Vorlage-Nr.:

161/2013

Az.:

1 Tobias Habermann

Datum:

24.04.2013



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

02.05.2013

 

 

Betreff:

Verfahren Seniorenfeier

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Altersgrenze bei der städtischen Seniorenfeier wird unter Einhaltung der Besitzstandsprämisse auf 75 Jahre angehoben. Die Richtlinie über „Glückwünsche, Ehrungen, Verabschiedungen und Beileidsbezeugungen“ – Dienstanweisung B 0.07 der Stadt Kornwestheim wird dementsprechend angepasst.

 

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Beschlussfassung

öffentlich

02.05.2013

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Ausgangslage

Die Anzahl der älteren Bürgerinnen und Bürger in Kornwestheim hat in den letzten Jahren stark zugenommen. So ist die Anzahl der Bürgerinnen und Bürger, die über 70 Jahre alt sind vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2013 um 1737 Personen gestiegen.

 

 

2000

2010

2013

Seniorenfeier

 

 

 

ab 70 Jahre

3395 Einw.

4663 Einw.

5132 Einw.

ab 75 Jahre

 

3143 Einw.

3337 Einw.

ab 80 Jahre

 

1790 Einw.

1829 Einw.

 

 

 

 

 

Städtische Seniorenfeier

Die Anzahl der potentiellen Gäste für die städtische Seniorenfeier hat sich in den letzten Jahren stetig erhöht und ist alleine in den letzten 13 Jahren um 1737 Personen gestiegen.

 

Ausgehend von den aktuellen demografischen Entwicklungen in Kornwestheim ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Seniorinnen und Senioren auch in den nächsten Jahren weiter steigen wird. Die städtische Seniorenfeier ist eine herausragende Veranstaltung, die es in vergleichbarer Weise in anderen Kommunen nicht gibt. Diese besondere Veranstaltung soll auch weiterhin eine angemessene Würdigung der Seniorinnen und Senioren und damit einhergehend ihrer Verdienste für die Stadt Kornwestheim sein.

 

Ziel ist es daher, auch zukünftig eine hochwertige Veranstaltung durchzuführen, um den Seniorinnen und Senioren gerecht zu werden. In den vergangenen Jahren haben immer zwischen 1.000 und 1.400 Gäste an der Feier teilgenommen. Bei einem weiteren Anstieg der Gäste besteht die Gefahr, dass die bestehende hohe Qualität der Veranstaltung nicht mehr gewährleistet werden kann, insbesondere in Bezug auf die Betreuung während der Feier. Zudem ist zu befürchten, dass bei einem weiteren Anstieg der Gäste, die räumlichen Kapazitäten für die Veranstaltung nicht mehr ausreichen. Hierbei ist insbesondere die Möglichkeit der uneingeschränkten Wahrnehmung des Programms für die Seniorinnen und Senioren zu berücksichtigen.

 

Des Weiteren ist festzustellen, dass viele der teilnehmenden Seniorinnen und Senioren deutlich über 70 Jahre alt sind. Viele der gerade erst 70 Jahre alten Bürgerinnen und Bürger zählen sich selbst noch nicht zu den Senioren und fühlen sich deshalb auch nicht durch die Seniorenfeier angesprochen, so dass eine Anhebung der Altersgrenze auf 75 Jahre, unter Berücksichtigung der Besitzstandsprämisse, für diese Personengruppe keine wesentliche Einschränkung bedeuten würde.

 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Keine Anlagen