Vorlage-Nr.:

81/2012

Az.:

303 Frank Hoenes

Datum:

06.03.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

15.03.2012

 

 

Betreff:

Überlassung von Räumen im Erdgeschoss des Gebäudes Jakob-Sigle-Platz 5 -Haus der Sozialen Dienste - an die Kunstschule Labyrinth

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Anlage 1: Antrag Griechischer Elternverein

Anlage 2: Plan EG Jakob-Sigle-Platz 5

 

Beschlussvorschlag:

1.      Der Kunstschule Labyrinth Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Gebäudes Jakob-Sigle-Platz 5 zunächst befristet bis zum Schuljahresende 2012/2013 für die Durchführung von Kursen und Workshops zu überlassen.

2.   In diesem Zusammenhang dem Antrag des Griechischen Elternvereins auf Überlassung dieser Räumlichkeiten nicht zu entsprechen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Beschlussfassung

öffentlich

15.03.2012

 

 

 

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Die Kunstschule Labyrinth, die als gemeinsame Einrichtung der Städte Ludwigsburg, Bietigheim-Bissingen und Kornwestheim Kindern und Jugendlichen eine zusätzliche  künstlerische Betätigung außerhalb des regulären Schulbetriebs ermöglichen soll,     beabsichtigt ihre Aktivitäten in Kornwestheim wieder zu reaktivieren. Die erstmals im Jahr 2000 an drei Nachmittagen zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten –Werkstattraum im JUZ – zur zeitweisen Mitnutzung haben sich nach Aussage der Kunstschule vom Standort her als zu wenig attraktiv erwiesen. Die Kunstschule hat kürzlich jedoch bei der Stadtverwaltung vorgesprochen, dass sie gerne einen Neubeginn für die Kunstschule Labyrinth in Kornwestheim starten möchten, allerdings mit Räumlichkeiten an zentralerer Stelle – am

besten in der Nähe zu anderen Kultureinrichtungen wie der Galerie oder dem zukünftigen Kulturzentrum. Zu diesem Zweck beantragt die Kunstschule die Überlassung von Räumlichkeiten im leerstehenden Erdgeschoss des Gebäudes Jakob-Sigle-Platz 5 (Haus der Sozialen Dienste). Die dort vorhanden Räume werden von der Kunstschule von der Lage und dem Zuschnitt her als sehr gut eingeschätzt.

 

Die Kunstschule Labyrinth würde an dieser Stelle gerne bereits nach Ostern bis Ende Juli zwei Kunstprojekte anbieten und dann als weiteren Schritt im Schuljahr 2012/2013 weitere Workshop- und Kursangebote machen.

 

Die Vereinbarung über die Kunstschule zwischen den beteiligten Städten sieht grundsätzlich vor, dass die Trägerkommunen sich verpflichtet haben, grundsätzlich die für den Unterricht  erforderlichen Räume entsprechend der örtlichen Schülernachfrage bereitzustellen.

 

Im Falle des Erdgeschosses im Haus der Sozialen Dienste gilt es jedoch sicherlich zunächst erst abzuwägen, ob diese Räume auch tatsächlich zur Verfügung gestellt werden können:

 

- Die Räumlichkeiten dort wurden nämlich vor allem deshalb bisher freigehalten, um sie als Reserve zu behalten für eine mögliche spätere Nutzung durch die Silcher-Schule (als Zwischenlösung für eine Mensa-Unterbringung). Diese Interessenslage besteht grundsätzlich nach wie vor, eine konkrete Umsetzung ist allerdings noch nicht geplant.

 

- Außerdem hat der Griechische Elternverein mit dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben einen Antrag auf Überlassung des Erdgeschosses im Haus der Sozialen Dienste gestellt (als Ersatz für die derzeitigen Mieträume im Gebäude Aldinger Straße 80). Die Vorteile werden in der zentralen Lage des Gebäudes sowie in dem früheren Speiseraum gesehen, der von der Größe her auch als Übungsraum für Volkstänze gut geeignet wäre. Dieser Antrag ist in etwa zeitgleich mit dem Vorsprechen der Kunstschule Labyrinth erfolgt, allerdings gab es einen ersten gleich lautenden Antrag des Griechischen Elternvereins bereits mit Schreiben vom 23.12.2008. Dieser wurde seinerzeit von der Verwaltung mit dem Hinweis auf eine möglicherweise bevorstehende Nutzung durch die Silcherschule abgelehnt. Nachdem jetzt nochmals drei Jahre vergangen sind, ohne dass eine derartige Nutzung der Räume erfolgt ist, hat der Griechische Elternverein den Zeitpunkt für geeignet erachtet, einen erneuten Vorstoß zu unternehmen. Allein von der Chronologie her betrachtet hätte der Griechische Elternverein somit die älteren „Anrechte“.

 

Allerdings schlägt die Verwaltung vor, dem Antrag des Griechischen Elternvereins nicht zu entsprechen, da im Falle des Vereins nur eine dauerhafte Mietüberlassung in Frage kommen würde. Es könnte dem Verein sicherlich nicht zugemutet werden, nach einem Umzug in den nächsten ein oder zwei Jahren die Räumlichkeiten im Haus der Sozialen Dienste dann wieder freimachen zu müssen, wenn dort doch eine Mensa-Unterbringung zum Tragen kommen sollte.

 

Die Kunstschule Labyrinth kann sich jedoch auch eine befristete Unterbringung vorstellen, die allerdings nicht kürzer als bis zum Schuljahresende 2012/2013 dauern dürfte, um ein Kursprogramm mit ausreichender Planungssicherheit zusammenstellen zu können.

 

Dieser Zeitraum erscheint der Stadt Kornwestheim vertretbar zu sein, da er insgesamt die Option auf eine spätere Umnutzung der Räumlichkeiten immer noch offen lässt.

 

Es wird deshalb beantragt, einer zunächst bis Ende Juli 2013 befristeten Überlassung der Erdgeschossräume im Haus der Sozialen Dienste an die Kunstschule Labyrinth zuzustimmen 

 

Konkret handelt es sich dabei um den früheren Speiseraum, die ehemalige Küche und Waschküche als Lager sowie um den notwendigen Zugang zu den Toilettenanlagen

(Anlage 2). Außerdem würde die Kunstschule gerne einen Teil der Schaufenster belegen, um dort auf ihr Programm hinweisen zu können. Der Vorraum hingegen, der beispielsweise auch als Wahllokal dient, bliebe von einer exklusiven Nutzung durch die Kunstschule Labyrinth ausgenommen.

 

Baulich wäre für die Überlassung lediglich der Einbau von zwei oder drei neuen Schließzylindern notwendig, außerdem wurde von der Kunstschule für den Fall einer Überlassung der Wunsch nach einem Schlammfangbecken in der Toilettenanlage ausgesprochen (zum Auswaschen von Pinseln etc.). Dies würde nach einer Kostenschätzung einen Aufwand von etwa 1.000,-- EUR nach sich ziehen, welcher aber sicherlich vorerst noch zurückgestellt werden könnte.   

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
3892_001.pdf 3893_001.pdf