Betreff:
Bekanntgabe
einer Eilverfügung zur Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für die
Beschaffung von PC´s im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschlussvorschlag:
Die Eilverfügung Nr.
344 zur Kenntnis nehmen
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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öffentlich
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13.09.2012
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Sachdarstellung und
Begründung:
Der Verwaltungs- und
Finanzausschuss wird gebeten, die Eilverfügung Nr. 344 vom 03.08.2012 zur
Kenntnis zu nehmen:
Hauptamt
Abteilung IUK 3.
August 2012
Az: 111
Verfügung der
Oberbürgermeisterin
E i n z e l v e r f ü g u n g
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Nr.
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A l l g e m e i n v e r f ü g u n g
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Nr.
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E i l v e r f ü g u n g
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Nr. 344
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Verfügungstext:
Überplanmäßige Ausgabe
für die Beschaffung von Arbeitsplatz PC´s inklusive Monitoren im Rahmen der
interkommunalen Ausschreibung
Die Stadt Kornwestheim
plant im Haushaltsjahr 2013 im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ)
mindestens 80 PC / max. 100 PC inklusive Monitoren auszuschreiben. Für den
Haushaltsplan für das Jahr 2013 wurden dafür insgesamt 80.000.-- EUR
angemeldet.
Da verschiedenen Städte
(z.B. Ludwigsburg usw.) im Jahr 2013
bereits im Januar/Februar die Geräte wegen Auslaufen des Leasingvertrages
benötigen, wird die EU-weite Ausschreibung bereits noch in diesem Jahr durchgeführt.
Das Landratsamt Ludwigsburg wird die gemeinsame Ausschreibung wie in den
vergangenen Jahren federführend durchführen und die Teilnahmeerklärung der
Stadt Kornwestheim in der kommenden Woche zur Unterschrift zusenden. Das
Gesamtvolumen der IKZ-Ausschreibung würde bei Beteiligung der Stadt Kornwesteim
ca. 800 Geräteeinheiten umfassen. Aufgrund der hohen zur Ausschreibung
kommenden Einheitenanzahl wird mit einem niedrigen Endpreis gerechnet.
Unsere Kostenschätzung
liegt bei ca 420 Euro (inkl Steuer) pro Geräteeinheit was gegenüber der letzten
Beschaffung eine Einsparung von ca 260 Euro pro Geräteeinheit bedeuten würde.
Die Einsparung insgesamt
würde für Kornwestheim damit also bei ca. max. 26.000.-- EUR liegen.
Aufgrund der
geschilderten Situation ist die Stadt Kornwestheim jedoch gezwungen, sich noch
in diesem Jahr an der Ausschreibung zu beteiligen, was seitens der Verwaltung
insbesondere in Anbetracht des Preises als sinnvoll und gerechtfertigt
angesehen wird. Im Haushalt für das Jahr 2012 sind jedoch dafür bei der HHST:
2.0620 9352 A 06200002 - UA
Elektronische Datenverarbeitung keine Mittel bereitgestellt.
Um sich an der
IKZ-Beschaffung zu beteiligen sind daher überplanmäßige Ausgaben in Höhe von
insgesamt 80.000.-- EUR erforderlich. In Abstimmung mit Herrn EBM Allgaier und
der Kämmereiverwaltung kommt als Deckungsvorschlag die HHST: 2.4640 9400 A 464000010 - Investitionen für Betreuung von
Kindern unter 3 Jahren in Betracht (Kiga ESG-Gelände). Die für diese Maßnahme
veranschlagten Mittel in Höhe von insgesamt über 700.000.-- EUR werden in
dieser Höhe in 2012 nicht benötigt.
Nach der Hauptsatzung
der Stadt Kornwestheim ist für überplanmäßige Ausgaben zwischen 25.000.-- EUR
bis 250.000.-- EUR der Verwaltungs- und Finanzausschuss zuständig.
Da die nächste Sitzung
des Verwaltungs- und Finanzausschusses erst wieder am 13. September 2012
stattfindet, die IKZ-Ausschreibung aus den genannten Gründen jedoch zum
jetzigen Zeitpunkt stattfinden muss, wird im Wege der Eilentscheidung gemäß §
43 Abs. 4 der Gemeindeordnung verfügt:
1. Eine überplanmäßige
Ausgabe in Höhe von 80.000.-- EUR auf der HHST: 2.0620 9352 A 06200002 - UA Elektronische
Datenverarbeitung im Haushaltsjahr 2012 wird genehmigt.
2. Zur Deckung dieser
überplanmäßigen Ausgabe wird die HHST: 2.4640 9400 A 464000010 - Investitionen für Betreuung von
Kindern unter 3 Jahren (Kiga ESG-Gelände) herangezogen.
Die Verfügung ist dem
Verwaltungs- und Finanzausschuss in seiner nächsten Sitzung bekanntzugeben.
In Vertretung
gez.
Dietmar Allgaier
Erster Bürgermeister