Vorlage-Nr.:

47/2011

Az.:

02 Michael Koepple

Datum:

09.02.2011



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

15.02.2011

 

 

Betreff:

ESG-Gelände 1. Grobkosten für die Umwandlung des Tennenplatzes in einen Naturrasenplatz 2. Überprüfung der Bausubstanz der Sporthalle auf dem ESG-Gelände und Folgerungen für die Verwendung der Sanierungsfördermittel 3. Weiteres Vorgehen

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Lageplan

 

Beschlussvorschlag:

  1. Das Ergebnis der Untersuchungen zu einer Umwandlung des Tennenplatzes zu einem Rasenplatz zur Kenntnis zu nehmen.
  2. Dieses Untersuchungsergebnis und die Frage einer möglichen Umwandlung des Tennenplatzes in einen Rasenplatz dem Stadtverband für Sport zur Stellungnahme vorzulegen.
  3. Das Ergebnis der Bestandsaufnahme der Sporthalle zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung aufzufordern, auf dieser Grundlage eine Konzeption zur Modernisierung der Sporthalle so bald wie möglich vorzulegen.
  4. Die Entscheidung zum Standort und zum Realisierungszeitraum des Kleinspielfeldes aufzuschieben, bis die Gesamtkonzeption für das ESG-Gelände vorliegt.
  5. Die Ausführungen zum weiteren Vorgehen zur Kenntnis zu nehmen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

 

öffentlich

15.02.2011

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

In der Sitzung vom 18. Januar 2011 wurden dem Gemeinderat die Rahmenbedingungen für den Bau eines Kunstrasenplatz auf dem ESG-Gelände dargestellt (Vorlage 5/2011). Vor dem Hintergrund der räumlichen Gegebenheiten und den Erkenntnissen des Schallgutachtens wurde deutlich, dass der Kunstrasenplatz nur an der Stelle des heutigen Rasenplatz errichtet werden kann.

Gleichzeitig mit der Festlegung des Standorts des Kunstrasenplatz wurde die Verwaltung gebeten zu prüfen, mit welchen Kosten für die Umwandlung des Tennenplatzes in einen Rasenplatz zu rechnen ist. 

Darüber hinaus soll mit dieser Vorlage der Stand der weiteren Untersuchungen dargestellt werden – auch das Verfahren bei der Erarbeitung einer Gesamtkonzeption für das ESG-Gelände soll erläutert werden. 

 

1. Grobkosten für die Umwandlung des Tennenplatzes in einen Naturrasenplatz

 

Das Ingenieurbüro Möhrle beziffert die Kosten für eine Umwandlung des rund 60 x 90m großen Tennenplatzes (Spielfeldgröße) auf der Grundlage einer groben Schätzung auf rund 280.000,-Euro inklusive Honorar und Nebenkosten. Die Kostenschätzung geht von folgenden Maßnahmenumfang aus:

- Erhalt der bestehenden Einfassung.

- Einarbeitung der oberen Schichten in die ungebundene Schottertragschicht

- Einbau einer auf die Örtlichkeit abgestimmten Drainage mit ausreichenden Wirkungsgrad

- Einbau einer Rasenbewässerung

- Profilierung der durchmischten Schicht. Erstellen eines Planums

- Auftragen einer Rasentragschicht und Ansaat.

 

Eine Sanierung der Flutlichtanlage und die Errichtung eines Ballfangzauns sind in diesen Kosten nicht enthalten.

Nach Prüfung und Einschätzung des Stadtbauamts ist die Flutlichtanlage standsicher und für einen Trainingsbetrieb ausreichend. Sollte z.B. aufgrund eines gewünschten Spielbetriebs, etc. der Austausch der Flutlichtanlage notwendig werden so sind hier Kosten in Höhe von ca. 50.000,-- Euro zu erwarten.

Inwiefern ein Ballfangzaun z.B. aus Sicht der Bahn notwendig wird, muss noch geprüft werden. Die Errichtung eines Ballfangzauns wäre zusätzlich mit rund 85.000,-- Euro zu veranschlagen.

Eine Kostenunsicherheit besteht hinsichtlich der zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch ausstehenden Ergebnisse einer geologischen Untersuchung, die Aufschluss über mögliche Bodenverunreinigungen geben soll. Sollte sich im Rahmen dieser Prüfung eine Belastung des Tennematerials ergeben, muss die Schicht ordnungsgemäß entsorgt werden. Dadurch würden zusätzliche Baukosten entstehen. Die Untersuchungsergebnisse werden dem Gemeinderat in der Sitzung mündlich erläutert.

 

Die Nutzungszeit des Spielfeldes im Jahr würde sich je nach Witterung von jetzt 1.000 bis 1.500 Stunden bei einem Tennenspielfeld auf 400 bis 800 Stunden bei einem Rasenspielfeld reduzieren. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass der Pflegeaufwand bei einem Rasenplatz höher ist als bei einem Spielfeld mit Tennenbelag. Vor einigen Jahren wurde geprüft, ob der Tennenplatz saniert werden muss – diese Vermutung hat sich aber nicht bewahrheitet; der Tennenplatz ist in einem technisch ausreichenden Zustand, der keine Unterhaltungsrückstände aufweist.


 

 

2. Überprüfung der Bausubstanz der Sporthalle auf dem ESG-Gelände und Folgerungen für die Verwendung der Sanierungsfördermittel

Vom Ingenieurbüro Fisch wurden die vorhandenen Gebäude (Vereinsheim und Sporthalle) hinsichtlich ihres baulichen Zustand untersucht und bewertet.

Die Untersuchungsergebnisse werden dem Gemeinderat, nachdem sie zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht gänzlich vorliegen, in die Fraktionssitzungen nachgereicht.

Vorab wurde vom Ingenieurbüro mitgeteilt, dass eine Modernisierung bzw. ein Umbau des Vereinsheims aufgrund der sehr schlechten Bausubstanz als nicht rentabel erscheint.

 

Bei der Festlegung für das Kleinspielfeld im südlichen Teil des ESG-Geländes wurde auch davon ausgegangen, dass diese Sportanlage mit Mitteln aus dem Sanierungsprogramm gefördert werden soll. Aufgrund der Beendigung des Sanierungsvorhabens „Soziale Weststadt“ Ende 2011 wäre es daher erforderlich, dieses Kleinspielfeld im März  baulich zu beginnen, damit diese Baumaßnahme noch im Jahr 2011 abgeschlossen und abgerechnet werden kann.  Damit steht die Realisierung dieses Spielfeldes unter einem nicht unerheblichen Zeitdruck – seine Realisierung würde vorgenommen werden, ohne dass für das ESG-Gelände ein schlüssiges Gesamtkonzept vorliegt.

 

Aus diesem Grund sieht die Verwaltung eher eine Förderung aus Mitteln des Sanierungsprogramms bei der Sporthalle, sollte sich herausstellen, dass sie mit einem noch vertretbaren Aufwand modernisiert werden kann und sollte die noch durchzuführende Standortanalyse für eine neue Ballsporthalle für diese einen Standort im Süden der Stadt empfehlen.

 

 

 

3. Weiteres Vorgehen

Mit der Grundsatzentscheidung des Gemeinderats, den Kunstrasenplatz auf dem ESG-Gelände zu realisieren, wurden eine für die Weiterentwicklung insbesondere des nördlichen Geländes ganz wesentliche Weichenstellung vollzogen. Damit ist klar, dass die im nördlichen Teil bereits heute bestehende Nutzung als Fläche für Sportanlagen zukünftig erhalten und weiter gestärkt werden soll. Dies gilt um so mehr, als hier im Bestand mit dem Tennenplatz – neben dem künftigen Kunstrasenspielfeld -  ein Angebot an Ballspielfeldern zur Verfügung steht, welches von Seiten der Vereine als unabdingbar bezeichnet wird. Eine endgültige Entscheidung, ob der Tennenplatz im Wesentlichen so erhalten bleibt oder in einen Rasenplatz umgewandelt werden kann,  steht zwar zum jetzigen Zeitpunkt noch aus, die grundsätzliche Belegung des im Plan als „Fläche C - Sportanlagen“ bezeichneten Bereichs mit einer Flächengröße von rund 15.400qm kann aus planerischer Sicht aber nunmehr als gesichert angesehen werden.

 

Wesentlicher schwieriger stellt sich die Situation derzeit für den im Übersichtsplan als “Fläche B - Infrastruktureinrichtungen“ dargestellten Bereich dar. Das weitere Vorgehen bezüglich des hier vorhandenen Gebäudebestands (Vereinsheim und Turnhalle) als auch ein möglicher Neubau einer Ballsporthalle konnten bis dato noch nicht entschieden werden. Hinzu kommen Fragestellungen die im Zusammenhang stehen mit der Kindergartenbedarfsplanung in diesem Bereich („Kindergarten Herderstrasse“). Aus planerischer Sicht kann entsprechend die Flächengröße dieses Bereiches, die Erschließung sowie die Anzahl und Lage von Stellplätzen, etc. noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Was die Standortfrage einer Ballsporthalle anbelangt sollen die beiden in der Diskussion stehenden Standorte „ESG-Gelände“ und „Eichenweg / Bogenstrasse“ bis Ende März von einem externen Büro untersucht und bewertet werden.

 

 

 

Die Ergebnisse einer Untersuchung zum Thema „Sanierung / Neubau Kindergarten Herderstrasse“, bei der es ebenfalls um mögliche Alternativen zu der bislang schon untersuchten Modernisierung und Erweiterung des Kindergartens am bisherigen Standort  geht, werden ebenfalls kurzfristig erwartet und können dem Gemeinderat voraussichtlich in der Sitzung am 15.03. vorgelegt werden.

 

Wie im Lageplan beispielhaft dargestellt ist die Festlegung der vorgenannten Fläche aber auch im Hinblick auf die Entwicklung der im Lageplan als „Fläche A – Jugendliche + Kleingärten“ bezeichneten Bereiches, v.a. hinsichtlich der Flächengröße, von entscheidender Bedeutung. Dieser südliche Bereich ist ganz wesentlich von der bestehenden Kleingartenanlage geprägt. Zwar steht zur Frage eines möglichen Erhalts der Kleingärten eine letztendliche Entscheidung des Gemeinderats noch aus, doch besteht hier seitens der derzeitigen Nutzer (vorwiegend direkte Anwohner) am Erhalt ein sehr starkes Interesse. Der Neubau eines Kleinspielfeldes als ein mögliches Angebot für Jugendliche in diesem Bereich wurde vom Gemeinderat zwar im Grundsatz begrüßt und beschlossen, sollte aber aus Sicht der Verwaltung vor dem Hintergrund der vorgenannten Abhängigkeiten sinnvollerweise (s. auch unter 2.) zunächst zurückgestellt werden, um sich in der konkreten planerischen Entwicklung des südlichen Teilbereichs nicht allzu sehr einzuschränken.

Neben den vorgenannten rein planerischen Kriterien (Umgang mit der vorhandenen Substanz, Schaffung neuer Einrichtungen, Entwicklung eines Flächenlayouts, Festlegung der Erschließung, etc) ist die Entwicklung einer Nutzungs- und Betreuungskonzeption im Sinne eines Gesamtkonzeptes von zentraler Bedeutung. Klar ist, dass differenzierte Betreuungsmodelle nur in Abhängigkeit von der zukünftigen Nutzung und den noch ausstehenden Entscheidungen bzgl. Sporthalle, Kindergartenneubau usw. entwickelt werden können.

 

Aus Sicht des Amtes für Stadtgesellschaft lassen sich derzeit folgende Kernaussagen treffen:

-          eine regelmäßige Nutzung von verschiedenen festen Personengruppen in unterschiedlichen Zeitfenstern mindert den Bedarf an zusätzlicher professioneller und personalintensiver Betreuung

-          Neben der kontinuierlichen Nutzung ist auf eine spontane Nutzung durch Jugendliche, Anwohner, Bürger/-innen Kornwestheims sowie von Sport- und andere Gruppen zu achten

-          Eine "Rund-um-Betreuung", auch an den Wochenenden, ist nur mit einer deutlichen Personalaufstockung leistbar (vgl. Pattonville). Insofern gilt es bestehende Ressourcen zu nutzen und wie in anderen Quartieren in Kornwestheim die Mobile Jugendarbeit, den Gemeindevollzugsdienst und Polizei im Rahmen des regulären Dienstes für eine gewisse Betreuung und Aufsicht zu nutzen.

 

Um die Bereiche „Planung“ und „Nutzungs- und Betreuungskonzept“ im Sinne einer ganzheitlichen Konzeption weiter zu entwickeln und zu verzahnen, wird das Amt für Stadtgesellschaft im 1. Quartal 2011 mögliche Nutzungsbedarfe in einer Fachgruppe, bestehend aus Jugendreferat, Sportverwaltung, Kindersportschule und Kindergartenbereich, eruieren. Ganz wesentlich ist hierbei auch die Einbindung der Verantwortlichen aus dem Bereich des Sports. Vorgesehen ist, dem Gemeinderat noch vor Ostern über den Stand der Überlegungen zu berichten.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
2011-02-04 ESG-Gelände - Grobes Flächenlayout.pdf 2011-02-04 ESG-Gelände - Grobes Flächenlayout.pdf