Vorlage-Nr.:
131/2013
Az.:
8 Ulrike Heckel
Datum:
03.04.2013
Bürgermeisteramt
Sitzungsvorlage
Gremium:
Verwaltungs- und Finanzausschuss
Am:
11.04.2013
Betreff:
Vorkaufsrecht bzgl. des Grundstücks Flst. Nr. 4230/8 Bebelstraße 11
Anlage(n):
Mitzeichnung
Lageplan
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Kornwestheim übt das ihr zustehende Vorkaufsrecht nicht aus.
Beratungsfolge:
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungsdatum
Beschluss
Beschlussfassung
öffentlich
Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Sachdarstellung und Begründung:
Der Stadt Kornwestheim wurde ein Kaufvertrag bezüglich des Grundstücks Flurstück Nr. 4230/8 Bebelstraße 11 vorgelegt mit der Bitte darüber zu entscheiden, ob ein Vorkaufsrecht besteht und ob dieses ausgeübt werden soll.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Soziale Stadt - Weststadt“. Nach § 24 Abs. 1 Ziff. 3 BauGB ist der Stadt ein gesetzliches Vorkaufsrecht eingeräumt. Der Kaufpreis liegt bei 100.000,00 Euro. Über die Ausübung des Vorkaufsrechts entscheidet der Verwaltungs- und Finanzausschuss, der laut Hauptsatzung für einen Wert bis 250.000 EUR zuständig ist.
Die Verwaltung empfiehlt, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben