Betreff:
Antrag
des SV Pattonville auf Errichtung einer Verpflegungshütte für den Außenbereich
im Stadion Pattonville
Anlage(n):
Mitzeichnung
Anlage 1: Antrag SV Pattonville
Anlage 2: Stellungnahme Stadtverband für Sport
Anlage 3: Vertragsentwurf mit Lageplanskizze
Beschlussvorschlag:
Die für die Errichtung einer Verpflegungsmöglichkeit beim
Stadion Pattonville notwendige Fläche an den SV Pattonville e.V. zu den derzeit
für Vereinsverpachtungen üblichen
Pachtzinskonditionen (1,43 EUR/m² bei kommerzieller Nutzung) zu verpachten.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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öffentlich
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15.07.2010
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Sachdarstellung und
Begründung:
Der SV Pattonville hat mit dem als Anlage 1 beigefügten
Schreiben beantragt, auf dem Freigelände beim Stadion in Pattonville eine
Verpflegungshütte errichten zu dürfen. Es geht darum, eine ausreichende
Bewirtung insbesondere während der Heimspieltage anbieten zu können. Die
Baumaßnahme (einschließlich des Einbaus eventuell notwendiger Zwischenzähler)
und die späteren Unterhaltungs- und Verbrauchskosten (insbesondere Strom und
Wasser) für das Bauwerk werden dabei vom Verein übernommen.
In den vergangenen Monaten wurden
von der Stadtverwaltung zunächst vor Ort mit dem
SV Pattonville die angedachten Standortalternativen begutachtet. Anschließend
wurde eine Stellungnahme des Stadtverbands für Sport eingeholt; diese ist – wie
aus Anlage 2 ersichtlich – positiv ausgefallen. Die weitere Prüfung hat
ergeben, dass auch keine grundsätzlichen baurechtlichen Bedenken bestehen.
Mittlerweile gehen die Überlegungen
des Vereins dahin, möglicherweise anstelle einer Hütte einen
Verpflegungscontainer anzuschaffen, es ist von einem Flächenbedarf von ca. 25
m² auszugehen. Sinnvollerweise und aus Kostengründen sollte die Errichtung der
Bewirtungshütte bzw. die Aufstellung des Containers zeitgleich mit der
Baumaßnahme für den Kunstrasenplatz in den Sommerferien stattfinden, weswegen
eine Zustimmung für den Verein zum jetzigen Zeitpunkt wichtig wäre.
Einen gleichartigen Vorgang gab es
bereits im Jahr 2006 als dem FVK gestattet wurde, auf dem städtischen Gelände
beim Stadion an der Jägerstraße eine Bewirtungshütte zu errichten und hierzu
ein Pachtvertrag mit dem Verein abgeschlossen wurde.
Daher spricht sich die Verwaltung
auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung dafür aus, dem SV Pattonville
eine ähnliche Verpflegungseinrichtung zu ermöglichen und befürwortet den
Abschluss eines Pachtvertrages auf der Grundlage des als Anlage 3 beigefügten
Entwurfs.
Dieser entspricht inhaltlich
weitgehend dem mit dem FVK abgeschlossenen und nach wie vor fortbestehenden
Pachtvertrag, insbesondere ist die Nutzung der Vereinshütte wie beim Stadion an
der Jägerstraße auf das zeitliche Umfeld von Pflichtspielen bzw. von
Sportveranstaltungen auf dem Rasenplatz begrenzt; bei der Pacht wird wiederum
der
derzeit aktuelle Satz für eine
kommerzielle Nutzung von Vereinsflächen (insbesondere Vereinsgaststätten) in
Höhe von 1,43 EUR/m² zugrunde gelegt. Der Vertrag enthält außerdem eine
Anpassungsklausel für den Fall, dass zu einem späteren Zeitpunkt neue
allgemeine Verpachtungskriterien festgesetzt werden.
Sollte im erkennbaren Zusammenhang
mit dem Betrieb der Bewirtungshütte ein erhöhter Reinigungsbedarf (Müll;
Toilettenverschmutzung) festgestellt werden, so sieht der Vertrag eine
Möglichkeit vor, dies dem Pächter in Rechnung zu stellen, womit eine Handhabe
besteht, hier steuernd einzugreifen.
Die notwendigen
öffentlich-rechtlichen Genehmigungen (insbesondere Baugenehmigung,
Schankerlaubnis) sind vom Pächter in eigener Zuständigkeit einzuholen.