Betreff:
Zeitweise
Überlassung der Küche im Jugendzentrum Stuttgarter Straße 207 für das Projekt
"Initiative für gesunde Ernährung mit Obst an Schulen"
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschlussvorschlag:
- Herrn
Kartal Can beziehungsweise einem noch zu gründenden Förderverein die Küche
im Jugendzentrum Stuttgarter Straße von Dienstag bis Freitag in der Zeit
von 07:00 Uhr bis 09:30 Uhr für die Vorbereitung von Fruchtbechern zum
Verkauf an Grundschulen zunächst befristet bis zum 31.07.2013 zur
Verfügung zu stellen.
- Von der Erhebung eines
Nutzungsentgelts für diese Probephase unter der Voraussetzung abzusehen,
dass die Becher für maximal 1,-- EUR pro Stück an die Schüler verkauft
werden.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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öffentlich
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29.11.2012
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Unter der Federführung von Herr Kartal Can, Kornwestheim,
wurde an der Schillerschule in diesem Jahr kurz vor den Sommerferien ein
Projekt durchgeführt, bei dem vorbereitete Obstbecher mit frischem,
kleingeschnittenem Obst an die Schüler verkauft wurde. Die Aktion wurde nach
Aussage der Schulleitung von den Schülern sehr gut angenommen, so dass Herr Can
das Vorhaben gerne fortsetzen und auch auf die anderen Grundschulen ausweiten würde.
Laut Herr Can, der berufliche Erfahrungen in der Gastronomie aufzuweisen hat,
soll zu diesem Zweck ein gemeinnütziger Verein
–voraussichtlich mit dem Namen
„Initiative für gesunde Ernährung mit Obst an Schulen“ – gegründet werden. Vom
zeitlichen Rahmen her ist geplant, dass die Obstbecher (voraussichtlich unter
der Bezeichnung „Mukifrutti – Der freche Früchtebecher“) von Dienstag bis
Freitag an maximal 2 Schulen pro Tag angeboten werden; es ist vorgesehen hierzu
ein Vorbestellsystem einzuführen, so dass die Zahl der Becher einschätzbar ist.
Unabhängig von den Details wird für
die Durchführung aber auf jeden Fall eine Küche von Dienstag bis Freitag in der
Zeit zwischen 07:00 Uhr bis ca. 09:30 Uhr zum Herrichten der Becher
(Kleinschneiden des angelieferten Obstes; Umfüllen in die Becher etc.)
benötigt.
Die Schulküchen (auch an der
Schillerschule) scheiden bei dieser Dauerbelegung leider aus, da sonst die
eigentlichen schulische Nutzung darunter erheblich leiden würde. Herr Can hat
daher bei der Stadtverwaltung angefragt, ob es nicht eine geeignete nutzbare
Küche für das geplante Projekt gibt.
Da die Stadtverwaltung das Vorhaben
im Sinne einer gesunden Ernährung für Schulkinder für sinnvoll und
unterstützenswert erachtet, wurde daher mit gemeinsam mit Vertretern des
zukünftigen Vereins eine Ortsbesichtigung von Küchen in den städtischen
Einrichtungen im Bewohner- und Familienzentrum, im Mehrzweckraum
Salamanderstraße 18 und im Jugendzentrum an der Stuttgarter Straße vorgenommen.
Als Ergebnis wurde dabei die Küche
im Jugendzentrum als am besten geeignet eingestuft. Das ausschlaggebende
Argument hierfür war nicht so sehr die Ausstattung und Größe der Küche
(diesbezüglich würden alle besichtigten Küchen mehr oder weniger den
Anforderungen genügen), sondern der Umstand , dass es im Gegensatz zu den
anderen Küchen hier am wenigsten zu zeitlichen Kollisionen mit anderen
Nutzungen (auch durch externe Nutzer) kommt und in dieser Küche den zeitlichen
Vorstellungen von Herr Can ohne Einschränkungen in Bezug auf Uhrzeit und
Wochentage entsprochen werden könnte. Lediglich mittwochs ab 09:00 Uhr finden
im JUZ gelegentlich Veranstaltungen mit Schulklassen statt, nach Auffassung von
JUZ-Mitarbeitern ergeben sich aber diesbezüglich keine Einschränkungen bei
gleichzeitig stattfindenden Aktivitäten in der Küche.
Der Verwaltung kann sich daher
vorstellen, die Küche Herrn Can bzw. dem zu gründenden Verein unter folgenden
Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen:
- Die Überlassungen erfolgt für eine
Probephase befristet bis maximal 31.07.2013 (Beginn der Sommerferien 2013.
- Die Gründung eines gemeinnützigen
Vereins hat zeitnah zu erfolgen – optimalerweise bereits zum Beginn der Aktion
im Januar 2013.
- Die Verantwortung für die
Einhaltung hygienerechtlicher Bestimmungen liegt in vollem Umfang bei Herrn Can
bzw. dem Verein.
Wie Herr Can mitgeteilt hat, werden
alle an dem Projekt beteiligten ehrenamtlichen Helfer an den notwendigen
Hygiene-Lehrgängen teilnehmen.
- Für einen geeigneten Kühlschrank,
der im Lagerraum direkt neben der Küche untergebracht werden kann, sorgt der
Verein selbst.
- Der Verkauf der Obstbecher muss
–soweit noch nicht geschehen -vorab mit den jeweiligen Schulleitungen
abgestimmt werden.
- Die Obstbecher dürfen für maximal
1,-- EUR pro Stück zum Verkauf an Schüler angeboten werden.
Nach Aussage von Herr Can liegt
dieser Preis etwa 10,-- Cent über den
anfallenden Kosten, wobei eine Gewinnerzielungsabsicht nicht verfolgt werde.
Eventuell Überschüsse sollen wieder für das Projekt investiert werden (zum
Beispiel für Werbemaßnahmen, Anschaffung zusätzlicher Becher im Mehrwegsystem
etc.)
- Die Überlassung der Küche erfolgt
bei Einhaltung dieser Preisobergrenze für die Probephase – also für die Zeit
bis 31.07.2013 – zunächst ohne Erhebung eines Nutzungsentgelts.
Dies ist aus Sicht der Verwaltung
unter den vorstehenden Rahmenbedingungen (Preisobergrenze für die Obstbecher,
Gründung eines gemeinnützigen Vereins) quasi als Beitrag zu dem verfolgten
positiven Ziel einer gesunden Ernährung für Schulkinder zumindest in der
Startphase vertretbar. Sollte sich die Aktion danach als dauerhaft etablieren,
so müsste neben der Fortsetzung der Küchenüberlassung auch über die zukünftigen
Konditionen auf der Grundlage der in der Startphase erzielten Einnahmen und Ausgaben
nochmals verhandelt und entschieden werden. Herr Can hat angekündigt, dass er
diesbezüglich etwa im April 2013 eine Bestandsaufnahme –auch hinsichtlich der
Höhe und der Verwendung der Einnahmen - gemeinsam mit der Verwaltung vornehmen
wird.
Im Falle eines Beschlusses zugunsten
einer Überlassung der Küche im Jugendzentrum ist vorgesehen, dass der Verkauf
der Früchtebecher ab 15. Januar 2013 beginnt.