Vorlage-Nr.:

31/2013

Az.:

8 Jeanette Thevenot

Datum:

29.01.2013



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

05.02.2013

 

 

Betreff:

Bebauungsplan "Westlicher Stadtgarten" - Entwurfsbeschluss

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften  „Westlicher Stadtgarten“ wird gefasst.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Beschlussfassung

öffentlich

05.02.2013

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Im Zusammenhang mit der vom Gemeinderat beschlossenen Einrichtung eines Kinderhorts im Wette-Center soll auch ein Freibereich als Spielfläche für die Hortkinder geschaffen werden. Hierzu ist die Änderung bzw. Ergänzung des bestehenden Bebauungsplanes „Altenheim am Stadtgarten“ erforderlich, da bisher keine Kinderspielplätze im westlichen Bereich des Stadtgartens zulässig sind.

Der Gemeinderates hat in seiner Sitzung am 20.12.12 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Westlicher Stadtgarten“ (Vorlage 421/2012) gefasst. Parallel zum Bebauungsplanverfahren wurde der Entwurf des Spielplatzes vom Büro Winkler & Boje erarbeitet und die Beteiligung mit den zukünftigen Nutzern d.h. den Kindern des Horts im Wette Center, deren Eltern sowie dem Gesamtelternbeirat und der AWO durchgeführt. Das Ergebnis ist in die Gestaltung eingeflossen.

 

Verfahren

Das Verfahren wird nach § 13 a BauGB durchgeführt, da die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. 

Das Plangebiet liegt im Innenbereich, weist eine maximal mögliche Grundfläche von unter 20.000 m² auf, es sind keine umweltverträglichkeitsprüfungspflichtigen Vorhaben geplant und es handelt sich aus naturschutzrechtlicher Sicht nicht um einen besonders schützenswerten Bereich.

Im sogenannten "beschleunigten Verfahren" kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, die sich an den Entwurfsbeschluss anschließt, kann angemessen verkürzt werden. Außerdem kann im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung und vom -bericht sowie einer Eingriffs-/Ausgleichs-Regelung abgesehen werden. Ausgleichsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit erfolgt nach dem Entwurfsbeschluss. Von einer Umweltprüfung und vom Umweltbericht sowie einer Eingriffs-/Ausgleichs-Regelung wird abgesehen.

 

 

Empfehlung der Verwaltung

Die Verwaltung empfiehlt, den o.g. Bebauungsplan als Entwurf zu beschließen.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Keine Anlagen