Gremium:
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Ausschuss für Umwelt-
und Technik
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Am:
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28.09.2010
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Betreff:
Klimaschutzkonzept
Kornwestheim
Anlage(n):
Mitzeichnung
Kurzfassung Klimaschutzkonzept,
Die Langfassung Klimaschutzkonzept mit Maßnahmenblättern
wird direkt in die Fraktionen gegeben.
Beschlussvorschlag:
- Dem
Gemeinderat zu empfehlen, das
Klimaschutzkonzept Kornwestheim im Grundsatz zu beschließen.
- Die Verwaltung zu beauftragen,
Maßnahmen auszuwählen, die in den nächsten drei Jahren umgesetzt werden
sollen und diese Liste rechtzeitig zu den
Haushaltsberatungen für 2011 vorzulegen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Vorberatung
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öffentlich
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28.09.2010
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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28.10.2010
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Finanzielle Auswirkungen
entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und
Technik vom 14.10.2008 (AUT-Vorlage Nr. 438/2008) wurde grundsätzlich beschlossen, ein
integriertes Klimaschutzkonzept für die Gesamtstadt einschließlich eines
Sanierungskonzeptes für 34 öffentliche Liegenschaften zu erarbeiten. Grundlage
dieses Beschlusses war die Bewerbung um Bundesfördermittel aus der sogenannten
Klimaschutzinitiative der Bundesregierung.
1. Kosten und Förderung des Projektes
Durch die frühzeitige
Antragstellung der Verwaltung im Sommer 2008 ist Kornwestheim in den Genuss
einer besonders attraktiven Förderung gekommen, die aufgrund der inzwischen
erfolgten Reduzierung der Fördersätze sowie durch das komplette Aussetzen der
Förderung in diesem Jahr nur wenigen Kommunen in diesem Umfang zur Verfügung
stand.
Nachdem der
Bewilligungsbescheid des Bundesumweltministeriums eingegangen war, wurde die
Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) mit Beschluss des
Ausschusses für Umwelt und Technik vom 10.02.2010 (AUT-Vorlage
Nr. 34/2009) mit der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes einschließlich
Sanierungskonzept beauftragt. Die Gesamtkosten des Projektes betragen 189.481
Euro brutto. Der bewilligte Zuschuss des BMU beträgt 80% der zuwendungsfähigen
Kosten und liegt bei 151.585,- Euro. Der Eigenanteil der Stadt Kornwestheim
beträgt 20% bzw. 37.896 Euro. Die Laufzeit des Projektes, die ursprünglich mit einem Jahr angesetzt war, wurde auf
Antrag der Stadtverwaltung bis Mitte 2010 verlängert.
Der Schlussbericht zur
erfolgreichen Erarbeitung des Klimaschutzprojektes muss der Förderstelle in
Berlin noch im November 2010 vorgelegt werden. Ein Grundsatzbeschluss des
politischen Gremiums ist Bestandteil des Schlussberichts und Voraussetzung für
die Beantragung weiterer Fördermittel (Personal und Sachmittel) für die
Umsetzung.
2. Zielsetzungen und wesentliche Inhalte des
Klimaschutzkonzeptes
Zielsetzung und Beteiligungsprozess
Ziel der Erarbeitung des
Klimaschutzkonzeptes war es zunächst den Ist-Zustand (Energieverbräuche
und CO2-Bilanz) seit 1990 zu analysieren und zu bewerten.
Aufbauend darauf wurden
die Handlungsoptionen für Kornwestheim ermittelt sowie Maßnahmen und
Prioritäten vorgeschlagen.
Das Klimaschutzkonzept
dient als Planungsgrundlage und Entscheidungshilfe für die nächsten Jahrzehnte.
Es handelt sich dabei jedoch nicht um ein starres Instrument, sondern es ist
vorgesehen, das Klimaschutzkonzept in gewissen Abständen an die künftigen
Entwicklungen und Gegebenheiten anzupassen und fortzuschreiben.
Wichtiger Bestandteil
bei der Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes waren die Partizipation
unterschiedlichster Gruppierungen in den sogenannten Akteursgesprächen an denen
beispielsweise das örtliche Bauhandwerk, Architekten, Banken, Kornwestheimer
Betriebe
Wohnungsbaugesellschaften,
Verbände, aber auch die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim sowie verschiedene
Ämter und Vertreter der Verwaltung beteiligt waren.
Alle Akteure waren sich
einig, dass
- Klimaschutz eine wichtige Aufgabe ist und die
Anstrengungen erhöht werden müssen
- mehr Information und Beratung zu sinnvollen
Handlungsoptionen erforderlich ist
- die Stadt eine Vorbildfunktion und Führungsrolle wahrnehmen
soll.
Bei der Umsetzung des
Klimaschutzkonzeptes kommt den Akteuren und Netzwerken eine große Bedeutung zu,
da die Stadt alleine sehr viel weniger Zielgruppen und Zielpersonen erreichen
kann.
Begleitet wurde der
gesamte Prozess der Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes von der sogenannten
Energiekommission, die sich aus Vertretern des Gemeinderates, sachkundigen
Bürgern und der Verwaltung zusammensetzt. In diesem Gremium wurden die
jeweiligen Fortschritte und Ergebnisse des Konzeptes in insgesamt fünf
Sitzungen vorgestellt und diskutiert. Das vorliegende, fertige Konzept wird
erst nach Einbringung in den AUT in der Energiekommission behandelt.
Aufbau und Inhalte
Das Klimaschutzkonzept
besteht aus einer Kurzfassung, die dieser Vorlage beiliegt, sowie einer
Langfassung, Maßnahmenblättern mit Prioritäten und einem Anhang, in dem
weiterführende Materialien u. ä. aufgelistet sind. Die Langfassung des
Konzeptes wird gemeinsam mit den Maßnahmenblättern in die Fraktionen gegeben.
Im Anschluss an die
Darstellung und Bewertung von Energieverbräuchen und
CO2-Emissionen sowie den Ergebnissen der Akteursgespräche werden themenbezogene
Analysen aus verschiedenen Bereichen dargestellt und Handlungsoptionen
abgeleitet. Dies umfasst beispielsweise die Stadtplanung, den Verkehr bzw. die
Mobilität, das energieeffiziente Bauen und Sanieren, das betriebliche
Energiemanagement, die Stromeffizienz in Gewerbe, Handel und Dienstleistungen,
den Einsatz erneuerbarer Energien, den Ausbau der Nahwärmeversorgung, ein
Kommunikationskonzept etc.
Daran schließt sich der
Maßnahmenkatalog mit einer ausführlichen Darstellung der vorgeschlagenen
Maßnahmen in 44 Maßnahmenblättern an. Ein Großteil der Maßnahmen ist nicht
völlig neu, sondern wird bereits im Zusammenhang mit dem European Energy Award bearbeitet, andere befinden sich bereits in der
Planung oder Umsetzung wie z.B. der Aus- und Umbau der Fernwärme oder der
höhere Bezug von Ökostrom. Neu ist insbesondere die Priorisierung der Maßnahmen und die Darstellung welche
Maßnahmen in Kornwestheim am wirkungsvollsten zum Klimaschutz beitragen.
Eine Zusammenfassung der Ergebnisse
des Sanierungskonzeptes für 34 öffentliche Liegenschaften, das Bestandteil des
Klimaschutzkonzeptes ist, findet sich in Kapitel 4.1 (Städtische
Liegenschaften) des Gesamtkonzeptes. Im Rahmen der Erarbeitung dieses
Sanierungskonzeptes wurden umfangreiche Bestandsaufnahmen zum energetischen
Zustand und zur Ausstattung der öffentlichen Gebäude gemacht. Diese
Bestandsaufnahmen wurden der Stadtverwaltung in Form von Exel-Dateien
an die Hand gegeben mit denen bereits gearbeitet wird. U.a.
wurden daraus erste Mittelanmeldungen für den Haushalt 2011 entwickelt und
begründet. Für die Erstellung eines Sanierungsfahrplanes müssen diese
vielfältigen Informationen seitens des Stadtbauamtes durch Untersuchungen und
Aussagen zum sonstigen Zustand de Gebäude ergänzt werden, um den kompletten
Sanierungsbedarf darzustellen und nicht nur den energetischen Bedarf. Nach
Vorliegen dieser zusätzlichen Aussagen wird das Sanierungskonzept im Detail mit
einem Prioritätenfahrplan in den Ausschuss für Umwelt und Technik eingebracht.
Wichtige Ergebnisse und Erkenntnisse
des Klimaschutzkonzeptes wird der Projektleiter
der KEA, der Diplomingenieur Thomas Steidle in der Sitzung erläutern.
3. Weitere Vorgehensweise
Zeitplan
Um den Anforderungen der
Bundesförderstelle gerecht zu werden, muss das Klimaschutzkonzept bis Anfang
November vom Gemeinderat im Grundsatz beschlossen werden.
Aufgrund der vielfältigen Inhalte
und vorgeschlagenen Maßnahmen schlägt die Verwaltung deshalb folgende
Vorgehensweise vor:
AUT 28.09.2010: Vorstellung des
Klimaschutzkonzeptes
Energiekommission 12.10.2010: Abschließende Einbringung und Beratung
AUT 19.10.2010: Weiterberatung
und Empfehlungsbeschluss im AUT
Gemeinderat 28.10.2010: Beschlussfassung
Fraktionssitzungen im Oktober: bei
Bedarf stehen EBM Köpple und Herr Steidle
für eine detaillierte Frage- und Erläuterungsrunde in den Fraktionen zur
Verfügung
Die Umsetzung einzelner Maßnahmen
wird gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt. Da ein längerer
Realisierungszeitraum parallel zum Leitbildprozess angestrebt wird, ist
vorgesehen, kleinere, überschaubare Umsetzungspakete zu schnüren, die im
jeweiligen Haushalt finanziell tragbar sind.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor,
zunächst ein Maßnahmenpaket für drei Jahre (2011-2013) bis Mitte November 2010
in den Ausschuss für Umwelt und Technik einzubringen.
Zusätzliche Fördermöglichkeiten
Die Förderung von
Klimaschutzkonzepten durch das Bundesumweltministerium war bislang nicht auf
die Erstellung von Konzepten beschränkt, sondern umfasste auch die finanzielle
Unterstützung bei der Umsetzung für maximal drei Jahre. Gefördert werden
interne oder externe Personal- und Sachkosten (mit einem Förderanteil von 50 -
60 %). Allerdings wurde auch diese Förderung 2010 ausgesetzt, so dass
frühestens Anfang 2011 mit Förderzusagen gerechnet werden kann. Vorraussetzung
für die Förderung ist ein vom Gemeinderat beschlossenes Klimaschutzkonzept
sowie ein mehrjähriges Maßnahmenpaket.
Da das vorliegende
Klimaschutzkonzept nur in sehr eingeschränktem Umfang mit dem vorhandenen
Personal der Stabsstelle Umweltbeauftragte (1,5 Stellen) umgesetzt werden kann,
wird sich die Verwaltung um eine finanzielle Förderung von externen oder
internen Personal- und Sachkosten bemühen und noch in diesem Jahr einen Antrag
beim Bundesumweltministerium stellen. Der Energiemanager der
städtischen Wohnbau ist mit der Wahrnehmung der Aufgaben im städtischen
Energiemanagement, der Umsetzung des Teilbereiches Sanierungskonzept städtische
Liegenschaften sowie den Tätigkeiten innerhalb der Städtischen Wohnbau voll
ausgelastet.
Wie diese personelle Verstärkung für
die Stabsstelle Umweltbeauftragte aussehen kann und welche finanziellen
Auswirkungen diese hat, wird im Zusammenhang mit dem Maßnahmenpaket für die
nächsten drei Jahre dargestellt.
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