Betreff:
Überlassung
von Räumen im Erdgeschoss des Gebäudes Jakob-Sigle-Platz 5 -Haus der Sozialen
Dienste - an die Kunstschule Labyrinth
Anlage(n):
Mitzeichnung
Anlage 1: Antrag Griechischer Elternverein
Anlage 2: Plan EG Jakob-Sigle-Platz 5
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Kunstschule Labyrinth Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Gebäudes
Jakob-Sigle-Platz 5 zunächst befristet bis zum Schuljahresende 2012/2013 für
die Durchführung von Kursen und Workshops zu überlassen.
2. In diesem Zusammenhang dem Antrag des
Griechischen Elternvereins auf Überlassung dieser Räumlichkeiten nicht zu
entsprechen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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öffentlich
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15.03.2012
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Sachdarstellung und
Begründung:
Die Kunstschule Labyrinth, die als gemeinsame Einrichtung
der Städte Ludwigsburg, Bietigheim-Bissingen und Kornwestheim Kindern und
Jugendlichen eine zusätzliche
künstlerische Betätigung außerhalb des regulären Schulbetriebs
ermöglichen soll, beabsichtigt ihre
Aktivitäten in Kornwestheim wieder zu reaktivieren. Die erstmals im Jahr 2000
an drei Nachmittagen zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten –Werkstattraum im
JUZ – zur zeitweisen Mitnutzung haben sich nach Aussage der Kunstschule vom
Standort her als zu wenig attraktiv erwiesen. Die Kunstschule hat kürzlich
jedoch bei der Stadtverwaltung vorgesprochen, dass sie gerne einen Neubeginn
für die Kunstschule Labyrinth in Kornwestheim starten möchten, allerdings mit
Räumlichkeiten an zentralerer Stelle – am
besten in der Nähe zu anderen
Kultureinrichtungen wie der Galerie oder dem zukünftigen Kulturzentrum. Zu
diesem Zweck beantragt die Kunstschule die Überlassung von Räumlichkeiten im
leerstehenden Erdgeschoss des Gebäudes Jakob-Sigle-Platz 5 (Haus der Sozialen
Dienste). Die dort vorhanden Räume werden von der Kunstschule von der Lage und
dem Zuschnitt her als sehr gut eingeschätzt.
Die Kunstschule Labyrinth würde an
dieser Stelle gerne bereits nach Ostern bis Ende Juli zwei Kunstprojekte
anbieten und dann als weiteren Schritt im Schuljahr 2012/2013 weitere Workshop-
und Kursangebote machen.
Die Vereinbarung über die
Kunstschule zwischen den beteiligten Städten sieht grundsätzlich vor, dass die
Trägerkommunen sich verpflichtet haben, grundsätzlich die für den
Unterricht erforderlichen Räume
entsprechend der örtlichen Schülernachfrage bereitzustellen.
Im Falle des Erdgeschosses im Haus
der Sozialen Dienste gilt es jedoch sicherlich zunächst erst abzuwägen, ob
diese Räume auch tatsächlich zur Verfügung gestellt werden können:
- Die Räumlichkeiten dort wurden
nämlich vor allem deshalb bisher freigehalten, um sie als Reserve zu behalten
für eine mögliche spätere Nutzung durch die Silcher-Schule (als Zwischenlösung
für eine Mensa-Unterbringung). Diese Interessenslage besteht grundsätzlich nach
wie vor, eine konkrete Umsetzung ist allerdings noch nicht geplant.
- Außerdem hat der Griechische
Elternverein mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben einen Antrag auf
Überlassung des Erdgeschosses im Haus der Sozialen Dienste gestellt (als Ersatz
für die derzeitigen Mieträume im Gebäude Aldinger Straße 80). Die Vorteile
werden in der zentralen Lage des Gebäudes sowie in dem früheren Speiseraum
gesehen, der von der Größe her auch als Übungsraum für Volkstänze gut geeignet
wäre. Dieser Antrag ist in etwa zeitgleich mit dem Vorsprechen der Kunstschule
Labyrinth erfolgt, allerdings gab es einen ersten gleich lautenden Antrag des
Griechischen Elternvereins bereits mit Schreiben vom 23.12.2008. Dieser wurde
seinerzeit von der Verwaltung mit dem Hinweis auf eine möglicherweise
bevorstehende Nutzung durch die Silcherschule abgelehnt. Nachdem jetzt nochmals
drei Jahre vergangen sind, ohne dass eine derartige Nutzung der Räume erfolgt
ist, hat der Griechische Elternverein den Zeitpunkt für geeignet erachtet,
einen erneuten Vorstoß zu unternehmen. Allein von der Chronologie her
betrachtet hätte der Griechische Elternverein somit die älteren „Anrechte“.
Allerdings schlägt die Verwaltung
vor, dem Antrag des Griechischen Elternvereins nicht zu entsprechen, da im
Falle des Vereins nur eine dauerhafte Mietüberlassung in Frage kommen würde. Es
könnte dem Verein sicherlich nicht zugemutet werden, nach einem Umzug in den
nächsten ein oder zwei Jahren die Räumlichkeiten im Haus der Sozialen Dienste
dann wieder freimachen zu müssen, wenn dort doch eine Mensa-Unterbringung zum
Tragen kommen sollte.
Die Kunstschule Labyrinth kann sich
jedoch auch eine befristete Unterbringung vorstellen, die allerdings nicht
kürzer als bis zum Schuljahresende 2012/2013 dauern dürfte, um ein Kursprogramm
mit ausreichender Planungssicherheit zusammenstellen zu können.
Dieser Zeitraum erscheint der Stadt
Kornwestheim vertretbar zu sein, da er insgesamt die Option auf eine spätere
Umnutzung der Räumlichkeiten immer noch offen lässt.
Es wird deshalb beantragt, einer
zunächst bis Ende Juli 2013 befristeten Überlassung der Erdgeschossräume im
Haus der Sozialen Dienste an die Kunstschule Labyrinth zuzustimmen
Konkret handelt es sich dabei um den
früheren Speiseraum, die ehemalige Küche und Waschküche als Lager sowie um den
notwendigen Zugang zu den Toilettenanlagen
(Anlage 2). Außerdem würde die
Kunstschule gerne einen Teil der Schaufenster belegen, um dort auf ihr Programm
hinweisen zu können. Der Vorraum hingegen, der beispielsweise auch als
Wahllokal dient, bliebe von einer exklusiven Nutzung durch die Kunstschule
Labyrinth ausgenommen.
Baulich wäre für die Überlassung
lediglich der Einbau von zwei oder drei neuen Schließzylindern notwendig,
außerdem wurde von der Kunstschule für den Fall einer Überlassung der Wunsch
nach einem Schlammfangbecken in der Toilettenanlage ausgesprochen (zum
Auswaschen von Pinseln etc.). Dies würde nach einer Kostenschätzung einen
Aufwand von etwa 1.000,-- EUR nach sich ziehen, welcher aber sicherlich vorerst
noch zurückgestellt werden könnte.