Vorlage-Nr.:
276/2010
Az.:
6/Ulrike Heckel
Datum:
07.07.2010
Bürgermeisteramt
Sitzungsvorlage öffentlich
Gremium:
Verwaltungs- und Finanzausschuss
Am:
15.07.2010
Betreff:
Vorkaufsrecht bzgl. des Grundstücks Flst. Nr. 4206/1 und 4206/2, Bahnhofstraße 72/1
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschlussvorschlag:
Die Stadt übt das ihr zustehende Vorkaufsrecht nicht aus.
Beratungsfolge:
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungsdatum
Beschluss
Beschlussfassung
öffentlich
Sachdarstellung und Begründung:
Der Stadt ist ein Kaufvertrag bezüglich des Anwesens Bahnhofstraße 72/1, Flurstücke Nr. 4206/1 und Nr. 4206/2 vorgelegt worden mit der Bitte, darüber zu entscheiden, ob die Stadt ein Vorkaufsrecht hat und es ggf. ausübt.
Das Anwesen Bahnhofstraße 72/1 liegt im Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Weststadt“. Nach § 24 Abs. 1 Ziff. 3 BauGB ist der Stadt ein gesetzliches Vorkaufsrecht eingeräumt. Für die Entscheidung über die Ausübung des Vorkaufsrechts ist der Verwaltungs- und Finanzausschuss zuständig, da der Kaufpreis mit 60.000 EUR im Rahmen der in der Hauptsatzung für dieses Gremium festgelegten Obergrenze von 250.000 EUR liegt.
Im beigefügten Lageplan ist das Anwesen umrandet.
Die Verwaltung empfiehlt, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben.