Vorlage-Nr.:

248/2011

Az.:

2 Jo Triller

Datum:

29.06.2011



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

07.07.2011

 

 

Betreff:

Anpassung der Kindergarten-Entgelte

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

1 - Städtetagempfehlung Landesrichtsatz 2011.pdf

2 - Städtetagempfehlung Landesrichtsatz 2009.pdf

 

Beschlussvorschlag:

1.                  Die Entgelte in den Kindergärten an die Landesrichtsätze aus dem Jahr 2010 anzupassen.

2.                  Für VÖ-Gruppen zukünftig einen Aufschlag von 15% gegenüber den Regelgruppen zu erheben.

3.                  Die Betreuungskosten für U3-Kinder in VÖ-Einrichtungen mit dem doppelten Satz für Regelgruppe Kinder festzulegen.

4.                  Mit den Mehreinnahmen weitere Vertretungskräfte für die Kindertageseinrichtungen einzustellen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Vorberatung

nichtöffentlich

07.07.2011

 

Sozialausschuss

Vorberatung

öffentlich

13.07.2011

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

21.07.2011

 

 

 

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

 

Mit Einführung der Kindergartengebühren in Kornwestheim zum 01.09.1998 wurden grundsätzlich die Landesrichtsätze als Gebührenmaßstab zu Grunde gelegt. Diese empfohlenen Beträge sind zwar nicht bindend, haben sich aber landesweit in der Praxis bewährt und werden auch von den kirchlichen Trägern in Kornwestheim so angewendet.

 

Die Vertreter/-innen der Erzdiözese Freiburg, der Diözese Rottenburg/Stuttgart, der Ev. Landeskirche in Baden, der Ev. Landeskirche in Württemberg, des Diakonischen Werks der Ev. Landeskirche in Baden, des Ev. Landesverbands für Kindertagesstätten in Württemberg, des Caritasverbands für die Erzdiözese Freiburg, des Landesverbands Kath. Kindertagesstätten in der Diözese Rottenburg/Stuttgart sowie des

Gemeindetags Baden-Württemberg und des Städtetags Baden-Württemberg haben 2011 neue Empfehlungen zur künftigen Höhe der Elternbeiträge in Kindergärten in Baden-Württemberg ausgesprochen.

 

Im Sinne einer höheren Planungssicherheit haben sich die beteiligten Verhandlungspartner wieder auf eine zweijährige Laufzeit verständigt und erneut eine Erhöhung in zwei Stufen vereinbart (siehe Anlage 1). Die Anpassung orientiert sich neben den gestiegenen Personal- und Sachkosten im Kindergartenbereich nach wie vor an der 1997 vereinbarten Orientierungsgröße, die besagt, dass über die Elternbeiträge ein Deckungsgrad von 20% der Betriebsausgaben erreicht werden soll. Die finanzielle Belastbarkeit der Eltern wird dabei ebenfalls berücksichtigt..

 

Die Kindergarten-Entgelte wurden zuletzt mit Vorlage 324/2007 an die damalige Empfehlung des Städtetags und der Kirchen angepasst. Sie entsprechen momentan der Empfehlung für das Kindergartenjahr 2008/2009.

Die Kindergarten-Entgelte sind somit über die letzten 3 Jahre unverändert geblieben, obgleich die „Gemeinsame Empfehlung“ auch in den Folgejahren eine Anpassung vorgeschlagen hatte.

 


Die Kostenentwicklung für die Kommune lässt sich an den drei folgenden Kennzahlen ablesen:

 

Personalkosten auf Haushaltsstelle 1.4640. Städtische Kindergärten

Ausgaben:

Ansatz 2008               2.003.100 €     (Ergebnis 2007 = 1.845.483,53 €)

Ansatz 2011               2.804.600 €     (Ergebnis 2009 = 2.057.976,63 €)

 

Das bedeutet einen Anstieg der Personalausgaben um 40 %.

 

Einnahmen Benutzungsentgelte:

Benutzungsentgelte Ansatz 2008     420.000 €  (Ergebnis 2007 = 407.973,19 €)

Benutzungsentgelte Ansatz 2011     480.500 €  (Ergebnis 2009 = 489.408,92 €)

 

Das bedeutet einen Anstieg der Einnahmen von Benutzungsentgelten um 14 %.

 

FAG Zuweisungen

Ansatz 2008   1.148.500 €     (Ergebnis 2007 = 1.142.722 €)

Ansatz 2011   1.326.500 €     (Ergebnis 2009 = 1.160.859 €)

 

Das bedeutet einen Anstieg der FAG Zuweisungen um 15 %.

 

 

Übersicht über die aktuellen Kornwestheimer Entgelte

Landesrichtsatz ab 01.09.2008 bei 11 Monatsbeiträgen

 

Der monatliche Beitrag beträgt im Regelkindergarten für die Betreuung

 

 

Ab 01.09.2008

 

2-3 Jahre   

3-6 Jahre

für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind

144,00 EUR

88,00 EUR

für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 J.

110,00 EUR

67,00 EUR

für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 J.

74,00 EUR

45,00 EUR

für das Kind aus einer Familie mit 4 Kindern unter 18 J.

25,00 EUR

15,00 EUR

 


Die Empfehlung für Regelgruppen:

 

Die Empfehlungen der Anpassung des

Landesrichtsatz für das Kindergartenjahr 2009/2010 ab 01.09.2009 ff

bei 11 Monatsbeiträgen (Städtetagsmitteilung R14813/2009 – Anlage 2) und (Städtetagsmitteilung R18100/2011 – Anlage 1) stellen sich wie folgt dar:

 

Der monatliche Beitrag beträgt im Regelkindergarten für die Betreuung

 

3-6 Jahre

 

 

Ab 01.09.2008

= aktuelle Kornwestheimer Entgelte (wie oben)

 

Ab 01.09.2009

(Landes-

richtsatz)

Ab 01.09.2010

(Landes-richtsatz)

Ab 01.09.2011

(Landes-richtsatz)

 

 

 

 

 

für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind

88,00 EUR

92,00 EUR

 

95,00 EUR

97,00 EUR

für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 J.

67,00 EUR

70,00 EUR

72,00 EUR

74,00 EUR

für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 J.

45,00 EUR

47,00 EUR

 

48,00 EUR

49,00 EUR

für das Kind aus einer Familie mit 4 Kindern unter 18 J.

15,00 EUR

16,00 EUR

16,00 EUR

16,00 EUR

 

Neu: Empfehlung für Kinderkrippen bei einer Betreuungszeit von 6 Stunden.

Eine Empfehlung für die Altersgruppe 2-3 Jahre entfällt.

 

 

Landesrichtsatz für das Kindergartenjahr 2009/2010 ab 01.09.2009 ff

bei 11 Monatsbeiträgen (Städtetagsmitteilung R14813/2009) und (Städtetagsmitteilung R18100/2011)

 

Bei dem Vergleich mit Krippengruppen wurden die aktuellen Entgelte der Einrichtung Weimarstraße als Vergleich herangezogen. In der Weimarstraße findet eine

6-Stunden-Betreuung statt.

 

Der monatliche Beitrag für Kinderkrippen (0-3 Jahre) beträgt

 

 

 

 

Kornwestheim

aktuell

Ab 01.09.2009

(Landes-

richtsatz)

Ab 01.09.2010

(Landes-

richtsatz)

Ab 01.09.2011

(Landes-

richtsatz)

 

 

 

 

 

für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind

149,00EUR

273,00 EUR

281,00 EUR

287,00 EUR

für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 J.

115,00 EUR

202,00 EUR

208,00 EUR

213,00 EUR

für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 J.

79,00 EUR

136,00 EUR

141,00 EUR

144,00 EUR

für das Kind aus einer Familie mit 4 Kindern unter 18 J.

30,00 EUR

55,00 EUR

57,00 EUR

58,00 EUR

 

In den Beitragsempfehlungen sind Essengelder nicht enthalten.


Vergleich: Kornwestheimer Entgelte und „Empfehlungen Landesrichtsatz“

 

Damit werden folgende Unterschiede zu den bestehenden Entgelten in Kornwestheim sichtbar zum Kindergartenjahr 2011/2012:

 

Vergleich des monatlichen Entgelts

Kornwestheim – Landesrichtsatz im Regelkindergarten zum 01.09.2011

 

 

3-6 Jahre

 

Differenz

 

Kornwestheim

Landesrichtsatz

In %

In Euro

für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind

88,00 EUR

97,00 EUR

10 %

9,00

für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 J.

67,00 EUR

74,00 EUR

10 %

7,00

für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 J.

45,00 EUR

49,00 EUR

9 %

4,00

für das Kind aus einer Familie mit 4 Kindern unter 18 J.

15,00 EUR

16,00 EUR

7 %

1,00

 

 

Zuschlag für verlängerte Öffnungszeiten (VÖ)

 

Für „Verlängerte Öffnungszeiten“ (VÖ) wird ein Zuschlag auf die Regelgruppe von bis zu

25 % vorgeschlagen.

Für sonstige Angebotsformen (insbesondere Ganztagesbetreuung) erfolgt weiterhin keine landesweite Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge.

 

Im Bereich der VÖ-Betreuung erhebt die Stadtverwaltung nur einen Zuschlag von pauschal 5,00 EUR. Weitere 8,00 EUR werden in den VÖ-Einrichtungen erhoben, die

- kein warmes Mittagessen anbieten

- an drei Tagen ein gemeinsames Mittagessen anbieten.

Die 8,00 EUR sind somit als Essengeld zu verstehen.

Die 5,00 EUR Pauschale bedeutet einen prozentualen Aufschlag von

 

 

Regelbetreuung

VO-Betreuung

In %

In Euro

für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind

88,00 EUR

93,00 EUR

6 %

5,00

für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 J.

67,00 EUR

72,00 EUR

7,5 %

5,00

für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 J.

45,00 EUR

50,00 EUR

11 %

5,00

für das Kind aus einer Familie mit 4 Kindern unter 18 J.

15,00 EUR

20,00 EUR

33 %

5,00

 

Damit weicht der Zuschlag deutlich von der Empfehlung ab, die einen Zuschlag von bis zu 25 % für gerechtfertigt hält. Die erhöhten Kosten sind von einem erhöhten Personalschlüssel in VÖ-Gruppen abgeleitet.

 

Pauschalisiert lässt sich für die Kindergärten feststellen, dass durch die Nichtanpassung der Entgelte an den Landesrichtsatz (01.09.2011) eine Mindereinnahme von gerundet 9 % entstanden ist. Aufgrund des Rechnungsergebnis 2010 (Einnahmen Kindergärten allgemein HHst. 1.4640.1100 von 425.308,75 EUR und Kindergarten Karlstraße HHst.1.4648.1100 von 36.667 EUR ) entspricht dies 41.577,82 EUR .


Da auch der VÖ-Zuschlag in Kornwestheim sehr gering und bisher in sich nicht gerecht veranschlagt wurde, können auch hier gerechtfertigte Mehreinnahmen geltend gemacht werden.

 

Bei den städtischen Mindereinnahmen müssen ebenso die entgangenen Entgelte der Kirchen mit eingerechnet werden. Die Elternentgelte lagen 2009 bei der kath. Kirche bei 58.392,50 EUR und bei 64.220,00 EUR bei der evang. Kirche. Daraus ergeben sich 11.035,13 EUR städtische Minderausgaben bei den Zuschüssen an die Kirche  durch die Anpassung an die landesweite Empfehlung.

 

In der Summe ergeben sich bei den Kindergärten durch eine Anpassung an den Landesrichtsatz ab dem kommenden Kindergartenjahr städtische Mehreinnahmen von 52.612,95 EUR, zuzüglich des Prozent-Anteils am neu zu definierenden VÖ-Zuschlag.

 

Ermäßigungen

 

Im Weiteren gewährt die Stadt Kornwestheim noch eine zusätzliche Ermäßigung von 50% bei gleichzeitigem Besuch von zwei Kindern in einer Kindertageseinrichtung. Diese Ermäßigung sieht die „Gemeinsame Empfehlung“ des Städtetags und der Kirchen nicht vor.

 

Beschlussvorschlag:

 

Für die Qualität der Arbeit in den Einrichtungen ist der Personaleinsatz einer der wichtigsten Faktoren. Die Stadt Kornwestheim wendet den vom Land vorgeschlagenen Personalschlüssel für Kindertageseinrichtungen an. Bei insgesamt  elf Einrichtungen mit insgesamt 31 Gruppen und 75 Hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (teilweise in Teilzeit) und 10 FSJ Kräften sind Vertretungskräfte für Krankheits-, bzw. Urlaubszeiten ein wichtiger Faktor. Insgesamt verfügt die Stadt Kornwestheim über 6 Vertretungskräfte mit einem Stundendeputat von insgesamt 115 Wochenstunden. Die Vertretungskräfte sind auch für die Vertretung in den Kindertagesstätten und Horten mit insgesamt 9 Gruppen und 24 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (teilweise in Teilzeit) und 2 FSJ Kräften zuständig.

 

Durch den Aufbau neuer Gruppen hat sich in den letzten Jahren die Vertretungssituation deutliche erschwert und verschlechtert. Durch weitere Vertretungskräfte kann hier die Situation für die Kinder in der Einrichtung und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutlich verbessert werden.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor weitere Vertretungskräfte für die Kindertageseinrichtungen einzustellen und diese über die Mehreinnahmen aus der Entgeltanpassung zu finanzieren. Damit kommt der Mehraufwand den Kindern der Eltern direkt zu Gute.

 

 

Die Verwaltung möchte die Kinderbetreuungskosten auch weiterhin familienfreundlich gestalten.

 

Sie schlägt deshalb vor, die Entgelte nicht auf den aktuellen Landesrichtsatz, sondern auf den Landesrichtsatz von 2010 anzuheben. Damit kann die Stadt mit Mehreinnahmen in Höhe von ca. 7 % rechnen. Das entspricht ca. 40.921,18 EUR

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Kindergartenentgelte ab dem 01.09.2011 auf die Empfehlung des Landesrichtsatzes, der zum 01.09.2010 in Kraft getreten ist, anzuheben.

Inhaber des Familienpasses erhalten nach wie vor 50 % Ermäßigung auf den entsprechende Entgelt.

 

 

Damit ergibt sich für die Regelgruppe folgende Entgelttabelle:

 

Monatlicher Beitrag im Regelkindergarten für die Betreuung

 

3-6 Jahre

 

 

Ab 01.09.2008

= aktuelle Kornwestheimer Entgelte

 

 

Landesrichtsatz zum 01.09.2010

Differenz:

 

 

 

 

 

für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind

88,00 EUR

 

95,00 EUR

7,00 EUR

für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 J.

67,00 EUR

 

72,00 EUR

5,00 EUR

für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 J.

45,00 EUR

 

48,00 EUR

3,00 EUR

für das Kind aus einer Familie mit 4 Kindern unter 18 J.

15,00 EUR

 

16,00 EUR

1,00 EUR

 


Der Mehraufwand für VÖ-Gruppen soll zukünftig pauschal mit 12,5 % festgelegt werden.

Daraus ergibt sich folgende Entgelttabelle:

 

 

VÖ Betreuung - IST

VÖ Betreuung ab 01.09.2011

 

Differenz

für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind

93,00 EUR

106,90 EUR

 

13,90 EUR

für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 J.

72,00 EUR

 81,00 EUR

 

 

  9,00 EUR

für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 J.

50,00 EUR

 54,00 EUR

 

  4,00 EUR

für das Kind aus einer Familie mit 4 Kindern unter 18 J.

20,00 EUR

 18,00 EUR

 

- 2,00 EUR

 

 

Für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren wird eine Anhebung der Entgelte auf die neuen Sätze (doppelter Regelsatz-Betrag) vorgeschlagen:

 

Monatlicher Beitrag für Kinderkrippen (0-3 Jahre)

 

 

 

 

Kornwestheim

Ab 01.09.2011

 

 

 

für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind

149,00EUR

190,00 EUR

für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 J.

115,00 EUR

144,00 EUR

für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 J.

79,00 EUR

96,00 EUR

für das Kind aus einer Familie mit 4 Kindern unter 18 J.

30,00 EUR

32,00 EUR

 

Für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten Gruppen muss nach der Betriebserlaubnis je Kind unter 3 Jahren gegenüber der Regelgruppe ein Kindergartenplatz unbesetzt bleiben. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die Festlegungen der Elternbeiträge für Kinderkrippen ist in diesem Fall ein Zuschlag von 100 % gegenüber dem Beitrag in Regelgruppen gerechtfertigt.

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Städtetagempfehlung Landesrichtsatz 2009.pdf Städtetagempfehlung Landesrichtsatz 2009.pdf Städtetagempfehlung Landesrichtsatz 2011.pdf Städtetagempfehlung Landesrichtsatz 2011.pdf