Betreff:
Bebauungsplan
"Westlicher Stadtgarten" - Entwurfsbeschluss
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschlussvorschlag:
Der Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Westlicher Stadtgarten“ wird gefasst.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Beschlussfassung
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öffentlich
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05.02.2013
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Im Zusammenhang mit der vom Gemeinderat beschlossenen
Einrichtung eines Kinderhorts im Wette-Center soll auch ein Freibereich als
Spielfläche für die Hortkinder geschaffen werden. Hierzu ist die Änderung bzw.
Ergänzung des bestehenden Bebauungsplanes „Altenheim am Stadtgarten“
erforderlich, da bisher keine Kinderspielplätze im westlichen Bereich des
Stadtgartens zulässig sind.
Der Gemeinderates hat in seiner
Sitzung am 20.12.12 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Westlicher
Stadtgarten“ (Vorlage 421/2012) gefasst. Parallel zum Bebauungsplanverfahren
wurde der Entwurf des Spielplatzes vom Büro Winkler & Boje erarbeitet und
die Beteiligung mit den zukünftigen Nutzern d.h. den Kindern des Horts im Wette
Center, deren Eltern sowie dem Gesamtelternbeirat und der AWO durchgeführt. Das
Ergebnis ist in die Gestaltung eingeflossen.
Verfahren
Das Verfahren wird nach § 13 a BauGB
durchgeführt, da die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Das Plangebiet liegt im
Innenbereich, weist eine maximal mögliche Grundfläche von unter 20.000 m² auf,
es sind keine umweltverträglichkeitsprüfungspflichtigen Vorhaben geplant und es
handelt sich aus naturschutzrechtlicher Sicht nicht um einen besonders
schützenswerten Bereich.
Im sogenannten "beschleunigten
Verfahren" kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §
3 Abs. 1 sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2
BauGB, die sich an den Entwurfsbeschluss anschließt, kann angemessen verkürzt
werden. Außerdem kann im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung und vom
-bericht sowie einer Eingriffs-/Ausgleichs-Regelung abgesehen werden.
Ausgleichsmaßnahmen sind nicht erforderlich.
Die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit
erfolgt nach dem Entwurfsbeschluss. Von einer Umweltprüfung und vom
Umweltbericht sowie einer Eingriffs-/Ausgleichs-Regelung wird abgesehen.
Empfehlung der
Verwaltung
Die Verwaltung
empfiehlt, den o.g. Bebauungsplan als Entwurf zu beschließen.