Vorlage-Nr.:

166/2012

Az.:

6 Kurt Schaible

Datum:

16.05.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

22.05.2012

 

 

Betreff:

Verlängerung einer Veränderungssperre im Bereich Bahnhofsplatz

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Abgrenzungsplan

Satzungstext

 

Beschlussvorschlag:

Die vom Gemeinderat am 30.9.2010 beschlossene und am 7.10.2010 in Kraft getretene Veränderungssperre für den Bereich Bahnhofsplatz wird gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB wird um ein Jahr verlängert.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Vorberatung

öffentlich

22.05.2012

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

24.05.2012

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 30.9.2010 beschlossen, den Bebauungsplan im Bereich „Bahnhofsplatz“ (siehe beil. Abgrenzungsplan) zu ändern. Hintergrund der Bebauungsplanänderung sind insbesondere Änderungen im Bereich der Art der baulichen Nutzung. In bestimmten Bereichen des Plangebietes sollen Einschränkungen von Gaststätten und Spielhallen vorgenommen werden.

 

Der Gemeinderat sah die Erforderlichkeit, entsprechende Möglichkeiten zu nutzen, um einem Trading-Down-Effekt (Verschlechterung der Gebietsqualität) im Bahnhofsbereich entgegenzuwirken. Auf ein darauf eingeleitetes Verwaltungsrechtsverfahren hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg –VGH- am 18.4.2012 die Richtigkeit des Vorgehens der Stadt bestätigt.

 

Zur Sicherung der künftigen –eingeschränkten- Nutzungsmöglichkeiten hatte der Gemeinderat ebenfalls am 30.9.2010 eine Satzung über eine Veränderungssperre beschlossen, deren Rechtmäßigkeit der VGH ebenfalls bestätigt hat. Diese Veränderungssperre ist gesetzlich auf 2 Jahre beschränkt; es besteht aber die gesetzliche Möglichkeit, den Geltungszeitraum um ein Jahr zu verlängern. Hiervon sollte Gebrauch gemacht werden.

 

Die Verlängerung hat am 25.5.2012 also einen Tag nach der Gemeinderatssitzung in Kraft zu treten.

 

Auf die Vorlagen Nrn. 330 und 331/2012 sowie den beiliegenden Abgrenzungsplan und den Satzungstext wird verwiesen.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Abgrenzung.pdf Abgrenzung.pdf