Betreff:
Vorlage
des Baulückenkataster für die bebauten Gebiete in Kornwestheim - Fortschreibung
2010
Anlage(n):
Mitzeichnung
Übersichtsplan
Beschlussvorschlag:
Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Beschlussfassung
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öffentlich
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19.10.2010
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Beteiligung Personalrat
Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung:
Die Stadt Kornwestheim
verfolgt seit vielen Jahren das Ziel der „Innenentwicklung vor
Außenentwicklung“. Die Nutzung innerstädtischer Potenziale reicht dabei von der
Konversion ehemaliger Kasernenareale (Ludendorff, Wilkin,
Pattonville) bis hin zur Entwicklung ehemals gewerblicher Flächen (Stotz, Kreidler, etc). Aktuelle Beispiele sind die
Baugebietsentwicklungen im Bereich „Südlich Goethestraße“ und „Neckartalblick“.
Auch die Baugebiete „Südlich Hauffstraße“ und „Sonnencarree“
sind Beispiele für ein aktives Flächenrecycling im innerstädtischen Bereich zum
Schutz von Freiflächen im Außenbereich.
Weiteres Instrument zur
Reaktivierung und Mobilisierung innerstädtischer Potenziale und der
Sicherstellung eines möglichst schonenden Umgangs mit vorhandenen Freiflächen
ist die Aufstellung und Veröffentlichung eines Baulückenkatasters.
Die Stadt Kornwestheim
erfasst bereits seit den 90er Jahren die vorhandenen Baulücken. Im Jahr 2004
wurde dem Gemeinderat eine grundlegend überarbeitete Fassung des Katasters
vorgelegt (vgl. Vorlage128/2004). Die Daten werden seit diesem Zeitpunkt regelmässig fortgeschrieben und aktualisiert. Mit der
Fortschreibung 2007 (vgl. Vorlage 9/2007) erfolgte auch die Bereitstellung der
Daten im Internet.
Das Kataster führt
sowohl städtische als auch private Flurstücke auf und soll Bauwilligen,
Architekten und Maklern als Entscheidungshilfe dienen. Dargestellt sind hier
neben der Lage des Grundstücks auch die Messgehalte der Flurstücke sowie
Angaben zu planungs-rechtlichen Vorgaben. Aus datenschutzrechtlichen Gründen
sind die Einzeleigentümer namentlich nicht genannt.
Für die „klassische Baulücke“ gilt, dass die äußere Erschließung
und Infrastruktur in ausreichendem oder nur geringfügig zu ergänzendem Umfang
vorhanden ist und keine oder nur geringe bodenordnenden
Maßnahmen erforderlich werden. Planungs- oder bauordnungsrechtliche Ansprüche
können aus dem Baulückenkataster nicht abgeleitet werden.
Baulückenbestand (Stand: Juni 2010)
Im Rahmen der Aktualisierung des Katasters wurden insgesamt 97 Baulücken (Nutzung „Wohnen“) mit einem
Flächengehalt von rund 7,2 ha erfasst.
64 Baulücken mit einem Flächengehalt von rund 2,7
ha sind dabei 45 Einzeleigentümern zuzuordnen. Diese Flächen liegen
mehrheitlich im nördlichen Stadtgebiet (z.B. Bereich „Kirchle“
und „Im Obstgarten“).
Die restlichen 33
Baulücken mit einem Flächengehalt von rund 4,5 ha (z.T. größere zusammenhängende Flächen) befinden sich im
Eigentum des Zweckverbands Pattonville, der Städtischen Wohnbau GmbH (z.B.
Baugebiet „Neckartalblick“) oder sind in städtischem Besitz (z.B. Baugebiet „Sonnencarree“).
In den ausgewiesenen Gewerbegebieten (vorwiegend GE Nord, GE
Kreidler, GE Wilkin) stehen
derzeit Flächen (Nutzung „Gewerbe“) mit einem Messgehalt von rund 14,8 ha zur
Verfügung. Diese Flächen sind aufgrund der Eigentumsverhältnisse oder des
Flächenzuschnitts unmittelbar vermarktbar. Die gewerblichen Flächenpotenziale
z.B. im Bereich GE Südwest oder die Erweiterungsfläche im GE Nord (südlich Panalpina) sind v.a. aufgrund der
Eigentumsverhältnisse nicht direkt vermarktbar und im Kataster nicht
aufgeführt.
Es ist darauf hinzuweisen, dass sich die genannten
Flächenangaben auf die reinen Grundstücksgrößen beziehen; die tatsächliche
Baumöglichkeit (z.B. Größe ausgewiesener Baufenster, etc) kann aus den
genannten Zahlen nicht direkt abgeleitet werden.
Fortschreibung 2010
Mit dem Ziel das
Baulückenkataster der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und damit auch aus
kommunaler Sicht die Aktivierung dieser innerörtlichen Bebauungspotenziale zu
unterstützen, wurde auf der Grundlage der Vorgaben des §300 BauGB die
Veröffentlichung des Baulückenkatasters im Juli 2010 ortsüblich gemacht. Parallel
hat die Verwaltung eine Pressemitteilung veröffentlicht und die insgesamt 45 Einzeleigentümer der registrierten Baulücken direkt
angeschrieben. Dem Anschreiben beigefügt waren sowohl eine
Informationsbroschüre zum Thema Baulücken als auch ein Fragebogen. Neben der
Einwilligung zur Aufnahme des Grundstücks in das Baulückenkataster und die
Veröffentlichung der (anonymen) Daten wurden im Fragebogen Informationen zu
Bebauungs- bzw. Verkaufsabsichten und das grundsätzliche Interesse an einem
Beratungsgespräch zu den bestehenden Bebauungsmöglichkeiten abgefragt.
Die Auswertung der
Rückläufe ergibt folgendes Bild:
Ange-schrieben
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Rücklauf
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Bebauungs-
absichten
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Verkaufs-
absichten
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Beratung
erwünscht
|
Einverständnis
zur Veröffentlichung
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45
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33
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2
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4
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1
|
6
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Von den insgesamt 45 Angeschriebenen
haben 33 den Fragebogen ausgefüllt und der Verwaltung zukommen lassen. Nur 2
Eigentümer äußern konkrete Bebauungsabsichten, weitere 4 ziehen grundsätzlich
den Verkauf ihres Grundstücks in Erwägung. 26 Eigentümer haben weder Bebauungs-
noch Verkaufsabsichten. Hintergrund dieser "privaten Bevorratung" ist
in den meisten Fällen die Absicht, die Grundstücke an die Nachkommen
weiterzugeben.
Fazit und weiteres
Vorgehen
Das Ergebnis der Fragebogenaktion zum Thema Baulücken ist aus Sicht der
Verwaltung wenig überraschend und deckt sich mit den Ergebnissen der
Fortschreibung aus dem Jahr 2007.
Die Verwaltung wird in den kommenden
Wochen die Unterlagen für die Veröffentlichung des Baulückenkatasters unter
Berücksichtigung der Einverständniserklärungen aufbereiten und im Internet
entsprechend bereit stellen.