Betreff:
Vorhaben
bezogener Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Stuttgarter Straße /
Hornbergstraße (Flurstück Nr. 3302/3) - Entwurfsbeschluss
Anlage(n):
Mitzeichnung
Auflistung Beteiligungen
Durchführungsvertrag
verschiedene Pläne
Beschlussvorschlag:
Den
Entwurfsbeschluss für den Vorhaben bezogenen
Bebauungsplan Stuttgarter Straße / Hornbergstraße (Flurstück Nr. 3302/3) zu
fassen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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18.05.2010
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und Begründung:
Das Flurstück 3302/3 an der Stuttgarter Straße
Ecke Hornbergstraße liegt seit längerer Zeit brach. Die Fa. Wohnbau Layher plant hier die Errichtung von 5 Mehrfamilienhäusern. Zur
Umsetzung der Planung ist die Aufstellung eines Vorhaben
bezogenen Bebauungsplanes erforderlich. Der Aufstellungsbeschluss für den Vorhaben
bezogenen Bebauungsplan Stuttgarter Straße / Hornbergstraße (Flurstück Nr.
3302/3) wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 11.02.2010 (Vorlage 21/2010)
gefasst.
Der Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück Nummer 3302/3
östlich der Stuttgarter Straße. Der Messgehalt der Fläche beträgt 5.813 qm.
Vorhaben bezogener
Bebauungsplan
Die an der Bebauung des
Grundstücks interessierte Fa. Wohnbau Layher aus
Besigheim hat ihre im vergangenen Jahr vorgestellte Planung auf der Grundlage
der in der Sitzung am 11.02.2010
formulierten planerischen Rahmenbedingungen überarbeitet und diese in der
Sitzung am 02.03.2010 (Vorlage 68/2010) vorgestellt. Die dem Entwurfsbeschluss
zugrunde liegenden Pläne wurden auf der Grundlage der gemeinderätlichen
Vorgaben weiter detailliert und entsprechen damit inhaltlich den Plänen vom
02.03.2010. Nachgereicht wurde der Freiflächengestaltungsplan. Dargestellt ist
hier die beabsichtigte Gestaltung insbesondere auch des 7m-Streifens zur
östlichen Grundstücksgrenze.
Im Durchführungsvertrag
sind sowohl die detaillierte Ausgestaltung der Freiflächen, die
festgeschriebenen Gebäudehöhen, die Einhaltung des Abstands der Bebauung zu den
Nachbargrundstücken sowie auch die sonstigen Vorschriften hinsichtlich der
Gestaltung geregelt.
Aufgrund der geänderten
Bebauung wurden sowohl das Besonnungsgutachten als auch die
Geräuschimmissionsprognose überarbeitet. Sie sind als Anlagen der Vorlage
beigefügt.
Planungs- und
bauordnungsrechtliche Darstellungen
Im Planungsgebiet ist
die Nutzung "Wohnen" vorgesehen. Eingebettet in die gemischte
Struktur der Umgebung sind durch diese Nutzung keine Konflikte zu erwarten. Mit
der Gebäudestellung und der Ausformung der Gebäude wird ein baulicher
Lärmschutz für die dahinter liegende Wohnbebauung geschaffen. Die drei- bis
viergeschossigen Gebäude entlang der Stuttgarter Straße schaffen entlang dieser
Hauptverkehrsstraße eine klare Raumkante, um den Straßenraum städtebaulich zu fassen.
Die Nutzung dieser Brachfläche für Wohnungsbau entspricht dem Ziel des
sparsamen Umgangs mit Grund und Boden und schont Freiflächen außerhalb des
bebauten Bereiches Kornwestheims.
Natur- und Umweltschutz
Um die Auswirkungen des
Bauvorhabens auf die Tierwelt zu ermitteln wurde für das Plangebiet ein
artenschutzrechtliches Gutachten erstellt. Es ist der Vorlage als Anlage
beigefügt. Auf der Grundlage der gutachterlichen
Aussage sind keinerlei Konflikte ersichtlich, die dem Vorhaben entgegen stehen
würden.
Verfahren und weiteres
Vorgehen
Das planungsrechtliche
Verfahren wird nach § 13 a BauGB durchgeführt. Die zulässige Grundfläche von
max. 20.000 m² wird nicht erreicht, da die Fläche des Plangebiets nur 5.813 m²
beträgt. Es sind keine umweltverträglichkeitsprüfungspflichtigen Vorhaben
geplant und es gibt keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1
Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter.
Das Plangebiet ist im
Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt. Der Flächennutzungsplan
wird im Wege der Berichtigung angepasst.
Im Verfahren nach § 13 a
BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und
3 Satz 1 BauGB. Danach kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Die normalerweise mindestens
4-wöchige Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, die sich an den
Entwurfsbeschluss anschließt, kann angemessen verkürzt werden.
Die Fristen werden in diesem Verfahren nicht verkürzt, die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wurde durchgeführt. Auf eine
Umweltprüfung bzw. einen Umweltbericht wird verzichtet.
Nach dem
Aufstellungsbeschluss und der öffentlichen Bekanntmachung am 18.02.2010 bzw. am
19.03.2010 erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Fachbehörden. Parallel dazu wurde die Nachbaranhörung durchgeführt. Insgesamt
sind 8 Stellungnahmen von Fachbehörden und 10 Stellungnahmen von Bürgern und
Angrenzern eingegangen. Die Stellungnahmen wurden ausgewertet, die Abwägung ist
in der Anlage beigefügt.
Nach Fassung des
Entwurfsbeschlusses werden die betroffenen Bürger erneut gehört und der
Vorhaben bezogene Bebauungsplan den Behörden zur Stellungnahme zur Verfügung
gestellt.
Die Unterlagen zum
Vorhaben bezogenen Bebauungsplan sind als Anlagen der Vorlage in Papierform
beigefügt. Die einzelnen Geschosse der Gebäude C + D, E + F, G + H, I + J sind
identisch. Aus diesem Grund wurden nur die Pläne der Gebäude C + D ausgedruckt.