Betreff:
Wirtschaftsplan
und Abmangelbeteiligung 2011 an der Kirchlichen Sozialstation Kornwestheim
Anlage(n):
Mitzeichnung
Wirtschaftsplan 2011
Beschlussvorschlag:
1. Den
Wirtschaftsplan 2011 der Kirchlichen Sozialstation zu genehmigen und als
Abmangelbeteiligung den Betrag von 50.000 EUR zu gewähren.
2. Die Zuschussgewährung für die
Sozialstation wird im Rahmen der im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel als
Geschäft der laufenden Verwaltung eingestuft und damit gemäß § 7 Abs. 2 der
Hauptsatzung ab sofort in die Zuständigkeit der Oberbürgermeisterin übertragen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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öffentlich
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20.10.2011
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Finanzielle Auswirkungen
HHJ
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Finanzposition
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Betrag
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Plan
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Auswirkungen
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Erläuterungen
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2011
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1.5470.7000
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50.000,00
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Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Nach Verschmelzung der beiden kirchlichen Krankenpflegevereine betreibt
der "Ökumenische Krankenpflegeverein Kornwestheim e.V."
als Rechtsträger die
"Kirchliche Sozialstation Kornwestheim". Auf den als Auszug in der
Anlage 1 beigefügten Wirtschaftsplan 2011 der Kirchlichen Sozialstation
Kornwestheim wird verwiesen. Für den Betrieb der Sozialstation beteiligt sich
die Stadt Kornwestheim mit einem Betrag von maximal 50.000,- EUR als
Abmangelzuschuss. Dieser Abmangelzuschuss wurde in früheren Sitzungen
beschlossen. (GR 22.11,1990, Neuregelung: „Stadt übernimmt 50% des Abmangels“ und VFA Beschluss 03.04.2003/GR 22.07.2003 zur „Begrenzung
des Zuschusses auf max. 50.000.- Euro“).
Der darüber hinaus
verbleibende weitere Abmangel an der Kirchlichen
Sozialstation wird durch den Ökumenischen Krankenpflegeverein in Höhe von
voraussichtlich 64.950.- EUR getragen.
Der Vorstand des
ökumenischen Krankenpflegevereins hat dem Wirtschaftsplan zugestimmt. Es wird
vorgeschlagen, den Zuschuss mit 50.000,- EUR zu gewähren.