Betreff:
Optimierung
der Verwaltungsorganisation - Frage der Wiederbesetzung der Stelle des 2.
Beigeordneten
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Verwaltungsgliederung auf Leitungsebene in 3 Dezernate beizubehalten.
2.
Zur Koordination und Steuerung des technischen
Bereichs (Bauordnung, Bauverwaltung, Stadtplanung und -entwicklung, Verkehrsflächen,
Tiefbau, Baubetriebe und Grünflächen, Abwasserbeseitigung) eine
Fachbereichsleitung aus dem Dezernat III zu 50 % freizustellen und gleichzeitig
die Sachbearbeiterebene personell zu verstärken.
3.
Über das Stellen- und Anforderungsprofil einer/s möglichen
weiteren Beigeordneten erst nach Vorliegen erster Erkenntnisse aus der
Umsetzung der neuen Verwaltungsstruktur nach der Sommerpause 2013 weiter zu
beraten.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Vorberatung
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öffentlich
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12.07.2012
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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17.07.2012
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Beteiligung Personalrat
Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Ausgangssituation
und Verfahren
Die gesamte
Stadtverwaltung (mit ihren Tochterunternehmen) befindet sich in einem
umfassenden Veränderungsprozess – bedingt durch
1.
personelle Änderungen auf Leitungsebene,
2.
Organisationsentwicklungsprozesse, die die gesamte Verwaltung
einbeziehen,
3.
die Umstellung auf ein neues Rechnungswesen, das eine neue Art des
Verwaltungsdenkens und – handelns sowie der Entscheidungsprozesse erfordert,
4.
komplexe Zukunftsaufgaben (Bildungsbereich, Etablierung von
Großprojekten wie das Kulturzentrum, Ravensburger Bildungswelt), die unter
anderem eine umfassende Beteiligung und Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger an
den Entscheidungsprozessen erfordern.
Zur Leitungsebene der Verwaltung
gehören das Hauptorgan der Gemeinde – der Gemeinderat
– mit der Oberbürgermeisterin als Vorsitzende und Leiterin der Verwaltung.
Diese wird in ihrer Leitungsfunktion von einem Ersten Beigeordneten und ggf. weiteren
Beigeordneten ergänzt.
Die Strukturierung der der
Leitungsebene nachgelagerten Fachebene, die die strategischen Entscheidungen
der Leitungsebene (Gemeinderat, Oberbürgermeisterin und Beigeordnete) umsetzt
bzw. ausführt, erfolgte im Rahmen von OE-Prozessen (u. a. Amt für
Stadtgesellschaft, Gebäudemanagement, Sicherheit und Ordnung) sowie unter
Beteiligung der Amtsleitungen.
Für die Frage
der Zahl der Beigeordneten ist die nachgeordnete Gliederung der Fachebene
(Fachbereiche/Abteilungen) nicht entscheidend. Es ist aber zwingend erforderlich,
die Koordination und Steuerung des technischen Bereichs (Bauordnung, Bauverwaltung, Stadtplanung und -entwicklung,
Verkehrsflächen, Tiefbau, Baubetriebe und Grünflächen, Abwasserbeseitigung) einer Leitungsstelle zuzuordnen, entweder
·
einem/r
Beigeordneten mit entsprechender Fachqualifikation oder
·
einem
Laufbahnbeamten bzw. Tarifbeschäftigten aus der Ebene der Fachbereichsleitungen
im Dezernat III mit
anteiliger Freistellung für Koordinationsaufgaben und gleichzeitiger
Verstärkung des „Unterbaus“ bzw. ergänzender Maßnahmen.
Abwägung
Die Verwaltung steht durch geänderte Rahmenbedingungen im
politischen und gesellschaftlichen Umfeld vor großen Herausforderungen. Dazu
gehören unter anderem
·
der demografische Wandel,
·
der Umbau der Bildungslandschaft, die Integration von
bürgerschaftlichem Engagement, Sport, Kultur, Wirtschaft – beispielhaft sei
hier auf die städtischen Angebote der Wirtschaftsförderung, des Kulturzentrums,
der Musikschule, der Kindersportschule und der Ravensburger Bildungswelt
verwiesen –
·
und damit einhergehend die nachhaltige städtebauliche Entwicklung
zur sozial ausgewogenen Wohnraum- und Bodennutzung, der Stärkung der
Attraktivität der Stadt und der Wirtschaftskraft sowie die frühzeitige und permanente
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zur Erreichung einer langfristigen
Akzeptanz.
Daher liegt der Fokus der Verwaltungsleitung auf strategischen Fragestellungen,
Führung und Steuerung sowie der Kommunikation mit Bürgern, Vereinen, Verbänden,
Politik und Wirtschaft. Komplexe fachliche Inhalte bzw. Fragen werden von Fach-
und Führungskräften auf Fachbereichsebene zu beantworten sein.
Gleichzeitig ist die Repräsentation der Stadt, insbesondere die
Teilnahme an bürgerschaftlichen und gesellschaftlichen Veranstaltungen in
Einklang mit den strategischen Aufgabenstellungen der Verwaltungsleitung zu
bringen. Zur Entlastung der Verwaltungsleitung ist neben der Priorisierung der
Repräsentationstermine auch die stärkere Einbeziehung des Gemeinderats und ggf.
auch der Führungskräfte der Verwaltung denkbar.
Unabhängig von der Zahl der Beigeordneten ist es
erforderlich, die Zukunftsbereiche (Bürgerkommunikation, -engagement und
–beteiligung, Soziales, Bildung) und den technischen Bereich (Bauverwaltung,
Stadtplanung, Tiefbau, Baubetriebe und Grünflächen, Abwasserbeseitigung) auf
Fachebene personell zu stärken. Erste konkrete Maßnahmen hierzu werden in den Ergebnissen der OE-Prozesse zur
Verwaltungsorganisation dargestellt.
Nicht zuletzt erfordert auch die Einführung von NKHR auf der Leitungsebene
(insbesondere zwischen Gemeinderat und Verwaltung) die Weiterentwicklung der
bisherigen inputorientierten, eher einzelfallbezogenen Entscheidung hin zu
outputorientierter Steuerung mit der Formulierung strategischer Ziele (die die
Fachebene umzusetzen und zu belegen hat).
Empfehlung der Verwaltung
Nach Abwägung der oben aufgeführten Gesichtspunkte empfiehlt die Verwaltung, die Verwaltungsgliederung auf der Leitungsebene in 3 Dezernate
beizubehalten und gleichzeitig die Stelle des weiteren Beigeordneten derzeit
nicht zu besetzen. Die Frage wie (Stellen- und
Anforderungsprofil) die weitere Beigeordnetenstelle besetzt werden soll, kann
aus Sicht der Verwaltung – insbesondere vor dem Hintergrund der neuen
Anforderungen im sozialen Umfeld, der städtebaulichen Neuordnung und dem Ablauf
Umsetzung der neuen Verwaltungsstruktur – Mitte/Ende nächsten Jahres
weiterberaten werden.
Zur Koordination und Steuerung des
technischen Bereichs wäre dann eine
Fachbereichsleitung zu 50 % aus dem Dezernat III freizustellen, verbunden mit
der entsprechenden personellen Kompensation auf Sachbearbeiterebene.
Generell sollten zur Entlastung der
Dezernenten (OBM’in / EBM) im Urlaubs- und Krankheitsfall innerdienstliche
Vertretungen pro Dezernat aus den Reihen der Fachbereichsleitungen eingerichtet
werden. Diese Maßnahme lässt sich in den Dezernaten I und II ohne Personalmehrausgaben
darstellen.