Betreff:
Untersuchung
zu einer Verbesserung der Abbiegebeziehung Aldinger Straße / Leibnizstraße
Anlage(n):
Mitzeichnung
Luftbild
Beschlussvorschlag:
a) Kenntnisnahme
b) Bei der
Vermarktung des Gewerbegrundstücks im südwestlichen Bereich des Wilkin-Areals
die Überlegungen zum Bau einer Zufahrtsrampe auf die B27 sowie dem Bau einer
neuen Zufahrt mit Anbindung an die Leibnizstraße zugrunde zu legen.
c) Die
Verwaltung wird beauftragt, die Planungsüberlegungen zum Bau einer
Zufahrtsrampe auf die B27 sowie dem Bau einer neuen Zufahrt mit Anbindung an
die Leibnizstraße weiter auszuarbeiten und mit dem Regierungspräsidium v. a.
auch im Hinblick auf eine mögliche Finanzierung abzustimmen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Beschlussfassung
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öffentlich
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13.03.2012
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vertagt
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Beschlussfassung
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öffentlich
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27.03.2012
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Sachdarstellung und
Begründung:
Im Zusammenhang mit den Überlegungen einer Verbesserung der
verkehrlichen Situation im Bereich der Aldinger Straße / Leibnizstraße wurden
dem Gemeinderat letztmalig in der Sitzung vom 13.09.2011 (Vorlage 278/2011) vom
Büro Mörgenthaler Ingenieure, Öhringen, unterschiedliche Planungsansätze
aufgezeigt. Die dargestellten Planungsalternativen reichten dabei von der
Anlage von Kreisverkehren in den Knotenpunktsbereichen „Aldinger Straße /
Leibnizstraße“ und „Aldinger Straße / Im Moldengraben“ über die Anlage einer
zusätzlichen Linksabbiegespur in die Leibnizstraße („Doppellinksabbieger“) bis
hin zum Bau einer zusätzlichen Erschliessungsstraße für die gewerblich genutzten
Bereiche des Wilkin-Areals in gerader Verlängerung der östlichen Rampe der B27.
Gemeinsames Merkmal der genannten Alternativen war das Vorsehen einer neuen
Rampe auf der Ostseite der B27, um damit eine verbesserte Auffahrmöglichkeit
auf die Bundesstraße in Fahrtrichtung Ludwigsburg anbieten zu können.
Im Rahmen der Diskussion wurde aus
der Mitte des Gemeinderats angeregt, als weitere Planungsvariante eine Option
zu untersuchen, die den Verkehr durch das Gewerbegebiet Wilkin selbst in
Richtung der B27 führt, um so möglicherweise auf den Bau einer zusätzlichen,
östlich der Bundesstraße liegenden Auffahrt auf die B27 in Fahrtrichtung Nord
(Ludwigsburg) verzichten zu können.
Vertreter des Büros Mörgenthaler
werden die vorliegenden Planungsüberlegungen in der Sitzung vorstellen und im
Detail erläutern. Die Präsentationsunterlagen werden dem Gemeinderat zur
Fraktionssitzung nachgereicht.
Aus verkehrsplanerischer Sicht
handelt es sich bei der Landesstraße L 1144 (Aldinger Straße) um ein sehr
komplexes und von vielen Einzelfaktoren beeinflusstes Verkehrssystem. Die
Engpässe und Störungen im Verkehrsablauf sind dabei auf eine ganze Reihe
unterschiedlicher Faktoren zurückzuführen.
Betrachtet werden muss zum Einen die
Situation des in Ost- / West-Richtung durchfahrenden
Verkehrs. Einschränkungen der
Leistungsfähigkeit ergeben sich hier v.a. durch die fehlenden Einfädelspuren
auf die B27. Diese Situation soll über Mittelfrist im Rahmen des vom
Regierungspräsidium vorgesehenen und kürzlich im Gemeinderat vorgestellten
Ersatzneubaus der Gumpenbachbrücke entsprechend verbessert werden. Weitere
Einschränkungen der Kapazität ergeben sich durch den sogenannten
„Doppel-Links-Abbieger“ im Bereich der Zufahrten auf die B27 für Fahrzeuge aus
östlicher Richtung. Hier steht dem auf
die B27 einfahrenden Verkehr v.a. in Stosszeiten aufgrund der zu kurzen
Abbiegspuren zu wenig Aufstellfläche zur Verfügung. Diese Situation kann
perspektivisch nur über die Schaffung einer weiteren Zufahrtsmöglichkeit auf
die B27 in Fahrtrichtung Ludwigsburg verbessert werden.
Weiter betrachtet werden muss die
Situation des zu- und abfahrenden
Verkehrs in den gewerblich genutzten Bereich des Wilkin-Areal. Insbesondere
problematisch ist hier die Linksabbiegespur von der Aldinger Straße in die Leibnizstraße.
Hier kommt es immer wieder zu kritischen Fahrmanövern insbesondere durch
Fahrzeuge die aus Fahrtrichtung Stuttgart von der B27 kommend in die
Leibnizstraße abbiegen wollen. Neben dem Gefahrenpotenzial welches aus dem
Queren von Fahrspuren selbst resultiert ist hier zusätzlich die zu kurze
Aufstellfläche der Linksabbiegespur in die Leibnizstraße problematisch. Nicht
selten werden an diesem Knotenpunkt durch Linksabbieger auch die
Geradeausspuren in Fahrtrichtung Osten blockiert was zur Bildung von Rückstaus,
z.T. bis zur Pfarrer-Hahn-Straße, führt.
Auch im Bereich der Einmündung
„Aldinger Straße / Im Moldengraben“ ist die Länge der Aufstellfläche der
Linksabbiegespur in die Straße „Im Moldengraben“ begrenzt und der Stauraum für
die anfallende Verkehrsmenge insgesamt zu klein.
Ganz allgemein ist zu erwarten, dass
sich die Situation auf der Aldinger Straße aufgrund der (bundesweit)
allgemeinen Steigerung der Verkehrsmengen weiter verschärft. Hinzu kommen
Maßnahmen, z.B. Lkw-Durchfahrtsverbote aufgrund von Lärm- und
Feinstaubproblematik in Stuttgart und umliegenden Kommunen, die großräumig
betrachtet zu Verkehrsverlagerungen führen und evt. auch die Aldinger Straße
mit Mehrverkehr belasten.
Auch durch die beabsichtigte weitere
Aufsiedelung des Wilkin-Areals, insbesondere im Falle der Ansiedlung
verkehrsintensiver Betriebe (z.B. starker Kundenverkehr, etc), werden
zusätzliche Verkehrsmengen entstehen, die die Zu- und Abfahrtsproblematik wie
oben beschrieben weiter verstärken.
Diese Entwicklungen sind im Fluss
und zum heutigen Zeitpunkt aufgrund ihrer Komplexität und des regionalen
Zusammenhangs sicher nicht abschliessend absehbar.
Aus Sicht der Verwaltung sind
Verbesserungen der Situation im Bereich der Aldinger Straße sowohl was den
durchfahrenden Verkehr als auch die Problematik des zu- und abfahrenden
Verkehrs in die gewerblich genutzten Bereiche anbelangt nur durch nachfolgend
aufgeführte kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zu erreichen:
a) Verbesserung durch den Neubau von
Einfädelspuren auf die B27
Diese Maßnahme soll im Zusammenhang
mit dem Ersatzneubau der Gumpenbachbrücke vom Regierungspräsidium umgesetzt
werden. Im Zuge der planerischen Vorbereitung dieser Maßnahme sollte auch
geprüft werden, inwiefern sich Optimierungsmöglichkeiten der Steuerung der
Ampelanlagen im Bereich zwischen der Enzstraße und der B27 ergeben, die
zusätzlich zu einem verbesserten Verkehrsabfluss beitragen.
b) Vorsehen einer weiteren
Zufahrtsmöglichkeit auf die B27 in Fahrtrichtung Ludwigsburg („Ostrampe“)
Mit dieser Maßnahme kann
perspektivisch auf den heute vorhandenen Doppel-Links-Abbieger auf die B27
verzichtet und die Aufstellfläche für die aus östlicher Richtung kommenden
Fahrzeuge in Fahrtrichtung Stuttgart verlängert werden. Im Verbund mit der
unter a) aufgeführten Maßnahme kann so ein deutlich verbesserter Verkehrsfluss
erwartet werden.
c) Abbiegemöglichkeit für in
östliche Richtung fahrende Fahrzeuge aus der B27 in die Leibnizstraße
unterbinden
Um gefährliche Querungsmanöver und
ein blockieren der Geradeausspuren künftig zu vermeiden sollte die aus der B27 (aus
Richtung Stuttgart) kommende Fahrspur auf der Aldinger Straße gegenüber den
in diesem Bereich vorhandenen weiteren Fahrspuren (Geradeaus und Linksabbieger)
abgetrennt werden. Sinnvoll erscheint eine bauliche Abtrennung in Form eines
Sonderbordsteins. Die hierfür erforderlichen Mittel sind im HH 2012 nicht
vorhanden. Als Sofortmaßnahme wird deshalb das Aufstellen von Bischofsmützen an
dieser Stelle empfohlen. Parallel muss auch durch entsprechende Hinweistafeln
auf die geänderte Verkehrsführung, insbesondere die Zufahrtssituation auf die
gewerblichen Flächen, hingewiesen werden. Die verkehrliche Wirkung dieser
Maßnahme sollte zum Ende diesen Jahres entsprechend geprüft werden.
d)
Vorsehen einer neuen Zufahrt auf das Wilkin-Areal
Mit Umsetzung der unter c)
aufgeführten Maßnahme stünde für Fahrzeuge aus Fahrtrichtung Stuttgart nur noch
der Knotenpunkt Aldinger Straße / Im Moldengraben zur Zufahrt in die gewerblich
genutzten Bereiche des Wilkin-Areals zur Verfügung. Ob es durch die – wie
bereits oben erwähnt – auch in diesem Knotenpunktsbereich nur sehr kurze
Linksabbiegespur zu Kapazitätsengpässen kommt muss abgewartet werden.
Durch den Bau einer neuen Zufahrt in
gerader Verlängerung der Ausfahrt aus der B27 könnten ggf. zusätzliche
Kapazitäten geschaffen und der zu- und abfahrende Verkehr auf die
Gewerbeflächen besser verteilt werden. In diesem Zusammenhang sinnvoll und
notwendig wäre der Neubau einer Verbindungsstraße am südlichen Grundstücksrand
der Fa. Lidl um so eine Anbindung an die Leibnizstraße zu gewährleisten.
e) Wendevorgänge im Bereich östlich
der Einmündung Leibnizstraße unterbinden
Beobachtungen zeigen, dass es auf
der Aldinger Straße auf Höhe der Tankstelle immer wieder zu gefährlichen
Wendemanövern kommt. Einige der in östliche Richtung fahrenden
Verkehrsteilnehmer versuchen so auf „kurzem Wege“ und unter Meidung der
Linksabbiegeampel in die Leibnizstraße die Betriebe im Gewerbegebiet zu
erreichen. Analog zu Punkt c) erscheint auch hier die Anlage einer baulichen
Trennung sinnvoll. Die hierfür erforderlichen Mittel sind im HH 2012 nicht
vorhanden. Als Sofortmaßnahme wird deshalb das Aufstellen von Bischofsmützen an
dieser Stelle empfohlen. Die verkehrliche Wirkung dieser Maßnahme sollte zum
Ende diesen Jahres entsprechend geprüft werden.
Die Umsetzung der aufgeführten
Maßnahmen auf der L1144 (Aldinger Straße) ist mit dem Regierungspräsidium als
Straßenbaulastträger abzustimmen.
In Vorgesprächen wurde deutlich,
dass die unter c) und e) aufgeführten
Maßnahmen vom Regierungspräsidium als unproblematisch eingestuft werden,
sodass eine kurzfristige Umsetzung grundsätzlich möglich erscheint. Diese wären
in einem nächsten Schritt sowohl planerisch als auch kostenmässig weiter
auszuarbeiten und dem Gemeinderat erneut vorzulegen.
Die Maßnahmen unter b) und d) müssten in Abstimmung mit dem
Regierungspräsidium auch im Verbund mit dem Planungen zum Ersatzneubau der
Gumpenbachbrücke weiter planerisch detailliert und in diesem Zusammenhang auch
Fragen der Kostentragung erörtert werden. Eine Realisierung scheint hier erst
mittelfristig denkbar.
Der Zeitplan für die Umsetzung der unter a) aufgeführten Maßnahme wurde
dem Gemeinderat in der Sitzung am 28.02.2012 vorgestellt. Hier ist von einer
eher langfristigen Umsetzungsperspektive auszugehen.
Die dargestellten Überlegungen
stehen in direktem Zusammenhang mit der Vermarktung
des Gewerbegrundstücks im südwestlichen Bereich des Gewerbegebiets
Wilkin-Areal, die noch in diesem Jahr erfolgen soll.
Zum jetzigen Zeitpunkt v.a. im Sinne
der Planungssicherheit für den Investor von entscheidender Bedeutung ist die
grundsätzliche Festlegung der künftigen Grundstücksabgrenzung.
Erste Vorentwürfe des Investors für
eine mögliche Bebauung dieses Bereichs berücksichtigen sowohl die Lage einer
möglichen neuen Rampe auf die B27 als auch die Lage der Verbindungsstraße am
nördlichen Rand dieses noch unbebauten Gewerbegrundstücks.
An dieser Grundstücksabgrenzung
sollte vor dem Hintergrund der o.a. grundsätzlich denkbaren und sinnvollen
verkehrsplanerischen Überlegungen aus Sicht der Verwaltung festgehalten werden.