Betreff:
Beschluss
zur Vergabe der Stromkonzession ab dem Jahr 2013
Anlage(n):
Mitzeichnung
Anlage 1: Angebot SWLB
Anlage 2: Angebot Stadtwerke Fellbach und Waiblingen
Anlage3: Angebot EnBW
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Stromkonzession für das Stadtgebiet Kornwestheim wird ab dem 01.01.2013 an die
Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH vergeben.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den
Stromkonzessionsvertrag mit den Stadtwerken Ludwigsburg-Kornwestheim
auszuhandeln und dabei insbesondere einen Zustimmungsvorbehalt für die Stadt
zu verankern, der eine Weitergabe des Stromnetzes und die Vergabe der
Betriebsführung an einen Dritten unter den Vorbehalt der Zustimmung durch die
Stadt Kornwestheim stellt. Der Konzessionsvertrag wird vor Abschluss dem
Gemeinderat zur endgültigen Entscheidung vorgelegt.
Beratungsfolge:
Vorlage an
|
zur
|
Sitzungsart
|
Sitzungsdatum
|
Beschluss
|
|
|
|
|
|
Gemeinderat
|
Beschlussfassung
|
öffentlich
|
12.05.2011
|
|
Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Der aktuelle Stromkonzessionsvertrag mit dem Unternehmen
EnBW läuft bis zum 31.12.2012. Die Stadt Kornwestheim hat den Ablauf des
Konzessionsvertrags am 11.05.2010 im Bundesanzeiger vorschriftsgemäß
veröffentlicht. Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die Interesse am
Abschluss eines neuen Konzessionsvertrags mit der Stadt Kornwestheim haben,
wurden aufgefordert ihr Interesse bis spätestens 31.07.2010 zu bekunden.
Auf die Veröffentlichung hatten sich
drei Unternehmen mit den als Anlage beiliegenden Angeboten beworben. Da der
Abschluss eines Konzessionsvertrags als sog. Dienstleistungskonzession weder
nationalem noch europäischem Vergaberecht unterliegt, besteht bei der Vergabe
der Konzession kein Verhandlungsverbot. Zu beachten sind nach der aktuellen
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs lediglich, dass beim Abschluss von
Konzessionsverträgen die in Art. 87 des Europäischen Vertrags festgeschriebenen
allgemeinen Grundsätze, insbesondere der Transparenzgrundsatz, die
Gleichbehandlung der Bieter und das Diskriminierungsverbot gelten. Die
Entscheidungskriterien für die Vergabe der Stromkonzession sind nicht
gesetzlich vorgeschrieben, weshalb der Gemeinderat in seiner Sitzung vom
22.04.2010 folgende Kriterien definiert hat:
- Wirtschaftlich optimale Leistungserbringung
- Qualität der Leistungserbringung
- Sicherung und Wahrung des Einflusses der Stadt auf die
Aufgabenerfüllung
- Zukunftsfähiges Standort- und Unternehmenskonzept
- Innovativität der Leistungserbringung
Die festgelegten
Entscheidungskriterien wurden den Konzessionsanbietern genannt, wodurch diese
ihr Angebot auf die relevanten Kriterien ausrichten konnten. Darüber hinaus
erhielten die Energieversorgungsunternehmen die Gelegenheit, sich und ihr
Angebot im Rahmen einer nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats am
27.01.2011 zu präsentieren.
Im Folgenden wurden die Angebote der
Energieversorgungsunternehmen von der Stadt unter der fachlichen Begleitung
durch ein Beratungsunternehmen nach den vom Gemeinderat beschlossenen
Vergabekriterien bewertet.
Die Verwaltung empfiehlt auf dieser
Grundlage die Vergabe der Stromkonzession ab dem Jahr 2013 an die Stadtwerke
Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH.
Der Beschlussvorschlag enthält unter
Ziffer 2 einen Zustimmungsvorbehalt für die Stadt Kornwestheim zur Sicherung
ihrer Rechte als Konzessionsgeberin für den Fall, dass die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim
das Kornwestheimer Stromnetz an einen Dritten weitergeben bzw. die
Betriebsführung für das Stromnetz an ein anderes Unternehmen abgegeben werden
soll. Die Verwaltung hält eine solche Regelung für sinnvoll, da die Stadt als
Minderheitsgesellschafterin der Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH
innerhalb der Gesellschaft ein solches Recht voraussichtlich nicht ohne
Weiteres durchsetzen könnte.