Vorlage-Nr.:

200/2010

Az.:

5/Christian Kübler

Datum:

12.05.2010



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage öffentlich

 

 

 

Gremium:

Gemeinderat

Am:

18.05.2010

 

 

Betreff:

Vorhaben bezogener Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Stuttgarter Straße / Hornbergstraße (Flurstück Nr. 3302/3) - Entwurfsbeschluss

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Auflistung Beteiligungen

Durchführungsvertrag

verschiedene Pläne

 

Beschlussvorschlag:

Den Entwurfsbeschluss für den Vorhaben bezogenen Bebauungsplan Stuttgarter Straße / Hornbergstraße (Flurstück Nr. 3302/3) zu fassen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

18.05.2010

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Das Flurstück 3302/3 an der Stuttgarter Straße Ecke Hornbergstraße liegt seit längerer Zeit brach. Die Fa. Wohnbau Layher plant hier die Errichtung von 5 Mehrfamilienhäusern. Zur Umsetzung der Planung ist die Aufstellung eines Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes erforderlich. Der Aufstellungsbeschluss  für den Vorhaben bezogenen Bebauungsplan Stuttgarter Straße / Hornbergstraße (Flurstück Nr. 3302/3) wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 11.02.2010 (Vorlage 21/2010) gefasst.

 

Der Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück Nummer 3302/3 östlich der Stuttgarter Straße. Der Messgehalt der Fläche beträgt 5.813 qm.

 

Vorhaben bezogener Bebauungsplan

Die an der Bebauung des Grundstücks interessierte Fa. Wohnbau Layher aus Besigheim hat ihre im vergangenen Jahr vorgestellte Planung auf der Grundlage der  in der Sitzung am 11.02.2010 formulierten planerischen Rahmenbedingungen überarbeitet und diese in der Sitzung am 02.03.2010 (Vorlage 68/2010) vorgestellt. Die dem Entwurfsbeschluss zugrunde liegenden Pläne wurden auf der Grundlage der gemeinderätlichen Vorgaben weiter detailliert und entsprechen damit inhaltlich den Plänen vom 02.03.2010. Nachgereicht wurde der Freiflächengestaltungsplan. Dargestellt ist hier die beabsichtigte Gestaltung insbesondere auch des 7m-Streifens zur östlichen Grundstücksgrenze.

Im Durchführungsvertrag sind sowohl die detaillierte Ausgestaltung der Freiflächen, die festgeschriebenen Gebäudehöhen, die Einhaltung des Abstands der Bebauung zu den Nachbargrundstücken sowie auch die sonstigen Vorschriften hinsichtlich der Gestaltung geregelt.

Aufgrund der geänderten Bebauung wurden sowohl das Besonnungsgutachten als auch die Geräuschimmissionsprognose überarbeitet. Sie sind als Anlagen der Vorlage beigefügt.

 

Planungs- und bauordnungsrechtliche Darstellungen

Im Planungsgebiet ist die Nutzung "Wohnen" vorgesehen. Eingebettet in die gemischte Struktur der Umgebung sind durch diese Nutzung keine Konflikte zu erwarten. Mit der Gebäudestellung und der Ausformung der Gebäude wird ein baulicher Lärmschutz für die dahinter liegende Wohnbebauung geschaffen. Die drei- bis viergeschossigen Gebäude entlang der Stuttgarter Straße schaffen entlang dieser Hauptverkehrsstraße eine klare Raumkante, um den Straßenraum städtebaulich zu fassen. Die Nutzung dieser Brachfläche für Wohnungsbau entspricht dem Ziel des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden und schont Freiflächen außerhalb des bebauten Bereiches Kornwestheims.

 

 

 

Natur- und Umweltschutz

Um die Auswirkungen des Bauvorhabens auf die Tierwelt zu ermitteln wurde für das Plangebiet ein artenschutzrechtliches Gutachten erstellt. Es ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Auf der Grundlage der gutachterlichen Aussage sind keinerlei Konflikte ersichtlich, die dem Vorhaben entgegen stehen würden.

 

Verfahren und weiteres Vorgehen

Das planungsrechtliche Verfahren wird nach § 13 a BauGB durchgeführt. Die zulässige Grundfläche von max. 20.000 m² wird nicht erreicht, da die Fläche des Plangebiets nur 5.813 m² beträgt. Es sind keine umweltverträglichkeitsprüfungspflichtigen Vorhaben geplant und es gibt keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter.

Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.

Im Verfahren nach § 13 a BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Danach kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Die normalerweise mindestens 4-wöchige Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, die sich an den Entwurfsbeschluss anschließt, kann angemessen verkürzt werden.
Die Fristen werden in diesem Verfahren nicht verkürzt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wurde durchgeführt. Auf eine Umweltprüfung bzw. einen Umweltbericht wird verzichtet.

Nach dem Aufstellungsbeschluss und der öffentlichen Bekanntmachung am 18.02.2010 bzw. am 19.03.2010 erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachbehörden. Parallel dazu wurde die Nachbaranhörung durchgeführt. Insgesamt sind 8 Stellungnahmen von Fachbehörden und 10 Stellungnahmen von Bürgern und Angrenzern eingegangen. Die Stellungnahmen wurden ausgewertet, die Abwägung ist in der Anlage beigefügt.

Nach Fassung des Entwurfsbeschlusses werden die betroffenen Bürger erneut gehört und der Vorhaben bezogene Bebauungsplan den Behörden zur Stellungnahme zur Verfügung gestellt.

 

Die Unterlagen zum Vorhaben bezogenen Bebauungsplan sind als Anlagen der Vorlage in Papierform beigefügt. Die einzelnen Geschosse der Gebäude C + D, E + F, G + H, I + J sind identisch. Aus diesem Grund wurden nur die Pläne der Gebäude C + D ausgedruckt.

 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Durchführungsvertrag VEP  Layher, Hornbergstr. Stuttgarter Str..pdfAnlage 5.pdfBegründung VEP Stgt_Hornbergstr.11.05.2010.pdfStuttgarterHornberg_Beteiligung.pdfGeräuschimmissionsprognose_April2010-  Projekt U4 Kornwestheim.pdfBesonnungsgutachten_Kornwestheim_Stuttgarter-Hornberg-Straße_20100430.pdfArtenschutzrechtl. Beurteilung Stuttgarte_Hornbergstr.pdfFreiflächenplan_EG Baugesuch 16-04-2010.pdfAnsicht West.tifAnsicht Ost.tif