Vorlage-Nr.:

403/2012

Az.:

044 Cordula Wohnhas

Datum:

28.11.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Umweltbeirat

Am:

04.12.2012

 

 

Betreff:

Teilfortschreibung des Regionalplanes für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorranggebieten für Windkraft - Stellungnahme der Stadt Kornwestheim

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Potentialflächen_Windkraft

 

Beschlussvorschlag:

  1. Dem Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorranggebieten für Windkraft wird zugestimmt.
  2. Die Verwaltung nimmt Gespräche mit Kommunen in der Region auf, um eine Beteiligung an einem Windkraftstandort außerhalb Kornwestheims zu erzielen.
  3. Das Thema Windkraftnutzung auf Markung Kornwestheim wird im Rahmen der Fortschreibung von Landschaftsplan und Flächennutzungsplan unter Beteiligung der Bürgerschaft öffentlich diskutiert und fließt auf dieser Basis in die übergeordnete Bauleitplanung ein.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Umweltbeirat

Vorberatung

nichtöffentlich

04.12.2012

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

06.12.2012

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Die Regionalversammlung des Verbandes Region Stuttgart (VRS) hat am 25. Juli 2012 den Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplans für die Festlegung von Vorranggebieten für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen beschlossen und fordert u. a. die betroffenen Kommunen zur Stellungnahme bis zum 30. November 2012 auf. Die Stadt Kornwestheim hat um Fristverlängerung gebeten und wird ihre Stellungnahme bis Mitte Dezember vorlegen.

 

Hintergrundinformationen

 

1.      Was beinhaltet der Windenergieerlass des Landes Baden-Württemberg?

 

Das Land Baden-Württemberg hat es sich zum Ziel gesetzt bis zum Jahr 2020 den Anteil an Windenergie auf 10 % zu erhöhen. Hierzu wurde am 9. Mai 2012 das neue Landesplanungsgesetz beschlossen, das es den Kommunen ermöglicht, sogenannte Vorrangflächen für Windkraft auszuweisen. Ohne ausgewiesene Positivflächen für Windenergieanlagen sind diese als privilegierte Anlagen zu behandeln und damit im Außenbereich gemäß § 35 BauGB genehmigungsfähig. Mit dem Instrument der Fortschreibung der Flächennutzungspläne haben die Kommunen die Möglichkeit die Windkraftnutzung auf ihrer Markung zu steuern. Dabei kann auch eine Konzentrationswirkung ausgeübt werden, die die Windkraftnutzung auf die ausgewiesenen Gebiete beschränkt.

 

2.      Welche Rolle spielt der Regionalplan?

 

Aufgrund der Neuregelungen des Landesplanungsgesetzes wurde es erforderlich, den Regionalplan Windkraftnutzung des Verbandes Region Stuttgart zu überarbeiten. Der aktuelle Entwurf der Fortschreibung liegt zur Stellungnahme vor und beinhaltet 96 Standorte in der Region Stuttgart. In Kornwestheim wurde kein Standort ausgewiesen. Inwieweit dies Konsequenzen für die Kommune hat, wird momentan noch kontrovers diskutiert. Der Verband Region Stuttgart sieht das Instrument der Festsetzung von Vorrangflächen im Regionalplan als ausreichend an, um an allen übrigen Standorten die Windkraftnutzung auszuschließen.

 

Die Aufnahme einer Vorrangfläche in den Regionalplan, bedeutet nicht, dass die Umsetzung 100% gesichert ist, sondern sie ist als Angebotsplanung zu verstehen. Sie zeigt auf, wo der Bau von Windenergieanlagen prinzipiell möglich und aus raumplanerischer Sicht sinnvoll wäre. Sie hält außerdem potentielle Investoren davon ab, direkt im Einvernehmen mit den Eigentümern „planlos“ Windräder zu erstellen ohne städtebauliche und landschaftsplanerische Zielsetzungen zu beachten.

 

Ohne die Ausweisung von Vorrangflächen kann die Genehmigung einer Windkraftanlage auf Basis des geltenden Immissionsschutzrechtes erteilt werden. Um die Einflussnahme der Kommune auf künftige Windkraftstandorte voll auszuschöpfen, empfiehlt es sich, Positivflächen für Windkraft im Flächennutzungsplan darzustellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

3.      Nach welchen Kriterien wurden die Windenergiestandorte durch die Region ausgewählt?

 

In einem ersten Schritt wurden u.a. auf Basis des Windatlas von Baden-Württemberg Positivflächen ausgewählt. Betrachtet wurden Flächen mit einer Windgeschwindigkeit von mind. 5,25 – 5,5 m/s in 100 m Nabenhöhe.

 

Diese Positivflächen wurden anschließend durch das Überlagern von Ausschlusskriterien weiter eingeengt.

 

Des weiteren wurden u.a. folgende Punkte beachtet:

 

- Keine Lage im Naturschutzgebiet etc.

- Vorsorgliche Lärmschutzabstände zu Siedlungen

- Sicherheitsabstände zu Infrastruktureinrichtungen etc.

 

Ergänzt wurden diese Ausschlusskriterien noch durch zusätzliche landschaftsplanerische Vorgaben des VRS:

 

- Keine Beeinträchtigung von markanten „Landmarken“ in der Region

- Abstände von 3 - 5 km zwischen den Konzentrationszonen etc.

 

Im Umfeld von Kornwestheim befindet sich bislang lediglich ein potentieller Windkraftstandort und zwar auf Markung Korntal-Münchingen (an der Markungsgrenze nach Schwieberdingen). Betrachtet man die Gesamtheit des Langen Feldes so entspricht diese Ausweisung dem Grundgedanken der Anlagenbündelung in einem engen räumlichen Zusammenhang (bis ca. 5 km)

 

 

Ergebnisse der Untersuchungen durch das Büro Planung und Umwelt, Prof. Koch (Basis Windatlas Ba Wü)

 

Da auf Markung Kornwestheim vom Verband Region Stuttgart keine Vorrangfläche für die Windkraft festgelegt wurde, hat die Verwaltung das Büro Planung und Umwelt Prof. Koch, Stuttgart, das den Vorentwurf des Landschaftsplanes erstellt hat, beauftragt das Windkraftpotenzial auf Markung Kornwestheim zu prüfen.

 

Wie die Ergebnisse dieser Flächenpotenzialanalyse zeigen, finden sich unter Berücksichtigung von Windhöffigkeit und Ausschlusskriterien insgesamt drei potenzielle Flächen, bei denen die Möglichkeit der Nutzung von Windkraft gegeben wäre. Zwei davon liegen im Langen Feld, ein weiterer im Bereich des Golfplatzes. Allerdings erreicht nur der Standort Pflugfelder Höhe , die dem Regionalplan zugrunde gelegte Windhöffigkeit von 5,3 m/s in 100 m Nabenhöhe (siehe Anlage).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Weitere Vorgehensweise

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Entwurf des Regionalplans zur Windkraft in seiner jetzigen Form zuzustimmen und das Thema Windkraft und die Nutzung erneuerbarer Energien in Kornwestheim bei der ohnehin anstehenden Fortschreibung von Landschaftsplan und Flächennutzungsplan mit einer breiten Öffentlichkeit zu diskutieren.

 

Die Gründe für die Entscheidung dem Vorschlag des VRS zu folgen, liegen in der kleinen Markungsfläche gepaart mit einem hohen Besiedelungsgrad bzw. hohem Nutzungsdruck bei gleichzeitig sehr hochwertigen Böden. Durch die Schwachwindlage in Kombination mit zahlreichen Restriktionen wie Mindestabständen zu Infrastruktureinrichtungen und zur Bebauung werden der Windkraftnutzung auf Markung Kornwestheim darüber hinaus enge Grenzen gesetzt. Außerdem sollte aus Sicht der Verwaltung ohne eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit nicht über das Thema Windkraft entschieden werden.

 

Im Sinne der Anlagenbündelung und Schaffung von Konzentrationszonen schlägt die Verwaltung vor, Gespräche mit Nachbarkommunen aufzunehmen bei denen Vorranggebiete für Windkraft ausgewiesen werden, um möglicherweise auf diesem Weg eine Beteiligung und ein Engagement für die Windkraft zu erzielen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)

Keine Anlagen