Vorlage-Nr.:

413/2010

Az.:

5 Christian Kuebler
02 Michael Koepple

Datum:

24.11.2010



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage öffentlich

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

30.11.2010

 

 

Betreff:

Ausbau des Knotenpunktes L 1144/ K1692 - Stellungnahme der Stadt Kornwestheim

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Übersicht, Lageplan

 

Beschlussvorschlag:

Das Regierungspräsidium Stuttgart aufzufordern, die Auswirkungen der geplanten Ertüchtigung des Knotenpunktes auf das Straßennetz in Kornwestheim – auf der Grundlage neuerer Verkehrszahlen – darzustellen und die Abgabe einer offiziellen Stellungnahme bis zur Auswertung der vorgelegten Sachzusammenhänge zunächst zurückzustellen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Beschlussfassung

öffentlich

30.11.2010

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Das Regierungspräsidium Stuttgart plant den Umbau des Knotenpunktes L 1144 / K 1692 bei Aldingen.

Die L 1144 (Aldinger Straße) verbindet Kornwestheim mit Aldingen und Remseck am Neckar. Die Kreisstraße K 1692 führt von Ludwigsburg über Pattonville Nord bis zum Knotenpunkt und mündet am Knotenpunkt in die L 1144 ein. Beide Straßen besitzen eine übergeordnete Verbindungsfunktion.

Hintergrund der planerischen Überlegungen ist die Tatsache, dass es sich bei dem Knotenpunkt trotz dem Einbau einer Mittelinsel mit „Spanischen Wand“ (Sichtschutz) und dem Aufbringen von Leitschwellen mit Baken nach wie vor um einen Unfallschwerpunkt handelt. Zudem ist die Oberflächenentwässerung ungenügend sodass aus Sicht des RP der Umbau aus Gründen der Verkehrssicherheit, der Oberflächenentwässerung und der Unfallgefahr dringend erforderlich ist. Mit der Umbaumaßnahme soll zusätzlich der regionale Verkehr wirtschaftlicher abgewickelt und Aldingen besser an das übergeordnete Straßennetz angeschlossen werden.

 

Den Umbau des Knotenpunkts hat das RP als "Maßnahme von unwesentlicher Bedeutung" eingestuft. Aus verfahrensrechtlicher Sicht bedeutet dies, dass damit die (zeit-)aufwendige Planfeststellung und -genehmigung für die Maßnahme entfallen können und ein Verfahren nach § 74 Absatz 7 Landesverwaltungsverfahrensgesetz angewendet werden kann. Voraussetzung für dieses vereinfachte Rechtsverfahren ist die Zustimmung der TÖB’s und der Grundstücksbetroffenen zu dieser Maßnahme.

Die Umbaumaßnahme liegt zwar außerhalb der Markung Kornwestheims, über die L 1144 (Aldinger Strasse) ist die Stadt Kornwestheim aber von Änderungen im Verkehrsablauf im Zusammenhang mit dieser Maßnahme betroffen.

Das RP hat der Stadt Kornwestheim entsprechend Gelegenheit zur Stellungnahme zur Planung gegeben. Die Frist zur Stellungnahme endet am 06.12.2010.

 

Zu einem ersten Planentwurf für den Knotenpunkt hatte die Stadt Kornwestheim bereits im Jahr 2007 eine Stellungnahme abgegeben (vgl. Vorlage 384/2007). Hier hatte die Stadt Kornwestheim v.a. auf die Wechselwirkung mit den Überlegungen zum Bau der Neckarquerung hingewiesen, die von der Stadt Kornwestheim abgelehnt wird.

Der nunmehr vorgelegte RE-Entwurf hat sich gegenüber der Ursprungsplanung nicht geändert und wird nachfolgend kurz beschrieben.

 

Ausgegangen wird von einem zukünftig teilsignalisierten Knotenpunkt mit zusätzlichen Einfädelungsstreifen. Vorgesehen ist, an die L 1144 aus Fahrtrichtung Kornwestheim einen zusätzlichen Fahrstreifen (Breite 3,5m, Länge 110m) anzubauen, sodass zukünftig ein separater Links- und Rechtsabbiegestreifen zur Verfügung steht. Der Rechtseinbieger erhält in Fahrtrichtung Süd zusätzlich einen Einfädelstreifen (Breite 3,25m, Länge 150m) und bleibt zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit auch zukünftig unsignalisiert.

Die verbleibenden Fahrbeziehungen werden mit Ausnahme des aus Richtung Norden von der K 1692 in die L 1144 einmündenden Rechtsabbiegers zukünftig über eine Ampelanlage signalisiert. Sämtliche Radien sind bzgl. der Schleppkurven für den größten Bemessungsfall

(Lastzüge und Gelenkbusse) ausgelegt.

Im Zuge der Maßnahme muss teilweise in die angrenzenden Böschungsbereiche eingegriffen werden. Entlang der Einfädelspur in Fahrtrichtung Süd muss eine Stützmauer errichtet werden. Der nördlich der L 1144 bestehende Geh- und Radweg bleibt erhalten und wird mit einer neuen Deckschicht versehen.


 

Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit ist im Erläuterungsbericht ausgeführt, dass die Prognoseverkehrsmengen 2020 nach Umbau am Knotenpunkt sowohl im Planfall „0 Plus“ (Aufsiedelung Pattonville, Erschließung GVZ ohne Neckarquerung) als auch im Planfall „C“ (Aufsiedelung Pattonville, Erschließung GVZ mit Neckarquerung) mit „befriedigender Qualität“ (Stufe C) abgewickelt werden können. Grundlage dieser Bewertung sind die vom Büro BSIngenieure ermittelten Verkehrszahlen aus dem Jahr 2005. 

 

Hauptaugenmerk der Maßnahme ist nach den Ausführungen im Erläuterungsbericht der verkehrs- und straßenplanerisch verbesserte Ausbau mit der Erhöhung der Leistungsfähigkeit des aus Kornwestheim in die Westtangente einmündenden Stroms.

Mit der Umsetzung der Maßnahme soll sowohl die Übersichtlichkeit des Knotenpunkts - insbesondere aus Richtung Kornwestheim - verbessert und auch die derzeitige Einstufung als Unfallschwerpunkt korrigiert werden. Durch den Bau zusätzlicher Straßenabläufe soll zusätzlich die ungenügende Oberflächenentwässerung verbessert werden.

Zudem ist – wie im Erläuterungsbericht angeführt - die Erweiterung des Knotens Bestandteil der aktuellen Planungsüberlegungen im Zusammenhang mit der L 1197 Neckarquerung.

 

Stellungnahme der Stadt Kornwestheim

 

Aus Sicht der Stadt Kornwestheim wird die Maßnahme unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit begrüßt. Mit der Teilsignalisierung des Knotenpunktes L 1144 / K 1692 in Verbindung mit einer Trennung der Richtungsfahrbahnen aus Richtung Kornwestheim und der Einrichtung einer Einfädelspur in Fahrtrichtung Süd auf die L 1100 ist zu erwarten, dass sich die Situation im Sinne der Unfallvermeidung deutlich verbessert. Auch die im Rahmen der Maßnahme vorgesehen Verbesserung der Entwässerungssituation ist in diesem Zusammenhang zweckmäßig und sinnvoll.

 

Was den reinen Knotenpunktsentwurf anbelangt, kann aus Sicht der Stadt Kornwestheim allerdings nicht nachvollzogen werden, dass der nördlich der L 1144 gelegene Radweg im Rahmen der Maßnahme von heute 1,5m Breite nicht auf die für die Führung von gemeinsamen, gegenläufige Fuß- und Radwegen (außerorts) anzusetzende Regelbreite von 2,0m Breite ertüchtigt wird. Der entlang der L 1144 verlaufende Geh- und Radweg stellt eine wichtige überörtliche Radwegeverbindung dar, die im weiteren Verlauf in Richtung Westen an die bestehende Radwegverbindung auf Kornwestheimer Markung anbindet. Es wird angeregt, hier entsprechend nachzubessern und den Ausbauquerschnitt auf mindestens 2,0m Breite zu erhöhen.

 

Aus verkehrsplanerischer Sicht  wesentliches Kriterium für den Umbau ist die Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts. In diesem Zusammenhang ist kritisch anzumerken, dass die der Planung zugrunde liegenden Daten des Büros BSIngenieure,  Ludwigsburg aus dem Jahr 2005 mittlerweile als überholt angesehen werden müssen. Sowohl eine von der Stadt Kornwestheim gemeinsam mit der Stadt Fellbach im Mai 2009 durchgeführte Erhebung des Büros IGV, Stuttgart als auch die nachfolgend vom Regierungspräsidium Stuttgart bei der Planungsgruppe Kölz, Ludwigsburg (Juli 2009) beauftragte Kontrollerhebung kommen zu dem Ergebnis, dass sich die Verkehrsmengen insgesamt deutlich reduziert haben.

Nichtsdestotrotz ist bei der isolierten Betrachtung des Kreuzungsbereich auch aus Sicht der Stadt Kornwestheim unter Zugrundelegung der Prognoseverkehrsstärken für das Jahr 2020 - ob mit oder ohne die neue Neckarquerung im Zuge der L 1197 – die Maßnahme für eine leistungsfähige Abwicklung des Verkehrsaufkommens zwingend erforderlich.


 

Betrachtet man das Gesamtverkehrssystem, so ist aus Sicht der Stadt Kornwestheim zu befürchten, dass das Vorsehen einer Einfädelspur von Richtung Kornwestheim in Richtung

L 1100  und dem damit flüssigeren Abfließen des Verkehrs zu einer erhöhten Attraktivität der Fahrtbeziehung B 27 / L 1144 / K 1692 / L 1100 führt. Auf diesen Sachverhalt hatte die Stadt Kornwestheim bereits im Rahmen ihrer Stellungnahme im Jahr 2007 hingewiesen. Auch was die umgekehrte Fahrtbeziehung betrifft wird diese zwar im Knotenpunktsbereich nicht durch eine weitere Spur (Linksabbiegespur Richtung Kornwestheim) verbessert - die Signalisierungsmöglichkeiten lassen aber einer deutlichen Bevorzugung dieser Fahrtbeziehung Richtung Kornwestheim Tür und Tor offen, was letztlich zu einer aus Sicht der Stadt Kornwestheim nicht gewünschten und in ihrem Umfang nicht absehbaren Erhöhung der Verkehrsmengen auf der Aldinger Straße führen könnte.

Aus Sicht der Stadt Kornwestheim sind deshalb nach wie vor konkretere Aussagen über die beabsichtigte Bevorzugung einzelner Fahrbeziehungen an diesem Knotenpunkt erforderlich.

 

Weiter sind die vorliegenden Unterlagen entsprechend um Aussagen zu den Auswirkungen der Umbaumaßnahme auf das angrenzende Straßennetz (Netzwirksamkeit) zu ergänzen. Hierbei geht es insbesondere auch um die möglichen Auswirkungen der vorliegenden Planung auf den im Süden von Pattonville geplanten Kreisverkehr, die Aldinger Straße und die Einfahrt B27 (AS Nord). Insbesondere hier muss befürchtet werden, dass sich die Problematik an dieser bereits heute als Unfallschwerpunkt bekannten Stelle durch die Erhöhung der Verkehrsmengen signifikant verstärkt.

 

Die Stadt Kornwestheim spricht sich nicht grundsätzlich gegen eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an der genannten Kreuzung aus. Die Maßnahme wird insbesondere unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit ausdrücklich begrüßt.

Dennoch sieht die Stadt Kornwestheim diese Maßnahme aber auch im engen Zusammenhang mit der Neckarquerung, gegen die sie sich wendet. Im Einzelnen wird hierzu auf die Ausführungen der Stellungnahme aus dem Jahr 2007 verwiesen.

 

Aus Sicht der Stadt Kornwestheim ist vor einer möglichen Zustimmung zur vorliegenden Planung der Erläuterungsbericht auf der Basis aktueller Zählungen v. a. um Aussagen zur Netzwirksamkeit und der beabsichtigten Bevorzugung einzelner Fahrbeziehungen am Knotenpunkt zu ergänzen.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
L 1144.pdf L 1144.pdf