Gremium:
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Verwaltungs- und Finanzausschuss
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Am:
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Donnerstag 06.06.2013
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Betreff:
Vorlage
des Jahresabschlusses 2011 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung
Anlage(n):
Mitzeichnung
Jahresbericht Eigenbetrieb
Stadtentwässerung 2011
Beschlussvorschlag:
Der vorläufige Jahresabschluss 2011 des Eigenbetriebs
Stadtentwässerung wird zur Kenntnis genommen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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öffentlich
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06.06.2013
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Stadtentwässerung für
das Jahr 2011 wurde vom Betriebsführer, der Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim
GmbH fertig gestellt und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA
geprüft, vgl. Anlage 1.
Leider kann der uneingeschränkte
Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2011 nur unter der Bedingung
erteilt werden, dass die Jahresabschlüsse der Jahre 2009 und 2010 in der
ebenfalls von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften und bestätigten
Form festgestellt werden. Voraussetzung für die Feststellung des
Jahresabschlusses der Eigenbetriebe ist nach § 111 Gemeindeordnung, dass das
Rechnungsprüfungsamt zuvor eine örtliche Prüfung des Jahresabschlusses
vornimmt. Diese Prüfung ist innerhalb von vier Monaten nach Aufstellung der
Jahresabschlüsse durchzuführen.
Da die örtlichen Prüfungen der
Jahresabschlüsse 2009 und 2010 noch nicht durchgeführt wurden, hat das
Rechnungsprüfungsamt erklärt, diese beiden Abschlüsse in einem Zuge zu prüfen
und dem Gemeinderat nach der Sitzungspause im September diesen Jahres
vorzulegen. Die Verwaltung erachtet es als sinnvoll, den Gemeinderat jetzt
vorab über das Ergebnis des Jahres 2011 zu informieren.
Es wird darauf hingewiesen, dass im
Jahresabschluss 2011 erstmalig die Erhebung der gesplitteten Abwassergebühren
mit einer Schmutzwassergebühr und einer Niederschlagswassergebühr enthalten
ist. Diese Änderung des Gebührenmaßstabs geht auf ein Urteil des VGH
Baden-Württemberg vom 11.03.2010 zurück, wobei die überarbeitete Abwassersatzung
in Kornwestheim nach umfangreichen Vorarbeiten am 15.12.2011 vom Gemeinderat
beschlossen wurde. Der Anteil der Umsatzerlöse durch die Schmutzwassergebühr
(bisherige Abwassergebühr) lag im Jahr 2011 bei 2,084 Mio. EUR und der Anteil
der „neuen“ Niederschlagswassergebühr lag bei 480 TEUR.
Die neue Abwassergebühr setzt sich
zusammen aus einer Schmutzwassergebühr in Höhe von 1,50 EUR je cbm
Schmutzwasser (entspricht weiter der bezogenen Frischwassermenge) und einer
Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,20 EUR je qm versiegelter Grundstücksfläche.
Der vorläufige Jahresabschluss für
das Jahr 2011 stellt sich wie folgt dar:
Bilanzsumme
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25.954.893,35 EUR
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davon entfallen auf der Aktivseite auf
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- das Anlagevermögen
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24.081.787,73 EUR
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- das Umlaufvermögen
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1.863.345,87 EUR
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- den Rechnungsabgrenzungsposten
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9.759,75 EUR
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davon entfallen auf der Passivseite auf
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- das Eigenkapital
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730.302,58 EUR
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- die Sonderposten für Investitionszuwendungen
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2.450.017,65 EUR
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- die empfangenen Ertragszuschüsse
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1.956.594,67 EUR
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- die Rückstellungen
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404.173,45 EUR
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- die Verbindlichkeiten
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20.413805,00 EUR
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- den Rechnungsabgrenzungsposten
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0,00 EUR
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Jahresgewinn
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0,00 EUR
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Summe Erträge
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3.197.341,33 EUR
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Summe Aufwendungen
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3.197.341,33 EUR
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Bemerkenswert ist, dass gegenüber
den Ergebnissen aus den Vorjahren kein handelsrechtlicher Gewinn mehr ausgewiesen
wird. Dies war bewusst so gewollt und rührt daher, dass der Eigenbetrieb seit
dem Jahr 2011 kein Stammkapital mehr zur Verfügung hat und deshalb keine
entsprechende Eigenkapitalverzinsung mehr erwirtschaften muss. Ziel des
Eigenbetriebs Stadtentwässerung ist es nicht, Gewinne zu erwirtschaften,
sondern eine Aufgabe der Daseinsvorsorge effizient und kostendeckend zu
erfüllen.
Im Übrigen wird auf den
ausführlichen Bericht in der Anlage verwiesen.