Vorlage-Nr.:
182/2012
Az.:
6 Ulrike Heckel
Datum:
06.06.2012
Bürgermeisteramt
Sitzungsvorlage
Gremium:
Verwaltungs- und Finanzausschuss
Am:
14.06.2012
Betreff:
Vorkaufsrecht bzgl. des Grundstücks Flst.Nr. 3773/3 Stammheimer Straße 44
Anlage(n):
Mitzeichnung
Lageplan
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Kornwestheim übt das ihr zustehende Vorkaufsrecht nicht aus.
Beratungsfolge:
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungsdatum
Beschluss
Beschlussfassung
öffentlich
Sachdarstellung und Begründung:
Der Stadt Kornwestheim wurde ein Kaufvertrag bezüglich des Grundstücks Flurstück Nr. 3773/3 Stammheimer Straße 44 vorgelegt mit der Bitte darüber zu entscheiden, ob ein Vorkaufsrecht besteht und ob dieses ausgeübt werden soll.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Soziale Stadt - Weststadt“. Nach § 24 Abs. 1 Ziff. 3 BauGB ist der Stadt ein gesetzliches Vorkaufsrecht eingeräumt. Der Kaufpreis liegt bei 235.000,00 Euro. Über die Ausübung des Vorkaufsrechts entscheidet der Verwaltungs- und Finanzausschuss, der laut Hauptsatzung für einen Wert bis 250.000 EUR zuständig ist.
Die Verwaltung empfiehlt, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben