Gremium:
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Sozialausschuss
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Am:
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Donnerstag 04.07.2013
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Betreff:
Schülerkonferenz
- Antrag der SPD-Fraktion
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschlussvorschlag:
Die Abteilung Jugend wird beauftragt, für die Initiierung
einer „Jugendkonferenz“ (Arbeitstitel) bei Jugendlichen zu werben und die Idee
mit Jugendlichen zusammen konzeptionell zu entwickeln.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Sozialausschuss
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Beschlussfassung
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öffentlich
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04.07.2013
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Die SPD-Fraktion hatte im Rahmen der Haushaltsberatungen
2013 den Antrag gestellt, die demokratische Beteiligung von Jugendlichen in
Form einer Schülerkonferenz zu fördern. In der Sitzung des Sozialausschusses am
16. Januar 2013 wurde beschlossen, das Thema im Rahmen der nächsten
Schulleiterbesprechung zu diskutieren. Die Schulleitersitzung fand am 30. April
statt. Es wurden verschiedene Möglichkeiten und bisherige Erfahrungen
diskutiert. Die Teilnehmenden sehen die Einrichtung einer Schülerkonferenz als
Gewinn, allerdings sind viele Fragen (Interesse der Jugendlichen, mögliche
Themen, Rechte der Jugendkonferenz, Budget usw.) zu klären.
Während der Jugendversammlung am 26.
April 2013 wurde von drei Jugendlichen der Wunsch geäußert, sich künftig
intensiver zu beteiligen. Sie sind nach ihrer Auskunft an einer Jugendkonferenz
oder ähnlichem interessiert.
Die Abteilung Jugend im Fachbereich
2 hat ein großes Interesse, regelmäßig und kontinuierlich mit Jugendlichen an
deren Interessen und Bedarfen zu arbeiten. Hintergrund ist, dass Jugendliche
Experten für jugendspezifische Angelegenheiten sind. Deshalb sind sie, auch
nach Aussage des Kinder- und Jugendhilfegesetztes (KJHG), zu beteiligen.
KJHG § 11 Jugendarbeit
(1) Jungen Menschen sind die zur
Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur
Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen
und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung
befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement
anregen und hinführen.
Erfahrungen in Baden-Württemberg:
In den Kommunen in Baden-Württemberg
sind unterschiedliche Modelle der Beteiligung vorhanden. Während in einigen
Kommunen Jugendgemeinderäte etabliert sind, haben andere Gemeinde und Städte
bewusst weniger formale Formen der Beteiligung gewählt. Grundsätzlich ist auf jugendgemäße
Beteiligungsformen zu achten, die möglichst „niederschwellig“ sind und die
Vielfalt der Jugendlichen widerspiegeln. Gerade Jugendgemeinderäte haben den
Nachteil, dass sie häufig einseitig von Gymnasiasten besetzt sind und für viele
Jugendliche zu formal gestaltet sind.
Zum weiteren Vorgehen:
Es wird vorgeschlagen, dass die
Abteilung Jugend des Fachbereichs 2 auf Kornwestheimer Jugendliche zugeht und
für die Idee einer Jugendkonferenz wirbt. Dafür sind die SMVen der
weiterführenden Schulen wichtige Ansprechpartner, ebenso die Jugendlichen der
Jugendversammlung sowie weitere Jugendliche, die z.B. in Vereinen engagiert
sind.
Da die Idee eines Jugendgremiums
bisher von Seiten der Erwachsenen diskutiert wurde, ist es nun außerordentlich
wichtig, dass die Jugendlichen selbst beteiligt werden und eigene Ideen
entwickeln. In einem Workshop können Ziele, Themen, Beteiligungsformen,
Rahmenbedingungen, Besetzung des Gremiums usw. diskutiert werden.
Die Beteiligung von Jugendlichen
kann von der Planung und Durchführung von Veranstaltungen oder regelmäßigen
Angeboten bis zur Beteiligung an politischen Entscheidungen gehen. Je
intensiver sich Jugendliche engagieren, desto stärker ist die Politik
gefordert, Stellung zu beziehen. Die Beteiligung von Jugendlichen erfährt
mitunter eine Dynamik. Es ist wesentlich, Jugendliche anzuhören, Anträge
zeitnah und wohlwollend zu prüfen und Absagen transparent zu erläutern.
Abschließende Einschätzung der Abteilung Jugend:
Ein Jugendgremium und eine stärkere
Beteiligung von Jugendlichen sind außerordentlich wünschenswert. Das
Jugendreferat engagiert sich gerne, wird initiativ, motiviert die Jugendlichen
und begleitet das Gremium. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass ein solches Gremium
längerfristig nur funktioniert, wenn Jugendliche Interesse daran entwickeln und
– im Sinne der Jugendlichen – Wirkung erzielen. Gesellschaftliches und
politisches Engagement kann weder bei Erwachsenen noch bei Jugendlichen
verordnet werden.
Es wird deshalb vorgeschlagen, dass
die Abteilung Jugend in den nächsten Monaten
-
auf
die Schülermitverwaltungen (SMVen) der weiterführenden Schulen
-
sowie
die o.g. Jugendlichen der Jugendversammlung
-
und
ggf. weitere Jugendliche
zugeht, für eine „Jugendkonferenz“
unter Beteiligung von unterschiedlichen Jugendlichen wirbt und ein Treffen
organisiert.
In einem Workshop soll entwickelt
werden,
- welche Jugendliche in der
„Jugendkonferenz“ vertreten sein sollen
- welche Form die „Jugendkonferenz“
haben soll
- welche Themen dort behandelt
werden und
- welche Entscheidungsbefugnisse
sich Jugendliche vorstellen.
Der Sozialausschuss wird über die
weiteren Entwicklungen informiert.