Betreff:
Bebauungsplan
"Im Bereich der Kirchtal-, Pflugfelder- und Ludwigsburger Straße - 2.
Änderung" - Satzungsbeschluss
Anlage(n):
Mitzeichnung
Bebauungsplan, Textfestsetzung, Begründung, Abwägung Fachbehörden,
Satzung, Gutachten Lärmschutz, Gutachten Besonnung.
Das Lärmgutachten und das Besonnungsgutachten wurden dem
Gemeinderat bereits bei den Entwurfsbeschlüssen vorgelegt und sind deshalb der
Vorlage nur elektronisch beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlichen
Bauvorschriften „Im Bereich der Kirchtal-, Pflugfelder- und Ludwigsburger
Straße - 2. Änderung“ wird gefasst.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Vorberatung
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öffentlich
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06.11.2012
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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08.11.2012
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Der
Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 30.06.2009 die Änderung des bestehenden
Bebauungsplans im beschriebenen Bereich beschlossen (Vorlage 162/2009). Der Ursprungsbebauungsplan setzt hier für die Grundstücke
nördlich der Pflugfelder Straße unterschiedliche Geschosszahlen fest (teilweise
eingeschossige, teilweise zweigeschossige Bebauungsmöglichkeiten). Diese
Festsetzungen sind aus heutiger Sicht städtebaulich nicht mehr nachvollziehbar.
Der Bereich nördlich und südlich der Kirchtal- und Pflugfelder Straße ist im
Bestand von einer weitestgehend 2-geschossigen Bebauung geprägt. Auch vor dem
Hintergrund der Zielsetzung eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden zur
Vermeidung weiterer Versiegelung ist eine 1-geschossige Bebauung aus heutiger
Sicht nicht mehr zeitgemäß. Um einerseits klare, einheitliche städtebauliche
Vorgaben und andererseits aus gesamtstädtischer Sicht die Voraussetzungen für
einen schonenden Umgang mit Grund und Boden zu schaffen, wird für den Bereich
der Pflugfelder Straße und der Kirchtalstraße eine einheitliche zweigeschossige
Bauweise festgesetzt. Nur der Bereich entlang der Ludwigsburger Straße, der
sich städtebaulich am Wohngebiet Kirchle orientiert, behält seine eingeschossige
Bauweise. Da der Ursprungsbebauungsplan im Jahr 1970 schon einmal geändert
wurde, ist dies die 2. Änderung.
Verfahren:
Das zur Änderung des Bebauungsplans notwendige
planungsrechtliche Verfahren wird nach § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne
der Innenentwicklung) i. V. mit § 13 BauGB durchgeführt, da die erforderlichen
Voraussetzungen hier erfüllt sind: Das Plangebiet liegt im Innenbereich, die
Gesamtfläche des Gebietes liegt mit ca. 6.000 m² unter der maximal bebaubaren
Grundfläche von unter 20.000 m², es sind keine umweltverträglich-keitspflichtigen
Vorhaben geplant und es handelt sich aus naturschutzrechtlicher Sicht nicht um
einen besonders schützenswerten Bereich.
Im Umfeld erfolgte im Bereich der Kollwitzstraße ebenfalls eine Bebauungsplanänderung.
Der Geltungsbereich dort umfasst ca. 1.270 m². Somit bleiben beide
Bebauungspläne mit ihrer Gesamtfläche unter der max. bebaubaren Grundfläche von
20.000 m².
Die Grundzüge der Planung werden durch die
Änderungen nicht berührt, es sind keine umweltverträglichkeitsprüfungspflichtigen
Vorhaben geplant und es gibt keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der
in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter.
Im Verfahren nach § 13 a BauGB gelten die Vorschriften des
vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Danach kann von
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
abgesehen werden. Die normalerweise mindestens
1-monatige Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, die sich an den
Entwurfsbeschluss anschließt, kann angemessen verkürzt werden. Auf eine
Umweltprüfung bzw. einen Umweltbericht wird verzichtet.
Entsprechend der o. a.
Vorgaben des BauGB wurde bei diesem Verfahren von der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
abgesehen. Der Entwurfsbeschluss wurde vom AUT am 18.01.2011 gefasst und am
26.01.2011 öffentlich bekannt gemacht. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 04.02.2011
bis 04.03.2011. Eingegangen waren 3 Stellungnahmen der Fachbehörden und 1
Stellungnahme von Bürgern.
Nach dem erfolgten
Entwurfsbeschluss und der durchgeführten Beteiligung der Fachbehörden und der
Öffentlichkeit wurden die ausgewiesenen Baufenster aufgrund der eingegangenen
Stellungnahmen, vorhandener Baulasten und ein für diesen Bereich erstelltes
Besonnungsgutachten überprüft und entsprechend geändert / reduziert. Im Bereich
des Flurstückes 367 wurde das Baufenster geteilt, um eine ausreichende
Besonnung des nördlich gelegenen Grundstückes auch nach der Bebauung sicher
zustellen. Aufgrund der Änderungen wurde der Bebauungsplan erneut öffentlich
ausgelegt.
Der erneute
Entwurfsbeschluss wurde am 10.07.2012 gefasst, die Auslegung erfolgte vom
07.08.-07.09.12. Eingegangen ist eine Stellungnahme des Landratsamtes
Ludwigsburg. Die Abwägung ist im Anhang (Tabelle Beteiligung Fachbehörden) dargestellt.
Von Seiten der Öffentlichkeit ging keine Stellungnahme ein. Aus Sicht der
Verwaltung hat das Verfahren nunmehr einen Stand erreicht, der einen
Satzungsbeschluss ermöglicht.
Empfehlung der
Verwaltung:
Der Satzungsbeschluss
für den Bebauungsplan mit örtlichen
Bauvorschriften „Im Bereich der Kirchtal-, Pflugfelder- und Ludwigsburger
Straße - 2. Änderung“ wird gefasst.