Betreff:
Ausbau
des Knotenpunktes L 1144/ K1692 - Stellungnahme der Stadt Kornwestheim
Anlage(n):
Mitzeichnung
Übersicht, Lageplan
Beschlussvorschlag:
Das Regierungspräsidium Stuttgart aufzufordern, die
Auswirkungen der geplanten Ertüchtigung des Knotenpunktes auf das Straßennetz
in Kornwestheim – auf der Grundlage neuerer Verkehrszahlen – darzustellen und
die Abgabe einer offiziellen Stellungnahme bis zur Auswertung der vorgelegten
Sachzusammenhänge zunächst zurückzustellen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Beschlussfassung
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öffentlich
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30.11.2010
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Das Regierungspräsidium Stuttgart plant den
Umbau des Knotenpunktes L 1144 / K 1692 bei Aldingen.
Die L 1144 (Aldinger
Straße) verbindet Kornwestheim mit Aldingen und Remseck am Neckar. Die
Kreisstraße K 1692 führt von Ludwigsburg über Pattonville Nord bis zum
Knotenpunkt und mündet am Knotenpunkt in die L 1144 ein. Beide Straßen besitzen
eine übergeordnete Verbindungsfunktion.
Hintergrund der
planerischen Überlegungen ist die Tatsache, dass es sich bei dem Knotenpunkt
trotz dem Einbau einer Mittelinsel mit „Spanischen Wand“ (Sichtschutz) und dem
Aufbringen von Leitschwellen mit Baken nach wie vor um einen Unfallschwerpunkt
handelt. Zudem ist die Oberflächenentwässerung ungenügend sodass aus Sicht des
RP der Umbau aus Gründen der Verkehrssicherheit, der Oberflächenentwässerung
und der Unfallgefahr dringend erforderlich ist. Mit der Umbaumaßnahme soll
zusätzlich der regionale Verkehr wirtschaftlicher abgewickelt und Aldingen
besser an das übergeordnete Straßennetz angeschlossen werden.
Den Umbau des
Knotenpunkts hat das RP als "Maßnahme von unwesentlicher Bedeutung"
eingestuft. Aus verfahrensrechtlicher Sicht bedeutet dies, dass damit die
(zeit-)aufwendige Planfeststellung und -genehmigung für die Maßnahme entfallen
können und ein Verfahren nach § 74 Absatz 7 Landesverwaltungsverfahrensgesetz
angewendet werden kann. Voraussetzung für dieses vereinfachte Rechtsverfahren
ist die Zustimmung der TÖB’s und der Grundstücksbetroffenen zu dieser Maßnahme.
Die Umbaumaßnahme liegt
zwar außerhalb der Markung Kornwestheims, über die L 1144 (Aldinger Strasse)
ist die Stadt Kornwestheim aber von Änderungen im Verkehrsablauf im
Zusammenhang mit dieser Maßnahme betroffen.
Das RP hat der Stadt
Kornwestheim entsprechend Gelegenheit zur Stellungnahme zur Planung gegeben.
Die Frist zur Stellungnahme endet am 06.12.2010.
Zu einem ersten
Planentwurf für den Knotenpunkt hatte die Stadt Kornwestheim bereits im Jahr
2007 eine Stellungnahme abgegeben (vgl. Vorlage 384/2007). Hier hatte die Stadt
Kornwestheim v.a. auf die Wechselwirkung mit den Überlegungen zum Bau der
Neckarquerung hingewiesen, die von der Stadt Kornwestheim abgelehnt wird.
Der nunmehr vorgelegte
RE-Entwurf hat sich gegenüber der Ursprungsplanung nicht geändert und wird
nachfolgend kurz beschrieben.
Ausgegangen wird von
einem zukünftig teilsignalisierten Knotenpunkt mit zusätzlichen
Einfädelungsstreifen. Vorgesehen ist, an die L 1144 aus Fahrtrichtung
Kornwestheim einen zusätzlichen Fahrstreifen (Breite 3,5m, Länge 110m)
anzubauen, sodass zukünftig ein separater Links- und Rechtsabbiegestreifen zur
Verfügung steht. Der Rechtseinbieger erhält in Fahrtrichtung Süd zusätzlich
einen Einfädelstreifen (Breite 3,25m, Länge 150m) und bleibt zur Erhöhung der
Leistungsfähigkeit auch zukünftig unsignalisiert.
Die verbleibenden
Fahrbeziehungen werden mit Ausnahme des aus Richtung Norden von der K 1692 in
die L 1144 einmündenden Rechtsabbiegers zukünftig über eine Ampelanlage
signalisiert. Sämtliche Radien sind bzgl. der Schleppkurven für den größten
Bemessungsfall
(Lastzüge und
Gelenkbusse) ausgelegt.
Im Zuge der Maßnahme
muss teilweise in die angrenzenden Böschungsbereiche eingegriffen werden.
Entlang der Einfädelspur in Fahrtrichtung Süd muss eine Stützmauer errichtet
werden. Der nördlich der L 1144 bestehende Geh- und Radweg bleibt erhalten und
wird mit einer neuen Deckschicht versehen.
Hinsichtlich der
Leistungsfähigkeit ist im Erläuterungsbericht ausgeführt, dass die
Prognoseverkehrsmengen 2020 nach Umbau am Knotenpunkt sowohl im Planfall „0
Plus“ (Aufsiedelung Pattonville, Erschließung GVZ ohne Neckarquerung)
als auch im Planfall „C“ (Aufsiedelung Pattonville, Erschließung GVZ mit
Neckarquerung) mit „befriedigender Qualität“ (Stufe C) abgewickelt werden
können. Grundlage dieser Bewertung sind die vom Büro BSIngenieure ermittelten
Verkehrszahlen aus dem Jahr 2005.
Hauptaugenmerk der
Maßnahme ist nach den Ausführungen im Erläuterungsbericht der verkehrs- und
straßenplanerisch verbesserte Ausbau mit der Erhöhung der Leistungsfähigkeit
des aus Kornwestheim in die Westtangente einmündenden Stroms.
Mit der Umsetzung der
Maßnahme soll sowohl die Übersichtlichkeit des Knotenpunkts - insbesondere aus
Richtung Kornwestheim - verbessert und auch die derzeitige Einstufung als
Unfallschwerpunkt korrigiert werden. Durch den Bau zusätzlicher Straßenabläufe
soll zusätzlich die ungenügende Oberflächenentwässerung verbessert werden.
Zudem ist – wie im
Erläuterungsbericht angeführt - die Erweiterung des Knotens Bestandteil der
aktuellen Planungsüberlegungen im Zusammenhang mit der L 1197 Neckarquerung.
Stellungnahme der Stadt
Kornwestheim
Aus Sicht der Stadt
Kornwestheim wird die Maßnahme unter dem Aspekt
der Verkehrssicherheit begrüßt. Mit der Teilsignalisierung des
Knotenpunktes L 1144 / K 1692 in Verbindung mit einer Trennung der
Richtungsfahrbahnen aus Richtung Kornwestheim und der Einrichtung einer
Einfädelspur in Fahrtrichtung Süd auf die L 1100 ist zu erwarten, dass sich die
Situation im Sinne der Unfallvermeidung deutlich verbessert. Auch die im Rahmen
der Maßnahme vorgesehen Verbesserung der Entwässerungssituation ist in diesem
Zusammenhang zweckmäßig und sinnvoll.
Was den reinen
Knotenpunktsentwurf anbelangt, kann aus Sicht der Stadt Kornwestheim allerdings
nicht nachvollzogen werden, dass der nördlich der L 1144 gelegene Radweg im
Rahmen der Maßnahme von heute 1,5m Breite nicht auf die für die Führung von
gemeinsamen, gegenläufige Fuß- und Radwegen (außerorts) anzusetzende
Regelbreite von 2,0m Breite ertüchtigt wird. Der entlang der L 1144 verlaufende
Geh- und Radweg stellt eine wichtige überörtliche Radwegeverbindung dar, die im
weiteren Verlauf in Richtung Westen an die bestehende Radwegverbindung auf
Kornwestheimer Markung anbindet. Es wird angeregt, hier entsprechend
nachzubessern und den Ausbauquerschnitt auf mindestens 2,0m Breite zu erhöhen.
Aus verkehrsplanerischer Sicht
wesentliches Kriterium für den Umbau ist die Erhöhung der
Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts. In diesem Zusammenhang ist kritisch
anzumerken, dass die der Planung zugrunde liegenden Daten des Büros
BSIngenieure, Ludwigsburg aus dem Jahr
2005 mittlerweile als überholt angesehen werden müssen. Sowohl eine von der
Stadt Kornwestheim gemeinsam mit der Stadt Fellbach im Mai 2009 durchgeführte
Erhebung des Büros IGV, Stuttgart als auch die nachfolgend vom
Regierungspräsidium Stuttgart bei der Planungsgruppe Kölz, Ludwigsburg (Juli
2009) beauftragte Kontrollerhebung kommen zu dem Ergebnis, dass sich die
Verkehrsmengen insgesamt deutlich reduziert haben.
Nichtsdestotrotz ist bei
der isolierten Betrachtung des Kreuzungsbereich auch aus Sicht der Stadt
Kornwestheim unter Zugrundelegung der Prognoseverkehrsstärken für das Jahr 2020
- ob mit oder ohne die neue Neckarquerung im Zuge der L 1197 – die Maßnahme für
eine leistungsfähige Abwicklung des Verkehrsaufkommens zwingend erforderlich.
Betrachtet man das
Gesamtverkehrssystem, so ist aus Sicht der Stadt Kornwestheim zu befürchten,
dass das Vorsehen einer Einfädelspur von Richtung Kornwestheim in Richtung
L 1100 und dem damit flüssigeren Abfließen des
Verkehrs zu einer erhöhten Attraktivität der Fahrtbeziehung B 27 / L 1144 / K
1692 / L 1100 führt. Auf diesen Sachverhalt hatte die Stadt Kornwestheim
bereits im Rahmen ihrer Stellungnahme im Jahr 2007 hingewiesen. Auch was die
umgekehrte Fahrtbeziehung betrifft wird diese zwar im Knotenpunktsbereich nicht
durch eine weitere Spur (Linksabbiegespur Richtung Kornwestheim) verbessert -
die Signalisierungsmöglichkeiten lassen aber einer deutlichen Bevorzugung
dieser Fahrtbeziehung Richtung Kornwestheim Tür und Tor offen, was letztlich zu
einer aus Sicht der Stadt Kornwestheim nicht gewünschten und in ihrem Umfang
nicht absehbaren Erhöhung der Verkehrsmengen auf der Aldinger Straße führen
könnte.
Aus Sicht der Stadt
Kornwestheim sind deshalb nach wie vor konkretere Aussagen über die
beabsichtigte Bevorzugung einzelner Fahrbeziehungen an diesem Knotenpunkt
erforderlich.
Weiter sind die
vorliegenden Unterlagen entsprechend um Aussagen zu den Auswirkungen der
Umbaumaßnahme auf das angrenzende Straßennetz (Netzwirksamkeit) zu ergänzen.
Hierbei geht es insbesondere auch um die möglichen Auswirkungen der
vorliegenden Planung auf den im Süden von Pattonville geplanten Kreisverkehr,
die Aldinger Straße und die Einfahrt B27 (AS Nord). Insbesondere hier muss
befürchtet werden, dass sich die Problematik an dieser bereits heute als
Unfallschwerpunkt bekannten Stelle durch die Erhöhung der Verkehrsmengen
signifikant verstärkt.
Die Stadt Kornwestheim
spricht sich nicht grundsätzlich gegen eine Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse an der genannten Kreuzung aus. Die Maßnahme wird
insbesondere unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit ausdrücklich begrüßt.
Dennoch sieht die Stadt
Kornwestheim diese Maßnahme aber auch im engen Zusammenhang mit der
Neckarquerung, gegen die sie sich wendet. Im Einzelnen wird hierzu auf die
Ausführungen der Stellungnahme aus dem Jahr 2007 verwiesen.
Aus Sicht der Stadt
Kornwestheim ist vor einer möglichen Zustimmung zur vorliegenden Planung der
Erläuterungsbericht auf der Basis aktueller Zählungen v. a. um Aussagen zur
Netzwirksamkeit und der beabsichtigten Bevorzugung einzelner Fahrbeziehungen am
Knotenpunkt zu ergänzen.