Vorlage-Nr.:

182/2012

Az.:

6 Ulrike Heckel

Datum:

06.06.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

14.06.2012

 

 

Betreff:

Vorkaufsrecht bzgl. des Grundstücks Flst.Nr. 3773/3 Stammheimer Straße 44

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Lageplan

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Kornwestheim übt das ihr zustehende Vorkaufsrecht nicht aus.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Beschlussfassung

öffentlich

14.06.2012

 

 

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Stadt Kornwestheim wurde ein Kaufvertrag bezüglich des Grundstücks Flurstück Nr. 3773/3 Stammheimer Straße 44 vorgelegt mit der Bitte darüber zu entscheiden, ob ein Vorkaufsrecht besteht und ob dieses ausgeübt werden soll.

 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Soziale Stadt - Weststadt“. Nach § 24 Abs. 1 Ziff. 3 BauGB ist der Stadt ein gesetzliches Vorkaufsrecht eingeräumt. Der Kaufpreis liegt bei 235.000,00 Euro. Über die Ausübung des Vorkaufsrechts entscheidet der Verwaltungs- und Finanzausschuss, der laut Hauptsatzung für einen Wert bis 250.000 EUR zuständig ist.

 

Die Verwaltung empfiehlt, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben

 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
1637_001.pdf