Vorlage-Nr.:

253/2013

Az.:

Gebäudemanagement

Datum:

11.06.2013



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Betreff:

Umlegung Herstellung Fruchtbecher "Muki Frutti" von Schulküche Silcherschule in Mensa Bolzschule

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Anlage 1: Vereinsregister Auszug

Anlage 2: Vereinssatzung I:E.O.G. e.V.

Anlage 3: Haftpflichtversicherung des Vereins

Anlage 4 : Kassenstand des Vereins zum 20.05.2013

 

 

Beschlussvorschlag:

1.      Es wird beschlossen, die Herstellung des Fruchtbechers „Muki Frutti“ unter Aufrechterhaltung der Auflagen in die Mensaküche der Bolzschule zu verlegen. Die Erlaubnis zur Nutzung wird befristet bis zum Ende des Schuljahres 2013/2014 erteilt.

2.      Es wird beschlossen, dass der Fruchtbecher auch außerhalb des Schulbetriebs bei städtischen Veranstaltungen angeboten werden kann.

3.      Es wird beschlossen, die weitere Erlaubniserteilung zum Geschäft der laufenden Verwaltung zu erklären.

 

Beratungsfolge:

Vorlage an

zur

Sitzungsart

Sitzungsdatum

Beschluss

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Beschlussfassung

öffentlich

27.06.2013

 

 

 

Haushaltsrechtliche Deckung

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Entfällt

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Entfällt

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Es wird Bezug genommen auf die Vorlage 387/2012.

 

Die Nutzung der seinerzeit zugewiesenen Küche im Jugendzentrum konnte nicht aufrecht erhalten werden, sodass die Herstellung zur Zeit in der Schulküche der Silcherschule erfolgt.

 

Nachdem im vorgenannten Beschluss eine Befristung (bis 31.07.2013) für eine Probephase beschlossen wurde, steht die weitere Regelung an.

 

Der mittlerweile gegründete Verein „I.G.E.O. e.V.“ (Anlage 1) hatte zudem vor eine Spül-maschine für die Fruchtbecher anzuschaffen, was, anlässlich der Prüfung der technischen Möglichkeiten, den Objektbetreuer auf die Idee brachte, die Herstellung in die Mensaküche zu verlegen, da diese geeignet und ausgestattet sei.

 

Daraufhin wurden Herrn Can und den Schulleiterinnen Fr. Wernecke und Fr. Meschen-moser die Nutzung vorgestellt. Es bestehen keine Einwände.

 

 

Auflagen:

- lt. Sachdarstellung Vorlage 387/2012:
  - Belieferung von Dienstag bis Freitag an maximal 2 Kornwestheimer Schulen pro Tag

  - Die Verantwortung für die Einhaltung der hygienerechtlichen Bestimmungen liegt in vollem
    Umfang bei Herr Can bzw. dem Verein.
  - Der Verkauf der Obstbecher muss –soweit nicht geschehen- vorab mit den jeweiligen
    Schulleitungen abgestimmt werden.

  - Die Obstbecher dürfen für maximal 1,00 Euro pro Stück zum Verkauf an die Schüler
    angeboten werden.

  - Die Vereinseigenschaft ist aufrechtzuerhalten und Überschüsse dürfen nur
    satzungsgemäß (Anlage 2) verwendet werden

  - Die Haftpflichtversicherung (Anlage 3) ist in ausreichender Höhe aufrecht zu erhalten.

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)