Vorlage-Nr.:

276/2010

Az.:

6/Ulrike Heckel

Datum:

07.07.2010



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage öffentlich

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

15.07.2010

 

 

Betreff:

Vorkaufsrecht bzgl. des Grundstücks Flst. Nr. 4206/1 und 4206/2, Bahnhofstraße 72/1

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadt übt das ihr zustehende Vorkaufsrecht nicht aus.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Beschlussfassung

öffentlich

15.07.2010

 

 

 

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Stadt ist ein Kaufvertrag bezüglich des Anwesens Bahnhofstraße 72/1, Flurstücke Nr. 4206/1 und Nr. 4206/2 vorgelegt worden mit der Bitte, darüber zu entscheiden, ob die Stadt ein Vorkaufsrecht hat und es ggf. ausübt.

 

Das Anwesen Bahnhofstraße 72/1 liegt im Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Weststadt“. Nach § 24 Abs. 1 Ziff. 3 BauGB ist der Stadt ein gesetzliches Vorkaufsrecht eingeräumt. Für die Entscheidung über die Ausübung des Vorkaufsrechts ist der Verwaltungs- und Finanzausschuss zuständig, da der Kaufpreis mit 60.000 EUR im Rahmen der in der Hauptsatzung für dieses Gremium festgelegten Obergrenze von 250.000 EUR liegt.

 

Im beigefügten Lageplan ist das Anwesen umrandet.

 

Die Verwaltung empfiehlt, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Lageplan Bahnhofstraße.pdf