Betreff:
Verfahren
Seniorenfeier
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschlussvorschlag:
Die Altersgrenze bei der städtischen
Seniorenfeier wird unter Einhaltung der Besitzstandsprämisse auf 75 Jahre
angehoben. Die Richtlinie über „Glückwünsche, Ehrungen, Verabschiedungen und
Beileidsbezeugungen“ – Dienstanweisung B 0.07 der Stadt Kornwestheim wird
dementsprechend angepasst.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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öffentlich
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02.05.2013
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Ausgangslage
Die Anzahl der älteren
Bürgerinnen und Bürger in Kornwestheim hat in den letzten Jahren stark
zugenommen. So ist die Anzahl der
Bürgerinnen und Bürger, die über 70 Jahre alt sind vom Jahr 2000 bis zum
Jahr 2013 um 1737 Personen
gestiegen.
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2000
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2010
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2013
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Seniorenfeier
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ab 70 Jahre
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3395 Einw.
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4663 Einw.
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5132 Einw.
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ab 75 Jahre
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3143 Einw.
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3337 Einw.
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ab 80 Jahre
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1790 Einw.
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1829 Einw.
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Städtische Seniorenfeier
Die Anzahl der
potentiellen Gäste für die städtische Seniorenfeier hat sich in den letzten
Jahren stetig erhöht und ist alleine in den letzten 13 Jahren um 1737 Personen
gestiegen.
Ausgehend von den
aktuellen demografischen Entwicklungen in Kornwestheim ist davon auszugehen,
dass die Anzahl der Seniorinnen und Senioren auch in den nächsten Jahren weiter
steigen wird. Die städtische Seniorenfeier ist eine herausragende
Veranstaltung, die es in vergleichbarer Weise in anderen Kommunen nicht gibt.
Diese besondere Veranstaltung soll auch weiterhin eine angemessene Würdigung
der Seniorinnen und Senioren und damit einhergehend ihrer Verdienste für die
Stadt Kornwestheim sein.
Ziel ist es daher, auch
zukünftig eine hochwertige Veranstaltung durchzuführen, um den Seniorinnen und
Senioren gerecht zu werden. In den vergangenen Jahren haben immer zwischen
1.000 und 1.400 Gäste an der Feier teilgenommen. Bei einem weiteren Anstieg der
Gäste besteht die Gefahr, dass die bestehende hohe Qualität der Veranstaltung
nicht mehr gewährleistet werden kann, insbesondere in Bezug auf die Betreuung
während der Feier. Zudem ist zu befürchten, dass bei einem weiteren Anstieg der
Gäste, die räumlichen Kapazitäten für die Veranstaltung nicht mehr ausreichen.
Hierbei ist insbesondere die Möglichkeit der uneingeschränkten Wahrnehmung des
Programms für die Seniorinnen und Senioren zu berücksichtigen.
Des Weiteren ist
festzustellen, dass viele der teilnehmenden Seniorinnen und Senioren deutlich
über 70 Jahre alt sind. Viele der gerade erst 70 Jahre alten Bürgerinnen und
Bürger zählen sich selbst noch nicht zu den Senioren und fühlen sich deshalb
auch nicht durch die Seniorenfeier angesprochen, so dass eine Anhebung der
Altersgrenze auf 75 Jahre, unter Berücksichtigung der Besitzstandsprämisse, für
diese Personengruppe keine wesentliche Einschränkung bedeuten würde.