Vorlage-Nr.:

387/2012

Az.:

303 Frank Hoenes

Datum:

21.11.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

29.11.2012

 

 

Betreff:

Zeitweise Überlassung der Küche im Jugendzentrum Stuttgarter Straße 207 für das Projekt "Initiative für gesunde Ernährung mit Obst an Schulen"

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Herrn Kartal Can beziehungsweise einem noch zu gründenden Förderverein die Küche im Jugendzentrum Stuttgarter Straße von Dienstag bis Freitag in der Zeit von 07:00 Uhr bis 09:30 Uhr für die Vorbereitung von Fruchtbechern zum Verkauf an Grundschulen zunächst befristet bis zum 31.07.2013 zur Verfügung zu stellen.
  2. Von der Erhebung eines Nutzungsentgelts für diese Probephase unter der Voraussetzung abzusehen, dass die Becher für maximal 1,-- EUR pro Stück an die Schüler verkauft werden.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Beschlussfassung

öffentlich

29.11.2012

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Unter der Federführung von Herr Kartal Can, Kornwestheim, wurde an der Schillerschule in diesem Jahr kurz vor den Sommerferien ein Projekt durchgeführt, bei dem vorbereitete Obstbecher mit frischem, kleingeschnittenem Obst an die Schüler verkauft wurde. Die Aktion wurde nach Aussage der Schulleitung von den Schülern sehr gut angenommen, so dass Herr Can das Vorhaben gerne fortsetzen und auch auf die anderen Grundschulen ausweiten würde. Laut Herr Can, der berufliche Erfahrungen in der Gastronomie aufzuweisen hat, soll zu diesem Zweck ein gemeinnütziger Verein

–voraussichtlich mit dem Namen „Initiative für gesunde Ernährung mit Obst an Schulen“ – gegründet werden. Vom zeitlichen Rahmen her ist geplant, dass die Obstbecher (voraussichtlich unter der Bezeichnung „Mukifrutti – Der freche Früchtebecher“) von Dienstag bis Freitag an maximal 2 Schulen pro Tag angeboten werden; es ist vorgesehen hierzu ein Vorbestellsystem einzuführen, so dass die Zahl der Becher einschätzbar ist.

 

Unabhängig von den Details wird für die Durchführung aber auf jeden Fall eine Küche von Dienstag bis Freitag in der Zeit zwischen 07:00 Uhr bis ca. 09:30 Uhr zum Herrichten der Becher (Kleinschneiden des angelieferten Obstes; Umfüllen in die Becher etc.) benötigt.

 

Die Schulküchen (auch an der Schillerschule) scheiden bei dieser Dauerbelegung leider aus, da sonst die eigentlichen schulische Nutzung darunter erheblich leiden würde. Herr Can hat daher bei der Stadtverwaltung angefragt, ob es nicht eine geeignete nutzbare Küche für das geplante Projekt gibt.

 

Da die Stadtverwaltung das Vorhaben im Sinne einer gesunden Ernährung für Schulkinder für sinnvoll und unterstützenswert erachtet, wurde daher mit gemeinsam mit Vertretern des zukünftigen Vereins eine Ortsbesichtigung von Küchen in den städtischen Einrichtungen im Bewohner- und Familienzentrum, im Mehrzweckraum Salamanderstraße 18 und im Jugendzentrum an der Stuttgarter Straße vorgenommen.

 

Als Ergebnis wurde dabei die Küche im Jugendzentrum als am besten geeignet eingestuft. Das ausschlaggebende Argument hierfür war nicht so sehr die Ausstattung und Größe der Küche (diesbezüglich würden alle besichtigten Küchen mehr oder weniger den Anforderungen genügen), sondern der Umstand , dass es im Gegensatz zu den anderen Küchen hier am wenigsten zu zeitlichen Kollisionen mit anderen Nutzungen (auch durch externe Nutzer) kommt und in dieser Küche den zeitlichen Vorstellungen von Herr Can ohne Einschränkungen in Bezug auf Uhrzeit und Wochentage entsprochen werden könnte. Lediglich mittwochs ab 09:00 Uhr finden im JUZ gelegentlich Veranstaltungen mit Schulklassen statt, nach Auffassung von JUZ-Mitarbeitern ergeben sich aber diesbezüglich keine Einschränkungen bei gleichzeitig stattfindenden Aktivitäten in der Küche.

 

Der Verwaltung kann sich daher vorstellen, die Küche Herrn Can bzw. dem zu gründenden Verein unter folgenden Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen:

 

- Die Überlassungen erfolgt für eine Probephase befristet bis maximal 31.07.2013 (Beginn der Sommerferien 2013.

 

- Die Gründung eines gemeinnützigen Vereins hat zeitnah zu erfolgen – optimalerweise bereits zum Beginn der Aktion im Januar 2013.

 

- Die Verantwortung für die Einhaltung hygienerechtlicher Bestimmungen liegt in vollem Umfang bei Herrn Can bzw. dem Verein.

 

Wie Herr Can mitgeteilt hat, werden alle an dem Projekt beteiligten ehrenamtlichen Helfer an den notwendigen Hygiene-Lehrgängen teilnehmen.

 

- Für einen geeigneten Kühlschrank, der im Lagerraum direkt neben der Küche untergebracht werden kann, sorgt der Verein selbst.   

 

- Der Verkauf der Obstbecher muss –soweit noch nicht geschehen -vorab mit den jeweiligen Schulleitungen abgestimmt werden.

 

- Die Obstbecher dürfen für maximal 1,-- EUR pro Stück zum Verkauf an Schüler angeboten werden.

 

Nach Aussage von Herr Can liegt dieser Preis  etwa 10,-- Cent über den anfallenden Kosten, wobei eine Gewinnerzielungsabsicht nicht verfolgt werde. Eventuell Überschüsse sollen wieder für das Projekt investiert werden (zum Beispiel für Werbemaßnahmen, Anschaffung zusätzlicher Becher im Mehrwegsystem etc.) 

 

- Die Überlassung der Küche erfolgt bei Einhaltung dieser Preisobergrenze für die Probephase – also für die Zeit bis 31.07.2013 – zunächst ohne Erhebung eines Nutzungsentgelts.

 

Dies ist aus Sicht der Verwaltung unter den vorstehenden Rahmenbedingungen (Preisobergrenze für die Obstbecher, Gründung eines gemeinnützigen Vereins) quasi als Beitrag zu dem verfolgten positiven Ziel einer gesunden Ernährung für Schulkinder zumindest in der Startphase vertretbar. Sollte sich die Aktion danach als dauerhaft etablieren, so müsste neben der Fortsetzung der Küchenüberlassung auch über die zukünftigen Konditionen auf der Grundlage der in der Startphase erzielten Einnahmen und Ausgaben nochmals verhandelt und entschieden werden. Herr Can hat angekündigt, dass er diesbezüglich etwa im April 2013 eine Bestandsaufnahme –auch hinsichtlich der Höhe und der Verwendung der Einnahmen - gemeinsam mit der Verwaltung vornehmen wird.

 

Im Falle eines Beschlusses zugunsten einer Überlassung der Küche im Jugendzentrum ist vorgesehen, dass der Verkauf der Früchtebecher ab 15. Januar 2013 beginnt.

 

 

 

              

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Keine Anlagen