Betreff:
Umlegung Herstellung Fruchtbecher "Muki Frutti"
von Schulküche Silcherschule in Mensa Bolzschule
Anlage(n):
Mitzeichnung
Anlage 1: Vereinsregister Auszug
Anlage 2: Vereinssatzung I:E.O.G. e.V.
Anlage 3: Haftpflichtversicherung des Vereins
Anlage 4 : Kassenstand des Vereins zum 20.05.2013
Beschlussvorschlag:
1. Es wird beschlossen, die Herstellung des Fruchtbechers „Muki Frutti“
unter Aufrechterhaltung der Auflagen in die Mensaküche der Bolzschule zu
verlegen. Die Erlaubnis zur Nutzung wird befristet bis zum Ende des Schuljahres
2013/2014 erteilt.
2. Es wird beschlossen, dass der Fruchtbecher auch außerhalb des
Schulbetriebs bei städtischen Veranstaltungen angeboten werden kann.
3. Es wird beschlossen, die weitere Erlaubniserteilung zum Geschäft der
laufenden Verwaltung zu erklären.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs- und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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öffentlich
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27.06.2013
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Haushaltsrechtliche Deckung
Finanzielle
Auswirkungen:
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Es wird Bezug genommen auf die Vorlage 387/2012.
Die Nutzung der seinerzeit
zugewiesenen Küche im Jugendzentrum konnte nicht aufrecht erhalten werden,
sodass die Herstellung zur Zeit in der Schulküche der Silcherschule erfolgt.
Nachdem im vorgenannten Beschluss
eine Befristung (bis 31.07.2013) für eine Probephase beschlossen wurde, steht
die weitere Regelung an.
Der mittlerweile gegründete Verein
„I.G.E.O. e.V.“ (Anlage 1) hatte zudem vor eine Spül-maschine für die
Fruchtbecher anzuschaffen, was, anlässlich der Prüfung der technischen
Möglichkeiten, den Objektbetreuer auf die Idee brachte, die Herstellung in die
Mensaküche zu verlegen, da diese geeignet und ausgestattet sei.
Daraufhin wurden Herrn Can und den Schulleiterinnen Fr.
Wernecke und Fr. Meschen-moser die Nutzung vorgestellt. Es bestehen keine
Einwände.
Auflagen:
- lt. Sachdarstellung Vorlage 387/2012:
- Belieferung von Dienstag bis Freitag
an maximal 2 Kornwestheimer Schulen pro Tag
- Die Verantwortung für die Einhaltung der hygienerechtlichen
Bestimmungen liegt in vollem
Umfang bei Herr Can bzw. dem Verein.
-
Der Verkauf der Obstbecher muss –soweit nicht geschehen- vorab mit den
jeweiligen
Schulleitungen abgestimmt werden.
- Die Obstbecher
dürfen für maximal 1,00 Euro pro Stück zum Verkauf an die Schüler
angeboten werden.
- Die
Vereinseigenschaft ist aufrechtzuerhalten und Überschüsse dürfen nur
satzungsgemäß (Anlage 2) verwendet
werden
- Die
Haftpflichtversicherung (Anlage 3) ist in ausreichender Höhe aufrecht zu
erhalten.