Vorlage-Nr.:

24/2011

Az.:

6 Hartmut Blechschmied

Datum:

26.01.2011



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage öffentlich

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

01.02.2011

 

 

Betreff:

Errichtung einer Wohnanlage mit 3 Mehrfamilienwohnhäusern (23 WE), ein freistehendes Wohngebäue (Atelier), einer Tiefgarage (27 Stellplätze), 7 offene Stellplätze, Abbruch der vorhandenen Gebäude auf dem Grundstück Ulrichstraße 15/1-15/4

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Luftbild, Lageplan, Grundrisse, Ansichten, Schnitte,

 

Beschlussvorschlag:

Es wird empfohlen, vom Vorhaben zustimmend Kenntnis zu nehmen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Beschlussfassung

öffentlich

01.02.2011

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Das Vorhaben:

 

Es ist beabsichtigt, auf dem Grundstück Ulrichstraße 15/1 – 15/4 eine Wohnanlage bestehend aus 3 Mehrfamilienwohnhäusern mit 23 Wohnungen, einem freistehenden Wohngebäude (Atelier), einer Tiefgarage (27 Stellplätze)  sowie 7 offenen Stellplätzen zu errichten. Die beiden vorhandenen Lagergebäude werden zuvor abgebrochen. Die drei Mehrfamilienwohnhäuser weisen insgesamt 3 Vollgeschosse auf , das Atelier ist eingeschossig mit einem Aufbau und eigenem Stellplatz. Alle Gebäude haben ein Flachdach. Die Grundstücksgröße des gesamten Areals liegt bei 3073 qm.

 

Die Gebäude Haus 1 und Haus 3 weisen je 7 Wohnungen  aus, Haus 2 verfügt über 8 Wohnungen. Die Wohnfläche liegt zwischen 84 und  137 qm. Das Atelier hat eine Wohnfläche von 119 qm und verfügt über eine 45 qm große Loggia.  Die Tiefgarage wird über die Ulrichstraße erschlossen, über die sowohl Ein- als auch Ausfahrt erfolgt. Die Baukosten werden auf 3.500.000 veranschlagt.

 

Die Nachbarbeteiligung ist eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen.

 

Die bauplanungsrechtliche Situation:

 

Das Bauvorhaben befindet sich ein einem Gebiet, für das ein Bebauungsplan nicht vorhanden ist. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich daher allein nach § 34 BauGB. Entscheidend ist danach, dass sich die neue Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt.

Eine bereits sehr weit entwickelte Vorplanung wurde dem Gemeinderat in seiner Sitzung vom 29.09.2009 (Vorlage 288/2009) vorgelegt. Die vorgesehene Neuordnung der rückwärtig liegenden Grundstücksbereiche wurde aufgrund der sowohl aus städtebaulicher als auch architektonischer Sicht zu erwartenden Aufwertung des Gesamtquartiers insgesamt begrüßt. Kritikpunkte waren v. a. die zum damaligen Zeitpunkt vorgesehene Tiefgaragenausfahrt in die Ludwigsburger Straße als auch die Höhenentwicklung des südlichen Punkthauses. Diese Punkte wurden entsprechend den Vorgaben des Stadtplanungsamtes bei der jetzt vorliegenden Planung korrigiert und entsprechend eingearbeitet.

Insgesamt handelt es sich bei dem geplanten Bauvorhaben nach Auffassung der Verwaltung um eine sowohl aus architektonischer als auch städtebaulicher Sicht sehr anspruchsvolle Lösung.

Zur weiteren Beurteilung des Einfügens der neuen Bebauung erfolgte eine Bestandsaufnahme der Umgebungsbebauung hinsichtlich der Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ). Die Ergebnisse wurden der Planung zugrunde gelegt. Demnach bleibt der Entwurf deutlich unter den möglichen Ausnutzungen zurück, die nach Die neue Bebauung fügt sich danach in die Umgebungsbebauung ein. Weiter wurde in Abstimmung mit der Verwaltung ein artenschutzrechtliches Gutachten vorgelegt. Auch hier bestehen keinerlei Bedenken gegen das Bauvorhaben.

 

Vor dem Hintergrund der umfangreichen Abstimmungen und Analysen im Vorfeld des Einreichens des Baugesuchs wird die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens von der Verwaltung als nicht erforderlich beurteilt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Es wird empfohlen, von dem Vorhaben zustimmend Kenntnis zu nehmen..

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Mehlo.pdf Mehlo.pdf