Vorlage-Nr.:

214/2010

Az.:

6/Hartmut Blechschmied

Datum:

28.05.2010



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage nichtöffentlich

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

08.06.2010

 

 

Betreff:

Erstellung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Bahnhofstr. 29 - Ablösung von 4 Stellplätzen

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Lageplan Stellplätze

 

Beschlussvorschlag:

Der Ablösung von 4 Stellplätzen zu je 9.000 Euro zu Gunsten des Vorhabens zuzustimmen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Beschlussfassung

öffentlich

08.06.2010

 

 

 


 

 

Sachdarstellung:

Nach dem Abbruch des vorhandenen Gebäudes ist beabsichtigt, ein Wohn- und Geschäftshaus samt Garage, 4 Doppelparkern, Carport und Stellplatz auf dem Grundstück Bahnhofstraße 29 in Kornwestheim zu errichten. Die Baukosten für das Vorhaben werden mit 1.200.000 Euro veranschlagt.

 

Unter Berücksichtigung des abgebrochenen Gebäudes und der damit verbundenen Nutzung sowie des Neubauprojekts und der Anzahl der dafür notwendigen Stellplätze für die Gebäude Bahnhofstraße 29 (neu) und Bahnhofstraße 31 (alt) ergibt sich ein rechnerischer Stellplatzbedarf von insgesamt 33 Stellplätzen.

 

Nach Anwendung des ÖPNV-Bonus  von 30% für die gewerblich genutzten Einheiten sind von 29 notwendigen Stellplätzen noch 9 Stellplätze herzustellen. Für die Wohnungen sind insgesamt  6 Stellplätze herzustellen. Die Gesamtzahl der notwendigen Stellplätze liegt daher bei 15 Stellplätzen.

 

Für das Vorhaben können auf dem Grundstück selbst insgesamt 10 Stellplätze nachgewiesen werden.  Ein weiterer  Stellplatz, der durch Baulast gesichert ist, kann auf dem Privatgrundstück Ludwigsburger Str. 23 zu Gunsten einer Wohneinheit  angerechnet werden.

 

Es verbleiben noch 4 Stellplätze, die nicht auf dem Grundstück selbst nachgewiesen werden können. Nach dem Bebauungsplan für das Quartier, der rechtsverbindlich seit dem 25.01.1994 gilt, ist in Ziffer 2.5  festgelegt, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplans notwendige Stellplätze nur in eingeschränktem Umfang hergestellt werden dürfen. Während für eine Wohnnutzung 100 % der notwendigen Stellplätze herzustellen sind, dürfen für Nutzungen, die nicht Wohnen betreffen, nur 25% des Stellplatzbedarfs (ausnahmsweise  bis zu 50%) nach § 37 LBO hergestellt werden. Alle übrigen Stellplätze sind nach den Kriterien der Stellplatzsatzung gegen Zahlung eines Geldbetrags abzulösen.  Das Vorhaben  befindet sich in der Zone I der Stellplatzsatzung.  Je Stellplatz sind danach 9.000 Euro zu zahlen.

 

Von der Verwaltung wird daher empfohlen,  eine Ausnahme von Ziffer 2.5 des Bebauungsplans zu beschließen und der Ablösung von 4 Stellplätzen gegen Zahlung eines Geldbetrags von 9.000 Euro je Stellplatz, insgesamt also 36.000 Euro, zuzustimmen.

 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Lageplan Stellplätze.pdf