Betreff:
Teilfortschreibung
des Regionalplanes für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorranggebieten
für Windkraft - Stellungnahme der Stadt Kornwestheim
Anlage(n):
Mitzeichnung
Potentialflächen_Windkraft
Beschlussvorschlag:
- Dem
Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes für die Region Stuttgart
zur Festlegung von Vorranggebieten für Windkraft wird zugestimmt.
- Die Verwaltung nimmt Gespräche
mit Kommunen in der Region auf, um eine Beteiligung an einem
Windkraftstandort außerhalb Kornwestheims zu erzielen.
- Das Thema Windkraftnutzung auf
Markung Kornwestheim wird im Rahmen der Fortschreibung von Landschaftsplan
und Flächennutzungsplan unter Beteiligung der Bürgerschaft öffentlich
diskutiert und fließt auf dieser Basis in die übergeordnete Bauleitplanung
ein.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Umweltbeirat
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Vorberatung
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nichtöffentlich
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04.12.2012
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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06.12.2012
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Die Regionalversammlung des Verbandes Region Stuttgart (VRS)
hat am 25. Juli 2012 den Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplans für
die Festlegung von Vorranggebieten für Standorte regionalbedeutsamer
Windkraftanlagen beschlossen und fordert u. a. die betroffenen Kommunen zur
Stellungnahme bis zum 30. November 2012 auf. Die Stadt Kornwestheim hat um
Fristverlängerung gebeten und wird ihre Stellungnahme bis Mitte Dezember
vorlegen.
Hintergrundinformationen
1.
Was beinhaltet der Windenergieerlass
des Landes Baden-Württemberg?
Das Land Baden-Württemberg hat es
sich zum Ziel gesetzt bis zum Jahr 2020 den Anteil an Windenergie auf 10 % zu
erhöhen. Hierzu wurde am 9. Mai 2012 das neue Landesplanungsgesetz beschlossen,
das es den Kommunen ermöglicht, sogenannte Vorrangflächen für Windkraft
auszuweisen. Ohne ausgewiesene Positivflächen für Windenergieanlagen sind diese
als privilegierte Anlagen zu behandeln und damit im Außenbereich gemäß § 35
BauGB genehmigungsfähig. Mit dem Instrument der Fortschreibung der
Flächennutzungspläne haben die Kommunen die Möglichkeit die Windkraftnutzung
auf ihrer Markung zu steuern. Dabei kann auch eine Konzentrationswirkung
ausgeübt werden, die die Windkraftnutzung auf die ausgewiesenen Gebiete
beschränkt.
2.
Welche Rolle spielt der
Regionalplan?
Aufgrund der Neuregelungen des
Landesplanungsgesetzes wurde es erforderlich, den Regionalplan Windkraftnutzung
des Verbandes Region Stuttgart zu überarbeiten. Der aktuelle Entwurf der
Fortschreibung liegt zur Stellungnahme vor und beinhaltet 96 Standorte in der
Region Stuttgart. In Kornwestheim wurde kein Standort ausgewiesen. Inwieweit
dies Konsequenzen für die Kommune hat, wird momentan noch kontrovers
diskutiert. Der Verband Region Stuttgart sieht das Instrument der Festsetzung
von Vorrangflächen im Regionalplan als ausreichend an, um an allen übrigen Standorten
die Windkraftnutzung auszuschließen.
Die Aufnahme einer Vorrangfläche in
den Regionalplan, bedeutet nicht, dass die Umsetzung 100% gesichert ist,
sondern sie ist als Angebotsplanung zu verstehen. Sie zeigt auf, wo der Bau von
Windenergieanlagen prinzipiell möglich und aus raumplanerischer Sicht sinnvoll
wäre. Sie hält außerdem potentielle Investoren davon ab, direkt im Einvernehmen
mit den Eigentümern „planlos“ Windräder zu erstellen ohne städtebauliche und
landschaftsplanerische Zielsetzungen zu beachten.
Ohne die Ausweisung von
Vorrangflächen kann die Genehmigung einer Windkraftanlage auf Basis des
geltenden Immissionsschutzrechtes erteilt werden. Um die Einflussnahme der
Kommune auf künftige Windkraftstandorte voll auszuschöpfen, empfiehlt es sich,
Positivflächen für Windkraft im Flächennutzungsplan darzustellen.
3.
Nach welchen Kriterien wurden die Windenergiestandorte
durch die Region ausgewählt?
In einem ersten Schritt wurden u.a.
auf Basis des Windatlas von Baden-Württemberg Positivflächen ausgewählt.
Betrachtet wurden Flächen mit einer Windgeschwindigkeit von mind. 5,25 – 5,5
m/s in 100 m Nabenhöhe.
Diese Positivflächen wurden
anschließend durch das Überlagern von Ausschlusskriterien weiter eingeengt.
Des weiteren wurden u.a. folgende
Punkte beachtet:
- Keine Lage im Naturschutzgebiet
etc.
- Vorsorgliche Lärmschutzabstände zu
Siedlungen
- Sicherheitsabstände zu
Infrastruktureinrichtungen etc.
Ergänzt wurden diese
Ausschlusskriterien noch durch zusätzliche landschaftsplanerische Vorgaben des
VRS:
- Keine Beeinträchtigung von
markanten „Landmarken“ in der Region
- Abstände von 3 - 5 km zwischen den
Konzentrationszonen etc.
Im Umfeld von Kornwestheim befindet
sich bislang lediglich ein potentieller Windkraftstandort und zwar auf Markung
Korntal-Münchingen (an der Markungsgrenze nach Schwieberdingen). Betrachtet man
die Gesamtheit des Langen Feldes so entspricht diese Ausweisung dem
Grundgedanken der Anlagenbündelung in einem engen räumlichen Zusammenhang (bis
ca. 5 km)
Ergebnisse der Untersuchungen durch das Büro Planung und Umwelt, Prof.
Koch (Basis Windatlas Ba Wü)
Da auf Markung Kornwestheim vom
Verband Region Stuttgart keine Vorrangfläche für die Windkraft festgelegt
wurde, hat die Verwaltung das Büro Planung und Umwelt Prof. Koch, Stuttgart,
das den Vorentwurf des Landschaftsplanes erstellt hat, beauftragt das
Windkraftpotenzial auf Markung Kornwestheim zu prüfen.
Wie die Ergebnisse dieser
Flächenpotenzialanalyse zeigen, finden sich unter Berücksichtigung von
Windhöffigkeit und Ausschlusskriterien insgesamt drei potenzielle Flächen, bei
denen die Möglichkeit der Nutzung von Windkraft gegeben wäre. Zwei davon liegen
im Langen Feld, ein weiterer im Bereich des Golfplatzes. Allerdings erreicht
nur der Standort Pflugfelder Höhe , die dem Regionalplan zugrunde gelegte
Windhöffigkeit von 5,3 m/s in 100 m Nabenhöhe (siehe Anlage).
Weitere Vorgehensweise
Die Verwaltung schlägt vor, dem
Entwurf des Regionalplans zur Windkraft in seiner jetzigen Form zuzustimmen und
das Thema Windkraft und die Nutzung erneuerbarer Energien in Kornwestheim bei
der ohnehin anstehenden Fortschreibung von Landschaftsplan und
Flächennutzungsplan mit einer breiten Öffentlichkeit zu diskutieren.
Die Gründe für die Entscheidung dem
Vorschlag des VRS zu folgen, liegen in der kleinen Markungsfläche gepaart mit
einem hohen Besiedelungsgrad bzw. hohem Nutzungsdruck bei gleichzeitig sehr
hochwertigen Böden. Durch die Schwachwindlage in Kombination mit zahlreichen
Restriktionen wie Mindestabständen zu Infrastruktureinrichtungen und zur
Bebauung werden der Windkraftnutzung auf Markung Kornwestheim darüber hinaus
enge Grenzen gesetzt. Außerdem sollte aus Sicht der Verwaltung ohne eine breite
Beteiligung der Öffentlichkeit nicht über das Thema Windkraft entschieden
werden.
Im Sinne der Anlagenbündelung und
Schaffung von Konzentrationszonen schlägt die Verwaltung vor, Gespräche mit
Nachbarkommunen aufzunehmen bei denen Vorranggebiete für Windkraft ausgewiesen
werden, um möglicherweise auf diesem Weg eine Beteiligung und ein Engagement
für die Windkraft zu erzielen.