Vorlage-Nr.:

230/2012

Az.:

5 Jeanette Thevenot

Datum:

04.07.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

10.07.2012

 

 

Betreff:

Bebauungsplan "Im Bereich der Kirchtal-, Pflugfelder- und Ludwigsburger Straße - 2. Änderung" - Erneuter Entwurfsbeschluss

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Bebauungsplan, Textfestsetzung, Begründung, Abwägung TÖB, Abwägung Bürger, Gutachten Lärmschutz, Besonnungsgutachten

Das Lärmgutachten wurde dem Gemeinderat bereits beim ersten Entwurfsbeschluss vorgelegt und ist deshalb der Vorlage nur elektronisch beigefügt.

 

Beschlussvorschlag:

Der erneute Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Im Bereich der Kirchtal-, Pflugfelder- und Ludwigsburger Straße - 2. Änderung“ wird gefasst.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Beschlussfassung

öffentlich

10.07.2012

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 30.06.2009 die Änderung des bestehenden Bebauungsplans im beschriebenen Bereich beschlossen (Vorlage 162/2009). Der Ursprungsbebauungsplan setzt hier für die Grundstücke nördlich der Pflugfelder Straße unterschiedliche Geschosszahlen fest (teilweise eingeschossige, teilweise zweigeschossige Bebauungsmöglichkeiten). Diese Festsetzungen sind aus heutiger Sicht städtebaulich nicht mehr nachvollziehbar. Der Bereich nördlich und südlich der Kirchtal- und Pflugfelder Straße ist im Bestand von einer weitestgehend 2-geschossigen Bebauung geprägt. Auch vor dem Hintergrund der Zielsetzung eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden zur Vermeidung weiterer Versiegelung ist eine 1-geschossige Bebauung aus heutiger Sicht nicht mehr zeitgemäß. Um einerseits klare, einheitliche städtebauliche Vorgaben und andererseits aus gesamtstädtischer Sicht die Voraussetzungen für einen schonenden Umgang mit Grund und Boden zu schaffen, wird für den Bereich der Pflugfelder Straße und der Kirchtalstraße eine einheitliche zweigeschossige Bauweise festgesetzt. Nur der Bereich entlang der Ludwigsburger Straße, der sich städtebaulich am Wohngebiet Kirchle orientiert, behält seine eingeschossige Bauweise. Da der Ursprungsbebauungsplan im Jahr 1970 schon einmal geändert wurde, ist dies die 2. Änderung.

 

Verfahren:

Das zur Änderung des Bebauungsplans notwendige planungsrechtliche Verfahren wird nach § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) i. V. mit § 13 BauGB durchgeführt, da die erforderlichen Voraussetzungen hier erfüllt sind: Das Plangebiet liegt im Innenbereich, die Gesamtfläche des Gebietes liegt mit ca. 6.000 m² unter der maximal bebaubaren Grundfläche von unter 20.000 m², es sind keine umweltverträglich-keitspflichtigen Vorhaben geplant und es handelt sich aus naturschutzrechtlicher Sicht nicht um einen besonders schützenswerten  Bereich. Im Umfeld erfolgte im Bereich der Kollwitzstraße ebenfalls eine Bebauungsplanänderung. Der Geltungsbereich dort umfasst ca. 1.270 m². Somit bleiben beide Bebauungspläne mit ihrer Gesamtfläche unter der max. bebaubaren Grundfläche von 20.000 m².

 

Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderungen nicht berührt, es sind keine umweltverträglichkeitsprüfungspflichtigen Vorhaben geplant und es gibt keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter.

 

Im Verfahren nach § 13 a BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Danach kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Die normalerweise mindestens
1-monatige Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, die sich an den Entwurfsbeschluss anschließt, kann angemessen verkürzt werden. Auf eine Umweltprüfung bzw. einen Umweltbericht wird verzichtet.

 

Entsprechend der o. a. Vorgaben des BauGB wurde bei diesem Verfahren von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgesehen. Der Entwurfsbeschluss wurde vom AUT am 18.01.2011 gefasst und am 26.01.2011 öffentlich bekannt gemacht. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 04.02.2011 bis 04.03.2011. Eingegangen waren 3 Stellungnahmen der Fachbehörden und 1 Stellungnahme von Bürgern.


Nach dem erfolgten Entwurfsbeschluss und der durchgeführten Beteiligung der Fachbehörden und der Öffentlichkeit wurden die ausgewiesenen Baufenster aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen, vorhandener Baulasten und ein für diesen Bereich erstelltes Besonnungsgutachten überprüft und entsprechend geändert / reduziert. Im Bereich des Flurstückes 367 wurde das Baufenster geteilt, um eine ausreichende Besonnung des nördlich gelegenen Grundstückes auch nach der Bebauung sicher zustellen.

 

Aufgrund der Einwendungen der Nachbarn fasste der AUT am 15.03.2011 den Beschluss, das Verfahren zunächst nicht weiter zu führen (siehe Vorlage 74/2011) und am 5.7.2011 beschloss er, die Bauvoranfrage auf dem Grundstück Kirchtalstr. 3 für ein Jahr zurück zu stellen (Vorlage 239/2011). Die Verwaltung war beauftragt, mit den Grundstückseigentümern der Grundstücke Kirchtalstr. 3 und Hans-Thoma-Str. 10 zu verhandeln, um einen Konsens hinsichtlich der Gebäudehöhe zu erreichen. Dieser konnte damals nicht erzielt werden.

 

Bedingt durch die Einreichung einer Petition beim Landtag konnte das Bebauungsplanverfahren nicht weitergeführt werden und ruhte bis April 2012. Mit dem Schreiben des Regierungspräsidiums vom 12.04.2012 und der Rücknahme der Petition kann das Bebauungsplanverfahren jetzt mit dem erneuten Entwurfsbeschluss fortgeführt werden. Die Verwaltung wird mit den Betroffenen bis zur Sitzung des AUT ein Gespräch führen. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Bebauungplan Kirchtal- Ecke Pflugfelder Straße  erneuter Entwurfsbeschluss.pdf Bebauungplan Kirchtal- Ecke Pflugfelder Straße erneuter Entwurfsbeschluss.pdf Textfestsetzung.pdf Textfestsetzung.pdf Begründung.pdf Begründung.pdf Abwägung TöB.pdf Abwägung TöB.pdf Abwägung Bürger.pdf Abwägung Bürger.pdf Gutachten Lärmschutz.pdf Gutachten Lärmschutz.pdf Besonnungsgutachten.pdf Besonnungsgutachten.pdf