.03.2013
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
1. Ausgangslage
Die Straßenbeleuchtung in Kornwestheim steht bisher überwiegend im Besitz
der Energieversorgungsunternehmen. Lediglich die Leuchtmittel sind kommunales
Eigentum. Grundlage dieser Regelung sind die zum 31.12.2012 endenden
Stromkonzessionsverträge mit der EnBW. Nach der inzwischen geltenden Rechtslage
darf die Straßenbeleuchtung von den Konzessionären nicht mehr unentgeltlich
übernommen werden. Die Straßenbeleuchtung (Masten, Verteiler und Verkabelung)
ist deshalb entweder von den bisherigen Konzessionären zu erwerben oder es sind
Entgelte dafür zu entrichten.
Die Übernahme des Stromnetzes der EnBW wird sich aufgrund der
erforderlichen Entflechtungsmaßnahmen verzögern und erst im Laufe des Jahres
2013 stattfinden können. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass sich damit
auch die Übernahme der Straßenbeleuchtung entsprechend verzögern wird. Mit
Schreiben vom 22. November 2012 wurde der Stadt Kornwestheim durch die EnBW
eine Interimslösung angeboten.
2. Optionen für die Straßenbeleuchtung ab 2013
Um Lösungsmöglichkeiten für die Straßenbeleuchtung ab 2013 aufzuzeigen,
wurde über die SWLB die Beratungsfirma
PricewaterhouseCoopers AG beauftragt verschiedene Modelle aufzuzeigen und einer
ersten Bewertung zu unterziehen. Untersucht wurden Kornwestheim und Ludwigsburg,
da sich bei beiden Kommunen dieselbe Frage stellt.
Grundsätzlich sind die folgenden drei Modelle möglich:
Straßenbeleuchtung in Eigenregie
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- Die
Stadt erwirbt das vollständige Eigentum
- Die
Unterhaltung erfolgt durch städtisches Personal
- Der
Energiebedarf wird ausgeschrieben
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Stadtwerke übernehmen die Aufgabe
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- Die
Stadtwerke erwerben das Eigentum, übernehmen die Unterhaltung und
liefern die Energie
- Die
Stadt bezahlt ein weitgehend konstantes Entgelt für die Lieferung von
Licht
- Der
städtische Einfluss wird durch die Vorgabe eines Beleuchtungskonzepts
erreicht
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Dienstleistungen werden ausgeschrieben
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- Die
Stadt erwirbt das vollständige Eigentum
- Die
Unterhaltungsleistungen werden ausgeschrieben. Die Stadt übernimmt nur
Management-/Regieaufgaben
- Der
Energiebedarf wird ausgeschrieben
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Das Modell Ausschreibung von Dienstleistungen scheidet deshalb aus, weil
Personal und Equipment für die Unterhaltung beim Bauhof bereits vorhanden sind,
die Beschreibung des Leistungsumfangs und die Auswertung der Angebote einen
hohen zeitlichen Aufwand nach sich ziehen, Know-How und Synergien verloren
gehen und beim Bezug von Leistungen von Dritten die Stadt nicht
vorsteuerabzugsberechtigt ist.
3. Weiteres Verfahren
In einem ersten Schritt müssen die organisatorischen Fragen zur möglichen
künftigen Zusammenarbeit zwischen der Stadt und den Stadtwerken geklärt werden.
Dabei wird auch die künftige Rolle der bisherigen Akteure bei der Stadt
untersucht.
In einem weiteren Schritt können dann die wirtschaftlichen Auswirkungen
der Modelle gegenüber gestellt und verglichen werden.
Parallel zu den genannten Schritten müssen die vergaberechtlichen
Möglichkeiten geprüft werden.
Die
Verwaltung berichtet im 2. Quartal 2013 über den aktuellen Sachstand.