Betreff:
ESG-Gelände
1. Grobkosten für die Umwandlung des Tennenplatzes in einen Naturrasenplatz 2. Überprüfung
der Bausubstanz der Sporthalle auf dem ESG-Gelände und Folgerungen für die
Verwendung der Sanierungsfördermittel 3. Weiteres Vorgehen
Anlage(n):
Mitzeichnung
Lageplan
Beschlussvorschlag:
- Das
Ergebnis der Untersuchungen zu einer Umwandlung des Tennenplatzes zu einem
Rasenplatz zur Kenntnis zu nehmen.
- Dieses Untersuchungsergebnis
und die Frage einer möglichen Umwandlung des Tennenplatzes in einen
Rasenplatz dem Stadtverband für Sport zur Stellungnahme vorzulegen.
- Das Ergebnis der Bestandsaufnahme
der Sporthalle zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung aufzufordern, auf
dieser Grundlage eine Konzeption zur Modernisierung der Sporthalle so bald
wie möglich vorzulegen.
- Die Entscheidung zum Standort
und zum Realisierungszeitraum des Kleinspielfeldes aufzuschieben, bis die
Gesamtkonzeption für das ESG-Gelände vorliegt.
- Die Ausführungen zum weiteren
Vorgehen zur Kenntnis zu nehmen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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öffentlich
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15.02.2011
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
In der Sitzung vom 18.
Januar 2011 wurden dem Gemeinderat die Rahmenbedingungen für den Bau eines
Kunstrasenplatz auf dem ESG-Gelände dargestellt (Vorlage 5/2011). Vor dem
Hintergrund der räumlichen Gegebenheiten und den Erkenntnissen des
Schallgutachtens wurde deutlich, dass der Kunstrasenplatz nur an der Stelle des
heutigen Rasenplatz errichtet werden kann.
Gleichzeitig
mit der Festlegung des Standorts des Kunstrasenplatz wurde die Verwaltung
gebeten zu prüfen, mit welchen Kosten für die Umwandlung des Tennenplatzes in
einen Rasenplatz zu rechnen ist.
Darüber hinaus
soll mit dieser Vorlage der Stand der weiteren Untersuchungen dargestellt
werden – auch das Verfahren bei der Erarbeitung einer Gesamtkonzeption für das
ESG-Gelände soll erläutert werden.
1. Grobkosten für die Umwandlung des Tennenplatzes in einen
Naturrasenplatz
Das
Ingenieurbüro Möhrle beziffert die Kosten für eine Umwandlung des rund 60 x 90m
großen Tennenplatzes (Spielfeldgröße) auf der Grundlage einer groben Schätzung
auf rund 280.000,-Euro inklusive Honorar und Nebenkosten. Die Kostenschätzung
geht von folgenden Maßnahmenumfang aus:
- Erhalt der
bestehenden Einfassung.
- Einarbeitung
der oberen Schichten in die ungebundene Schottertragschicht
- Einbau einer
auf die Örtlichkeit abgestimmten Drainage mit ausreichenden Wirkungsgrad
- Einbau einer
Rasenbewässerung
- Profilierung
der durchmischten Schicht. Erstellen eines Planums
- Auftragen
einer Rasentragschicht und Ansaat.
Eine Sanierung
der Flutlichtanlage und die Errichtung eines Ballfangzauns sind in diesen
Kosten nicht enthalten.
Nach Prüfung
und Einschätzung des Stadtbauamts ist die Flutlichtanlage standsicher und für
einen Trainingsbetrieb ausreichend. Sollte z.B. aufgrund eines gewünschten
Spielbetriebs, etc. der Austausch der Flutlichtanlage notwendig werden so sind
hier Kosten in Höhe von ca. 50.000,-- Euro zu erwarten.
Inwiefern ein
Ballfangzaun z.B. aus Sicht der Bahn notwendig wird, muss noch geprüft werden.
Die Errichtung eines Ballfangzauns wäre zusätzlich mit rund 85.000,-- Euro zu
veranschlagen.
Eine
Kostenunsicherheit besteht hinsichtlich der zum Zeitpunkt der
Vorlagenerstellung noch ausstehenden Ergebnisse einer geologischen
Untersuchung, die Aufschluss über mögliche Bodenverunreinigungen geben soll.
Sollte sich im Rahmen dieser Prüfung eine Belastung des Tennematerials ergeben,
muss die Schicht ordnungsgemäß entsorgt werden. Dadurch würden zusätzliche
Baukosten entstehen. Die Untersuchungsergebnisse werden dem Gemeinderat in der
Sitzung mündlich erläutert.
Die Nutzungszeit des Spielfeldes im Jahr würde sich je nach
Witterung von jetzt 1.000 bis 1.500 Stunden bei einem Tennenspielfeld auf 400
bis 800 Stunden bei einem Rasenspielfeld reduzieren. Es ist auch darauf
hinzuweisen, dass der Pflegeaufwand bei einem Rasenplatz höher ist als bei
einem Spielfeld mit Tennenbelag. Vor einigen Jahren wurde geprüft, ob der
Tennenplatz saniert werden muss – diese Vermutung hat sich aber nicht
bewahrheitet; der Tennenplatz ist in einem technisch ausreichenden Zustand, der
keine Unterhaltungsrückstände aufweist.
2. Überprüfung der Bausubstanz der Sporthalle auf dem ESG-Gelände und
Folgerungen für die Verwendung der Sanierungsfördermittel
Vom Ingenieurbüro Fisch wurden die
vorhandenen Gebäude (Vereinsheim und Sporthalle) hinsichtlich ihres baulichen
Zustand untersucht und bewertet.
Die Untersuchungsergebnisse werden
dem Gemeinderat, nachdem sie zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht
gänzlich vorliegen, in die Fraktionssitzungen nachgereicht.
Vorab wurde vom Ingenieurbüro
mitgeteilt, dass eine Modernisierung bzw. ein Umbau des Vereinsheims aufgrund
der sehr schlechten Bausubstanz als nicht rentabel erscheint.
Bei der Festlegung für das
Kleinspielfeld im südlichen Teil des ESG-Geländes wurde auch davon ausgegangen,
dass diese Sportanlage mit Mitteln aus dem Sanierungsprogramm gefördert werden
soll. Aufgrund der Beendigung des Sanierungsvorhabens „Soziale Weststadt“ Ende
2011 wäre es daher erforderlich, dieses Kleinspielfeld im März baulich zu beginnen, damit diese Baumaßnahme
noch im Jahr 2011 abgeschlossen und abgerechnet werden kann. Damit steht die Realisierung dieses
Spielfeldes unter einem nicht unerheblichen Zeitdruck – seine Realisierung
würde vorgenommen werden, ohne dass für das ESG-Gelände ein schlüssiges
Gesamtkonzept vorliegt.
Aus diesem Grund sieht die
Verwaltung eher eine Förderung aus Mitteln des Sanierungsprogramms bei der
Sporthalle, sollte sich herausstellen, dass sie mit einem noch vertretbaren
Aufwand modernisiert werden kann und sollte die noch durchzuführende
Standortanalyse für eine neue Ballsporthalle für diese einen Standort im Süden
der Stadt empfehlen.
3. Weiteres Vorgehen
Mit der Grundsatzentscheidung des Gemeinderats, den
Kunstrasenplatz auf dem ESG-Gelände zu realisieren, wurden eine für die
Weiterentwicklung insbesondere des nördlichen Geländes ganz wesentliche
Weichenstellung vollzogen. Damit ist klar, dass die im nördlichen Teil bereits
heute bestehende Nutzung als Fläche für Sportanlagen zukünftig erhalten und
weiter gestärkt werden soll. Dies gilt um so mehr, als hier im Bestand mit dem
Tennenplatz – neben dem künftigen Kunstrasenspielfeld - ein Angebot an Ballspielfeldern zur Verfügung
steht, welches von Seiten der Vereine als unabdingbar bezeichnet wird. Eine
endgültige Entscheidung, ob der Tennenplatz im Wesentlichen so erhalten bleibt
oder in einen Rasenplatz umgewandelt werden kann, steht zwar zum jetzigen Zeitpunkt noch aus,
die grundsätzliche Belegung des im Plan als „Fläche C - Sportanlagen“ bezeichneten Bereichs mit einer
Flächengröße von rund 15.400qm kann aus planerischer Sicht aber nunmehr als
gesichert angesehen werden.
Wesentlicher schwieriger stellt sich die Situation derzeit
für den im Übersichtsplan als “Fläche B
- Infrastruktureinrichtungen“ dargestellten Bereich dar. Das weitere
Vorgehen bezüglich des hier vorhandenen Gebäudebestands (Vereinsheim und
Turnhalle) als auch ein möglicher Neubau einer Ballsporthalle konnten bis dato
noch nicht entschieden werden. Hinzu kommen Fragestellungen die im Zusammenhang
stehen mit der Kindergartenbedarfsplanung in diesem Bereich („Kindergarten
Herderstrasse“). Aus planerischer Sicht kann entsprechend die Flächengröße dieses
Bereiches, die Erschließung sowie die Anzahl und Lage von Stellplätzen, etc.
noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Was die Standortfrage
einer Ballsporthalle anbelangt sollen die beiden in der Diskussion
stehenden Standorte „ESG-Gelände“ und „Eichenweg / Bogenstrasse“ bis Ende März
von einem externen Büro untersucht und bewertet werden.
Die Ergebnisse einer Untersuchung zum Thema „Sanierung / Neubau Kindergarten
Herderstrasse“, bei der es ebenfalls um mögliche Alternativen zu der
bislang schon untersuchten Modernisierung und Erweiterung des Kindergartens am
bisherigen Standort geht, werden ebenfalls kurzfristig erwartet
und können dem Gemeinderat voraussichtlich in der Sitzung am 15.03. vorgelegt
werden.
Wie im Lageplan beispielhaft dargestellt ist die Festlegung
der vorgenannten Fläche aber auch im Hinblick auf die Entwicklung der im
Lageplan als „Fläche A – Jugendliche +
Kleingärten“ bezeichneten Bereiches, v.a. hinsichtlich der Flächengröße, von entscheidender Bedeutung. Dieser
südliche Bereich ist ganz wesentlich von der bestehenden Kleingartenanlage
geprägt. Zwar steht zur Frage eines möglichen Erhalts der Kleingärten eine
letztendliche Entscheidung des Gemeinderats noch aus, doch besteht hier seitens
der derzeitigen Nutzer (vorwiegend direkte Anwohner) am Erhalt ein sehr starkes
Interesse. Der Neubau eines Kleinspielfeldes als ein mögliches Angebot für
Jugendliche in diesem Bereich wurde vom Gemeinderat zwar im Grundsatz begrüßt
und beschlossen, sollte aber aus Sicht der Verwaltung vor dem Hintergrund der
vorgenannten Abhängigkeiten sinnvollerweise (s. auch unter 2.) zunächst
zurückgestellt werden, um sich in der konkreten planerischen Entwicklung des
südlichen Teilbereichs nicht allzu sehr einzuschränken.
Neben den vorgenannten rein planerischen Kriterien (Umgang
mit der vorhandenen Substanz, Schaffung neuer Einrichtungen, Entwicklung eines
Flächenlayouts, Festlegung der Erschließung, etc) ist die Entwicklung einer Nutzungs- und Betreuungskonzeption im
Sinne eines Gesamtkonzeptes von zentraler Bedeutung. Klar ist, dass differenzierte
Betreuungsmodelle nur in Abhängigkeit von der zukünftigen Nutzung und den noch
ausstehenden Entscheidungen bzgl. Sporthalle, Kindergartenneubau usw.
entwickelt werden können.
Aus Sicht des Amtes für Stadtgesellschaft lassen sich
derzeit folgende Kernaussagen treffen:
-
eine
regelmäßige Nutzung von verschiedenen festen Personengruppen in unterschiedlichen
Zeitfenstern mindert den Bedarf an zusätzlicher professioneller und
personalintensiver Betreuung
-
Neben der kontinuierlichen
Nutzung ist auf eine spontane Nutzung durch Jugendliche, Anwohner,
Bürger/-innen Kornwestheims sowie von Sport- und andere Gruppen zu achten
-
Eine
"Rund-um-Betreuung", auch an den Wochenenden, ist nur mit einer
deutlichen Personalaufstockung leistbar (vgl. Pattonville). Insofern gilt es
bestehende Ressourcen zu nutzen und wie in
anderen Quartieren in Kornwestheim die Mobile Jugendarbeit, den
Gemeindevollzugsdienst und Polizei im Rahmen des regulären Dienstes für eine
gewisse Betreuung und Aufsicht zu nutzen.
Um die Bereiche „Planung“ und „Nutzungs- und
Betreuungskonzept“ im Sinne einer ganzheitlichen Konzeption weiter zu
entwickeln und zu verzahnen, wird das Amt für Stadtgesellschaft im 1. Quartal
2011 mögliche Nutzungsbedarfe in einer Fachgruppe, bestehend aus Jugendreferat,
Sportverwaltung, Kindersportschule und Kindergartenbereich, eruieren. Ganz
wesentlich ist hierbei auch die Einbindung der Verantwortlichen aus dem Bereich
des Sports. Vorgesehen ist, dem Gemeinderat noch vor Ostern über den Stand der
Überlegungen zu berichten.