Vorlage-Nr.:

240/2012

Az.:

10 Juergen Deiss

Datum:

03.07.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

12.07.2012

 

 

Betreff:

Optimierung der Verwaltungsorganisation - Frage der Wiederbesetzung der Stelle des 2. Beigeordneten

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

 

 

Beschlussvorschlag:

1.            Die Verwaltungsgliederung auf Leitungsebene in 3 Dezernate beizubehalten.

2.            Zur Koordination und Steuerung des technischen Bereichs (Bauordnung, Bauverwaltung, Stadtplanung und -entwicklung, Verkehrsflächen, Tiefbau, Baubetriebe und Grünflächen, Abwasserbeseitigung) eine Fachbereichsleitung aus dem Dezernat III zu 50 % freizustellen und gleichzeitig die Sachbearbeiterebene personell zu verstärken.

3.            Über das Stellen- und Anforderungsprofil einer/s möglichen weiteren Beigeordneten erst nach Vorliegen erster Erkenntnisse aus der Umsetzung der neuen Verwaltungsstruktur nach der Sommerpause 2013 weiter zu beraten.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Vorberatung

öffentlich

12.07.2012

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

17.07.2012

 

 

 

Beteiligung Personalrat

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

Sachdarstellung und Begründung:

 

 

Ausgangssituation und Verfahren

 

Die gesamte Stadtverwaltung (mit ihren Tochterunternehmen) befindet sich in einem umfassenden Veränderungsprozess – bedingt durch

1.      personelle Änderungen auf Leitungsebene,

2.      Organisationsentwicklungsprozesse, die die gesamte Verwaltung einbeziehen,

3.      die Umstellung auf ein neues Rechnungswesen, das eine neue Art des Verwaltungsdenkens und – handelns sowie der Entscheidungsprozesse erfordert,

4.      komplexe Zukunftsaufgaben (Bildungsbereich, Etablierung von Großprojekten wie das Kulturzentrum, Ravensburger Bildungswelt), die unter anderem eine umfassende Beteiligung und Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger an den Entscheidungsprozessen erfordern.

Zur Leitungsebene der Verwaltung gehören das Hauptorgan der Gemeinde – der Gemeinderat – mit der Oberbürgermeisterin als Vorsitzende und Leiterin der Verwaltung. Diese wird in ihrer Leitungsfunktion von einem Ersten Beigeordneten und ggf. weiteren Beigeordneten ergänzt.

Die Strukturierung der der Leitungsebene nachgelagerten Fachebene, die die strategischen Entscheidungen der Leitungsebene (Gemeinderat, Oberbürgermeisterin und Beigeordnete) umsetzt bzw. ausführt, erfolgte im Rahmen von OE-Prozessen (u. a. Amt für Stadtgesellschaft, Gebäudemanagement, Sicherheit und Ordnung) sowie unter Beteiligung der Amtsleitungen.

Für die Frage der Zahl der Beigeordneten ist die nachgeordnete Gliederung der Fachebene (Fachbereiche/Abteilungen) nicht entscheidend. Es ist aber zwingend erforderlich, die Koordination und Steuerung des technischen Bereichs (Bauordnung, Bauverwaltung, Stadtplanung und -entwicklung, Verkehrsflächen, Tiefbau, Baubetriebe und Grünflächen, Abwasserbeseitigung) einer Leitungsstelle zuzuordnen, entweder

 

·         einem/r Beigeordneten mit entsprechender Fachqualifikation oder

·         einem Laufbahnbeamten bzw. Tarifbeschäftigten aus der Ebene der Fachbereichsleitungen im Dezernat III mit anteiliger Freistellung für Koordinationsaufgaben und gleichzeitiger Verstärkung des „Unterbaus“ bzw. ergänzender Maßnahmen.

 

Abwägung

 

Die Verwaltung steht durch geänderte Rahmenbedingungen im politischen und gesellschaftlichen Umfeld vor großen Herausforderungen. Dazu gehören unter anderem

 

·                der demografische Wandel,

·                der Umbau der Bildungslandschaft, die Integration von bürgerschaftlichem Engagement, Sport, Kultur, Wirtschaft – beispielhaft sei hier auf die städtischen Angebote der Wirtschaftsförderung, des Kulturzentrums, der Musikschule, der Kindersportschule und der Ravensburger Bildungswelt verwiesen –

·                und damit einhergehend die nachhaltige städtebauliche Entwicklung zur sozial ausgewogenen Wohnraum- und Bodennutzung, der Stärkung der Attraktivität der Stadt und der Wirtschaftskraft  sowie die frühzeitige und permanente Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zur Erreichung einer langfristigen Akzeptanz.


Daher liegt der Fokus der Verwaltungsleitung auf strategischen Fragestellungen, Führung und Steuerung sowie der Kommunikation mit Bürgern, Vereinen, Verbänden, Politik und Wirtschaft. Komplexe fachliche Inhalte bzw. Fragen werden von Fach- und Führungskräften auf Fachbereichsebene zu beantworten sein.

Gleichzeitig ist die Repräsentation der Stadt, insbesondere die Teilnahme an bürgerschaftlichen und gesellschaftlichen Veranstaltungen in Einklang mit den strategischen Aufgabenstellungen der Verwaltungsleitung zu bringen. Zur Entlastung der Verwaltungsleitung ist neben der Priorisierung der Repräsentationstermine auch die stärkere Einbeziehung des Gemeinderats und ggf. auch der Führungskräfte der Verwaltung denkbar.

 

Unabhängig von der Zahl der Beigeordneten ist es erforderlich, die Zukunftsbereiche (Bürgerkommunikation, -engagement und –beteiligung, Soziales, Bildung) und den technischen Bereich (Bauverwaltung, Stadtplanung, Tiefbau, Baubetriebe und Grünflächen, Abwasserbeseitigung) auf Fachebene personell zu stärken. Erste konkrete Maßnahmen hierzu werden in  den Ergebnissen der OE-Prozesse zur Verwaltungsorganisation dargestellt.
Nicht zuletzt erfordert auch die Einführung von NKHR auf der Leitungsebene (insbesondere zwischen Gemeinderat und Verwaltung) die Weiterentwicklung der bisherigen inputorientierten, eher einzelfallbezogenen Entscheidung hin zu outputorientierter Steuerung mit der Formulierung strategischer Ziele (die die Fachebene umzusetzen und zu belegen hat).

 

Empfehlung der Verwaltung


Nach Abwägung der oben aufgeführten Gesichtspunkte empfiehlt die Verwaltung, d
ie Verwaltungsgliederung auf der Leitungsebene in 3 Dezernate beizubehalten und gleichzeitig die Stelle des weiteren Beigeordneten derzeit nicht zu besetzen. Die Frage wie (Stellen- und Anforderungsprofil) die weitere Beigeordnetenstelle besetzt werden soll, kann aus Sicht der Verwaltung – insbesondere vor dem Hintergrund der neuen Anforderungen im sozialen Umfeld, der städtebaulichen Neuordnung und dem Ablauf Umsetzung der neuen Verwaltungsstruktur – Mitte/Ende nächsten Jahres weiterberaten werden.

Zur Koordination und Steuerung des technischen Bereichs wäre dann eine Fachbereichsleitung zu 50 % aus dem Dezernat III freizustellen, verbunden mit der entsprechenden personellen Kompensation auf Sachbearbeiterebene.

Generell sollten zur Entlastung der Dezernenten (OBM’in / EBM) im Urlaubs- und Krankheitsfall innerdienstliche Vertretungen pro Dezernat aus den Reihen der Fachbereichsleitungen eingerichtet werden. Diese Maßnahme lässt sich in den Dezernaten I und II ohne Personalmehrausgaben darstellen.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Keine Anlagen