Betreff:
Wilkin-Areal,
Leibnizstraße West (Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss)
Anlage(n):
Mitzeichnung
Bebauungsplan, Textfestsetzung, Begründung
Beschlussvorschlag:
Der Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss für den
Bebauungsplan „Wilkin-Areal, Leibnizstraße West" wird gefasst.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Gemeinderat
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Beschlussfassung
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öffentlich
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17.07.2012
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Im Plangebiet gilt bislang noch der Bebauungsplan 13-325 aus
dem Jahr 1967 mit der Festsetzung „Sondergebiet Kaserne“. Mit dem Aufstellungs-
und Entwurfsbeschluss für den Bereich Leibnizstraße West wird der letzte noch
nicht überplante Bereich der früheren Wilkinkaserne planungsrechtlich
gesichert.
Für das Plangebiet liegt der
Verwaltung eine konkrete Bauvoranfrage zum Neubau eines Autohauses vor. Zur
Realisierung des Neubaus muss ein Bebauungsplan aufgestellt werden und der Grundstückszuschnitt
sowie die geplante neue Verkehrsführung (neue Zufahrt Gewerbegebiet Wilkin -
Areal, geänderte Auffahrt B 27 nach Norden) zugrunde gelegt werden.
Das Plangebiet weist eine Fläche von
insgesamt 15.922 m² auf. Die gewerbliche Baufläche wird ca. 7.000 m² betragen.
Vorgesehen ist ein, zur Aldinger
Straße hin, eingeschossiger max. 7 m hoher Baukörper.
Planungsrechtliches Verfahren:
Das planungsrechtliche Verfahren
wird nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt, da
hier die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
das Plangebiet liegt im
Innenbereich, weist mit ca. 7.000 m² eine maximal mögliche Grundfläche von
unter 20.000 m² auf,
es sind keine
umweltverträglichkeitsprüfungspflichtigen Vorhaben geplant und
es handelt sich aus
naturschutzrechtlicher Sicht nicht um einen besonders schützenswerten Bereich.
Im sogenannten "beschleunigten
Verfahren" kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §
3 Abs. 1 sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2
BauGB, die sich an den Entwurfsbeschluss anschließt, kann angemessen verkürzt
werden. Außerdem kann im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung und vom
-bericht sowie einer Eingriffs-Ausgleichs-Regelung abgesehen werden.
Ausgleichsmaßnahmen sind nicht erforderlich.
Es wurde bereits oben erwähnt, dass
eine konkrete Bauvoranfrage gestellt ist, die vorbehaltlich der
Bebauungsplanänderung positiv beschieden werden kann. Die Antragstellerin
möchte das Vorhaben rasch umsetzen.
Der Gemeinderat hatte schon am
19.12.1997 einen Aufstellungsbeschluss für das gesamte Wilkin-Areal gefasst –
allerdings zu einem Zeitpunkt als das Verfahren nach § 13 a BauGB (siehe oben)
nicht möglich war. Aus diesem Grund ist ein erneuter Aufstellungsbeschluss
erforderlich, der auf dieses Verfahren zielt.
Die Verwaltung empfiehlt den
erneuten Aufstellungsbeschluss und
zeitgleich den Entwurfsbeschluss im Interesse einer beschleunigten Bearbeitung
der Bausache.
Beschlussvorschlag:
Den Aufstellungs- und
Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan „Wilkin-Areal, Leibnizstraße West"
zu fassen.