Betreff:
Vorhabenbezogener
Bebauungsplan "Kindertagesstätte Salamander-Areal" -
Satzungsbeschluss
Anlage(n):
Mitzeichnung
Anlage 1 Lageplan, Anlage 2
Planunterlagen, Anlage 3 Weitere
Anforderungen, Anlage 4 Merkblatt Boden, Anlage 5
Schallimmissionsprognose, Begründung,
Satzung.
Beschlussvorschlag:
Der Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
„Kindertagesstätte Salamander-Areal“ wird gefasst.
Beratungsfolge:
Vorlage an
|
zur
|
Sitzungsart
|
Sitzungsdatum
|
Beschluss
|
|
|
|
|
|
Ausschuss
für Umwelt und Technik
|
Vorberatung
|
öffentlich
|
05.02.2013
|
|
Gemeinderat
|
Beschlussfassung
|
öffentlich
|
19.02.2013
|
|
Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Im Zusammenhang mit der Entwicklung des Salamander Areals plant die
Immovation AG im Bereich der früheren Werksfeuerwehr den Bau einer Kindertagesstätte.
Vorgesehen sind 4 Krippengruppen mit je 10 Plätzen und zwei altersgemischte
Gruppen mit je 10 Plätzen für Kinder über 3 Jahren und je 5 Plätzen für Kinder
unter 3 Jahren.
Verfahren, Beteiligung
der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der
Öffentlichkeit
Nach dem Entwurfsbeschluss des Ausschusses für Umwelt und Technik vom 25.09.2012 (Vorlage 275/2012) erfolgten in Abstimmung zwischen der
IMMOVATION AG und dem künftigen Betreiber der Kindertagesstätte, der Mahale
gGmbH, Änderungen an den Plänen für die Kindertagesstätte. Da es sich um einen
vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt war aufgrund dieser Änderungen aus
formalen Gründen ein erneuter Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan
erforderlich, dieser wurde in de Sitzung am
11.12.2012 (Vorlage 422/2012) gefasst.
Die öffentliche Bekanntmachung des erneuten
Entwurfsbeschlusses ist erfolgt, der Bebauungsplan befindet sich zur Zeit in
der öffentlichen Auslegung. Stellungnahmen lagen der Verwaltung zum Zeitpunkt
der Vorlagenerstellung nicht vor. Sollten Stellungnahmen eingehen, werden diese
bis zur Sitzung des Gemeinderates am 19.02.12 ausgewertet und dann zur
Entscheidung vorgelegt. Es wird von Seiten der Verwaltung davon ausgegangen,
dass keine weiteren Stellungnahmen erfolgen.
Der Durchführungsvertrag befindet sich derzeit in der
Abstimmung und wird ebenfalls zur Sitzung des Gemeinderates am 19.02.2012
vorliegen.
Lärmgutachten
Die schalltechnische Untersuchung der Geräuscheinwirkungen
durch Straßen- und Schienenverkehr sowie gewerblicher Nutzungen auf den
geplanten Neubau einer Kindertagesstätte auf dem Salamander Areal hat ergeben,
dass der Standort der geplanten Kindertagesstätte dem Lärmpegelbereich III
zuzuordnen ist. Im Rahmen des Baugesuches sind deshalb entsprechende Schallschutzmaßnahmen
gegen Außenlärm nach DIN 4109 nachzuweisen, diese Anforderungen werden
zusätzlich in den Durchführungsvertrag aufgenommen. Die Anforderungen an Lärmpegelbereich III können in der Regel mit
üblichen Bauteilen (z. B. Standardfenster) erfüllt werden. Das Lärmgutachten
ist im Anhang dargestellt.
Empfehlung der
Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt, den o.g. Bebauungsplan als Satzung
zu beschließen..