Betreff:
Ausscheiden
von Herrn Stadtrat Roland Hanczuk aus dem Gemeinderat - Feststellung des Verlustes der
Wählbarkeit
Anlage(n):
Mitzeichnung
§ 31 GemO
Beschlussvorschlag:
Festzustellen, dass Herr Stadtrat Roland Hanczuk zum 31.01.2011 die Wählbarkeit als Gemeinderat
gemäß § 31 Absatz 1 Gemeindeordnung verliert und damit zu diesem Termin aus dem
Gemeinderat ausscheidet.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Vorberatung
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öffentlich
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20.01.2011
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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27.01.2011
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Herr Stadtrat Roland Hanczuk hat Frau Oberbürgermeisterin Keck schriftlich mitgeteilt,
dass er aus Kornwestheim wegziehen wird.
Da Herr Stadtrat Roland Hanczuk ab Februar 2011 nicht mehr in Kornwestheim wohnt,
verliert er damit gemäß § 28 Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO)
ab diesem Zeitpunkt seine Wählbarkeit. Der Verlust der Wählbarkeit ist gemäß §
31 Absatz 1 Satz 4 GemO vom Gemeinderat zur
Klarstellung festzustellen (siehe Anlage).
Der Gemeinderat muss
deshalb nun den Verlust der Wählbarkeit von Herrn Roland Hanczuk
zum 31.01.2011 und damit sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat zu diesem Termin
feststellen.