Betreff:
Errichtung
einer Wohnanlage mit 3 Mehrfamilienwohnhäusern (23 WE), ein freistehendes
Wohngebäue (Atelier), einer Tiefgarage (27 Stellplätze), 7 offene Stellplätze,
Abbruch der vorhandenen Gebäude auf dem Grundstück Ulrichstraße 15/1-15/4
Anlage(n):
Mitzeichnung
Luftbild, Lageplan, Grundrisse, Ansichten, Schnitte,
Beschlussvorschlag:
Es wird empfohlen, vom Vorhaben zustimmend Kenntnis zu
nehmen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Beschlussfassung
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öffentlich
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01.02.2011
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Das Vorhaben:
Es ist beabsichtigt, auf dem
Grundstück Ulrichstraße 15/1 – 15/4 eine Wohnanlage bestehend aus 3
Mehrfamilienwohnhäusern mit 23 Wohnungen, einem freistehenden Wohngebäude (Atelier),
einer Tiefgarage (27 Stellplätze) sowie
7 offenen Stellplätzen zu errichten. Die beiden vorhandenen Lagergebäude werden
zuvor abgebrochen. Die drei Mehrfamilienwohnhäuser weisen insgesamt 3
Vollgeschosse auf , das Atelier ist eingeschossig mit einem
Aufbau und eigenem Stellplatz. Alle Gebäude haben ein Flachdach. Die
Grundstücksgröße des gesamten Areals liegt bei 3073 qm.
Die Gebäude Haus 1 und Haus 3 weisen
je 7 Wohnungen aus, Haus 2 verfügt über
8 Wohnungen. Die Wohnfläche liegt zwischen 84 und 137 qm. Das Atelier hat eine Wohnfläche von
119 qm und verfügt über eine 45 qm große Loggia. Die Tiefgarage wird über die Ulrichstraße
erschlossen, über die sowohl Ein- als auch Ausfahrt erfolgt. Die Baukosten
werden auf 3.500.000 veranschlagt.
Die Nachbarbeteiligung ist
eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen.
Die bauplanungsrechtliche Situation:
Das Bauvorhaben befindet sich ein
einem Gebiet, für das ein Bebauungsplan nicht vorhanden ist. Die
bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich daher allein nach § 34 BauGB.
Entscheidend ist danach, dass sich die neue Vorhaben
in die Umgebungsbebauung einfügt.
Eine bereits sehr weit entwickelte
Vorplanung wurde dem Gemeinderat in seiner Sitzung vom 29.09.2009 (Vorlage
288/2009) vorgelegt. Die vorgesehene Neuordnung der rückwärtig liegenden
Grundstücksbereiche wurde aufgrund der sowohl aus städtebaulicher als auch
architektonischer Sicht zu erwartenden Aufwertung des Gesamtquartiers insgesamt
begrüßt. Kritikpunkte waren v. a. die zum damaligen Zeitpunkt vorgesehene
Tiefgaragenausfahrt in die Ludwigsburger Straße als auch die Höhenentwicklung
des südlichen Punkthauses. Diese Punkte wurden entsprechend den Vorgaben des
Stadtplanungsamtes bei der jetzt vorliegenden Planung korrigiert und
entsprechend eingearbeitet.
Insgesamt handelt es sich bei dem
geplanten Bauvorhaben nach Auffassung der Verwaltung um eine sowohl aus
architektonischer als auch städtebaulicher Sicht sehr anspruchsvolle Lösung.
Zur weiteren Beurteilung des
Einfügens der neuen Bebauung erfolgte eine Bestandsaufnahme der
Umgebungsbebauung hinsichtlich der Grundflächenzahl (GRZ) und
Geschossflächenzahl (GFZ). Die Ergebnisse wurden der Planung zugrunde gelegt.
Demnach bleibt der Entwurf deutlich unter den
möglichen Ausnutzungen zurück, die nach Die neue Bebauung fügt sich
danach in die Umgebungsbebauung ein. Weiter wurde in Abstimmung mit der
Verwaltung ein artenschutzrechtliches Gutachten vorgelegt. Auch hier bestehen
keinerlei Bedenken gegen das Bauvorhaben.
Vor dem Hintergrund der umfangreichen
Abstimmungen und Analysen im Vorfeld des Einreichens des Baugesuchs wird die
Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens von der
Verwaltung als nicht erforderlich beurteilt.
Beschlussvorschlag:
Es wird empfohlen, von dem Vorhaben zustimmend Kenntnis zu nehmen..