Betreff:
Nachrücken
von Herrn Sven Siegmund in den Gemeinderat der Stadt Kornwestheim
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschlussvorschlag:
Es wird festgestellt, dass keine
Hinderungsgründe gegen Herrn Sven Siegmund vorliegen und er damit ab dem 17.
Februar 2011 in den Gemeinderat nachrückt.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Vorberatung
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öffentlich
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10.02.2011
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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17.02.2011
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Bei der Kommunalwahl am 7. Juni 2009 wurde Herr
Sven Siegmund als Ersatzbewerber für die FDP festgestellt.
Da Herr Roland Hanczuk zum 1. Februar aus Kornwestheim weggezogen ist und
damit aus dem Gemeinderat der Stadt Kornwestheim ausgeschieden ist, rückt Herr
Siegmund für den Rest der Amtszeit als Stadtrat nach.
Es ist nun
festzustellen, ob gegen den Nachrückenden Hinderungsgründe im Sinne des
§ 29 Abs. 1 - 4 Gemeindeordnung (GemO) geltend
gemacht werden können, die einen Eintritt in den Gemeinderat ausschließen.
Diese Feststellung trifft gem. § 29 Abs. 5 GemO der
Gemeinderat.
Solche Hinderungsgründe
sind bei Herrn Sven Siegmund nicht bekannt.
Es ist daher
festzustellen, dass bei dem gewählten Stadtrat keine Hinderungsgründe
nach § 29 Abs. 1 - 4 Gemeindeordnung vorliegen.