Vorlage-Nr.:

249/2012

Az.:

6 Kurt Schaible
5 Daniela Gerock

Datum:

16.07.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Gemeinderat

Am:

17.07.2012

 

 

Betreff:

Wilkin-Areal, Leibnizstraße West (Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss)

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Bebauungsplan, Textfestsetzung, Begründung

 

Beschlussvorschlag:

Der Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan „Wilkin-Areal, Leibnizstraße West" wird gefasst.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

17.07.2012

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Im Plangebiet gilt bislang noch der Bebauungsplan 13-325 aus dem Jahr 1967 mit der Festsetzung „Sondergebiet Kaserne“. Mit dem Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss für den Bereich Leibnizstraße West wird der letzte noch nicht überplante Bereich der früheren Wilkinkaserne planungsrechtlich gesichert.

 

Für das Plangebiet liegt der Verwaltung eine konkrete Bauvoranfrage zum Neubau eines Autohauses vor. Zur Realisierung des Neubaus muss ein Bebauungsplan aufgestellt werden und der Grundstückszuschnitt sowie die geplante neue Verkehrsführung (neue Zufahrt Gewerbegebiet Wilkin - Areal, geänderte Auffahrt B 27 nach Norden) zugrunde gelegt werden.

 

Das Plangebiet weist eine Fläche von insgesamt 15.922 m² auf. Die gewerbliche Baufläche wird ca. 7.000 m² betragen.

 

Vorgesehen ist ein, zur Aldinger Straße hin, eingeschossiger max. 7 m hoher Baukörper.

 

 

Planungsrechtliches Verfahren:

Das planungsrechtliche Verfahren wird nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt, da hier die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

das Plangebiet liegt im Innenbereich, weist mit ca. 7.000 m² eine maximal mögliche Grundfläche von unter 20.000 m² auf,

es sind keine umweltverträglichkeitsprüfungspflichtigen Vorhaben geplant und

es handelt sich aus naturschutzrechtlicher Sicht nicht um einen besonders schützenswerten Bereich.

 

Im sogenannten "beschleunigten Verfahren" kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Die Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, die sich an den Entwurfsbeschluss anschließt, kann angemessen verkürzt werden. Außerdem kann im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung und vom -bericht sowie einer Eingriffs-Ausgleichs-Regelung abgesehen werden. Ausgleichsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

 

Es wurde bereits oben erwähnt, dass eine konkrete Bauvoranfrage gestellt ist, die vorbehaltlich der Bebauungsplanänderung positiv beschieden werden kann. Die Antragstellerin möchte das Vorhaben rasch umsetzen.

 

Der Gemeinderat hatte schon am 19.12.1997 einen Aufstellungsbeschluss für das gesamte Wilkin-Areal gefasst – allerdings zu einem Zeitpunkt als das Verfahren nach § 13 a BauGB (siehe oben) nicht möglich war. Aus diesem Grund ist ein erneuter Aufstellungsbeschluss erforderlich, der auf dieses Verfahren zielt.

 

Die Verwaltung empfiehlt den erneuten Aufstellungsbeschluss  und zeitgleich den Entwurfsbeschluss im Interesse einer beschleunigten Bearbeitung der Bausache.

 

Beschlussvorschlag:

Den Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss für den Bebauungsplan „Wilkin-Areal, Leibnizstraße West" zu fassen.

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
B-Plan.pdf B-Plan.pdf Textfestsetzungen.pdf Textfestsetzungen.pdf Begründung.pdf Begründung.pdf