Vorlage-Nr.:

131/2013

Az.:

8 Ulrike Heckel

Datum:

03.04.2013



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

11.04.2013

 

 

Betreff:

Vorkaufsrecht bzgl. des Grundstücks Flst. Nr. 4230/8 Bebelstraße 11

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Lageplan

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Kornwestheim übt das ihr zustehende Vorkaufsrecht nicht aus.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Beschlussfassung

öffentlich

11.04.2013

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Stadt Kornwestheim wurde ein Kaufvertrag bezüglich des Grundstücks Flurstück Nr. 4230/8 Bebelstraße 11 vorgelegt mit der Bitte darüber zu entscheiden, ob ein Vorkaufsrecht besteht und ob dieses ausgeübt werden soll.

 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Soziale Stadt - Weststadt“. Nach § 24 Abs. 1 Ziff. 3 BauGB ist der Stadt ein gesetzliches Vorkaufsrecht eingeräumt. Der Kaufpreis liegt bei 100.000,00 Euro. Über die Ausübung des Vorkaufsrechts entscheidet der Verwaltungs- und Finanzausschuss, der laut Hauptsatzung für einen Wert bis 250.000 EUR zuständig ist.

 

Die Verwaltung empfiehlt, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Bebelstraße 11 Flst. Nr. 4230.8.pdfBebelstraße 11 Flst. Nr. 4230.8.pdf