Betreff:
Anpassung
der Kindergarten-Entgelte
Anlage(n):
Mitzeichnung
1 - Städtetagempfehlung Landesrichtsatz 2011.pdf
2 - Städtetagempfehlung Landesrichtsatz 2009.pdf
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Entgelte in den Kindergärten an die Landesrichtsätze aus dem Jahr 2010
anzupassen.
2.
Für
VÖ-Gruppen zukünftig einen Aufschlag von 15% gegenüber den Regelgruppen zu
erheben.
3.
Die
Betreuungskosten für U3-Kinder in VÖ-Einrichtungen mit dem doppelten Satz für
Regelgruppe Kinder festzulegen.
4.
Mit
den Mehreinnahmen weitere Vertretungskräfte für die Kindertageseinrichtungen
einzustellen.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
|
Sitzungsdatum
|
Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
nichtöffentlich
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07.07.2011
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|
Sozialausschuss
|
Vorberatung
|
öffentlich
|
13.07.2011
|
|
Gemeinderat
|
Beschlussfassung
|
öffentlich
|
21.07.2011
|
|
Sachdarstellung und
Begründung:
Mit Einführung der
Kindergartengebühren in Kornwestheim zum 01.09.1998 wurden grundsätzlich die
Landesrichtsätze als Gebührenmaßstab zu Grunde gelegt. Diese empfohlenen
Beträge sind zwar nicht bindend, haben sich aber landesweit in der Praxis
bewährt und werden auch von den kirchlichen Trägern in Kornwestheim so
angewendet.
Die Vertreter/-innen der Erzdiözese
Freiburg, der Diözese Rottenburg/Stuttgart, der Ev. Landeskirche in Baden, der
Ev. Landeskirche in Württemberg, des Diakonischen Werks der Ev. Landeskirche in
Baden, des Ev. Landesverbands für Kindertagesstätten in Württemberg, des
Caritasverbands für die Erzdiözese Freiburg, des Landesverbands Kath.
Kindertagesstätten in der Diözese Rottenburg/Stuttgart sowie des
Gemeindetags Baden-Württemberg und des
Städtetags Baden-Württemberg haben 2011 neue Empfehlungen zur künftigen Höhe
der Elternbeiträge in Kindergärten in Baden-Württemberg ausgesprochen.
Im Sinne einer höheren
Planungssicherheit haben sich die beteiligten Verhandlungspartner wieder auf
eine zweijährige Laufzeit verständigt und erneut eine Erhöhung in zwei
Stufen vereinbart (siehe Anlage 1). Die Anpassung orientiert sich neben den
gestiegenen Personal- und Sachkosten im Kindergartenbereich nach wie vor an der
1997 vereinbarten Orientierungsgröße, die besagt, dass über die Elternbeiträge
ein Deckungsgrad von 20% der Betriebsausgaben erreicht werden soll. Die finanzielle
Belastbarkeit der Eltern wird dabei ebenfalls berücksichtigt..
Die Kindergarten-Entgelte wurden
zuletzt mit Vorlage 324/2007 an die damalige Empfehlung des Städtetags und der
Kirchen angepasst. Sie entsprechen momentan der Empfehlung für das
Kindergartenjahr 2008/2009.
Die Kindergarten-Entgelte sind somit
über die letzten 3 Jahre unverändert geblieben, obgleich die „Gemeinsame
Empfehlung“ auch in den Folgejahren eine Anpassung vorgeschlagen hatte.
Die Kostenentwicklung für die
Kommune lässt sich an den drei folgenden Kennzahlen ablesen:
Personalkosten auf Haushaltsstelle 1.4640.
Städtische Kindergärten
Ausgaben:
Ansatz 2008 2.003.100 € (Ergebnis
2007 = 1.845.483,53 €)
Ansatz 2011 2.804.600 € (Ergebnis
2009 = 2.057.976,63 €)
Das bedeutet einen Anstieg der
Personalausgaben um 40 %.
Einnahmen Benutzungsentgelte:
Benutzungsentgelte Ansatz 2008 420.000 €
(Ergebnis 2007 = 407.973,19 €)
Benutzungsentgelte Ansatz 2011 480.500 €
(Ergebnis 2009 = 489.408,92 €)
Das bedeutet einen Anstieg der
Einnahmen von Benutzungsentgelten um 14 %.
FAG Zuweisungen
Ansatz 2008 1.148.500 € (Ergebnis 2007
= 1.142.722 €)
Ansatz 2011 1.326.500 € (Ergebnis 2009
= 1.160.859 €)
Das bedeutet einen Anstieg der FAG
Zuweisungen um 15 %.
Übersicht über die aktuellen Kornwestheimer Entgelte
Landesrichtsatz ab 01.09.2008 bei
11 Monatsbeiträgen
Der monatliche Beitrag beträgt im
Regelkindergarten für die Betreuung
|
|
Ab 01.09.2008
|
|
2-3 Jahre
|
3-6 Jahre
|
für das Kind aus einer Familie mit
1 Kind
|
144,00 EUR
|
88,00 EUR
|
für das Kind aus einer Familie mit
2 Kindern unter 18 J.
|
110,00 EUR
|
67,00 EUR
|
für das Kind aus einer Familie mit
3 Kindern unter 18 J.
|
74,00 EUR
|
45,00 EUR
|
für das Kind aus einer Familie mit
4 Kindern unter 18 J.
|
25,00 EUR
|
15,00 EUR
|
Die Empfehlung für Regelgruppen:
Die Empfehlungen der Anpassung des
Landesrichtsatz für das Kindergartenjahr 2009/2010 ab 01.09.2009 ff
bei 11 Monatsbeiträgen (Städtetagsmitteilung R14813/2009 – Anlage 2) und (Städtetagsmitteilung
R18100/2011 – Anlage 1) stellen
sich wie folgt dar:
Der monatliche Beitrag beträgt im
Regelkindergarten für die Betreuung
|
|
3-6 Jahre
|
|
Ab 01.09.2008
=
aktuelle Kornwestheimer Entgelte (wie oben)
|
Ab 01.09.2009
(Landes-
richtsatz)
|
Ab 01.09.2010
(Landes-richtsatz)
|
Ab 01.09.2011
(Landes-richtsatz)
|
|
|
|
|
|
für das Kind aus einer Familie mit
1 Kind
|
88,00 EUR
|
92,00 EUR
|
95,00 EUR
|
97,00 EUR
|
für das Kind aus einer Familie mit
2 Kindern unter 18 J.
|
67,00 EUR
|
70,00 EUR
|
72,00 EUR
|
74,00 EUR
|
für das Kind aus einer Familie mit
3 Kindern unter 18 J.
|
45,00 EUR
|
47,00 EUR
|
48,00 EUR
|
49,00 EUR
|
für das Kind aus einer Familie mit
4 Kindern unter 18 J.
|
15,00 EUR
|
16,00 EUR
|
16,00 EUR
|
16,00 EUR
|
Neu: Empfehlung für Kinderkrippen bei
einer Betreuungszeit von 6 Stunden.
Eine Empfehlung für die Altersgruppe
2-3 Jahre entfällt.
Landesrichtsatz für das Kindergartenjahr 2009/2010 ab 01.09.2009 ff
bei 11 Monatsbeiträgen (Städtetagsmitteilung R14813/2009) und (Städtetagsmitteilung
R18100/2011)
Bei dem Vergleich mit Krippengruppen
wurden die aktuellen Entgelte der Einrichtung Weimarstraße als Vergleich
herangezogen. In der Weimarstraße findet eine
6-Stunden-Betreuung statt.
Der monatliche Beitrag für
Kinderkrippen (0-3 Jahre) beträgt
|
|
|
|
Kornwestheim
aktuell
|
Ab 01.09.2009
(Landes-
richtsatz)
|
Ab 01.09.2010
(Landes-
richtsatz)
|
Ab 01.09.2011
(Landes-
richtsatz)
|
|
|
|
|
|
für das Kind aus einer Familie mit
1 Kind
|
149,00EUR
|
273,00 EUR
|
281,00 EUR
|
287,00 EUR
|
für das Kind aus einer Familie mit
2 Kindern unter 18 J.
|
115,00 EUR
|
202,00 EUR
|
208,00 EUR
|
213,00 EUR
|
für das Kind aus einer Familie mit
3 Kindern unter 18 J.
|
79,00 EUR
|
136,00 EUR
|
141,00 EUR
|
144,00 EUR
|
für das Kind aus einer Familie mit
4 Kindern unter 18 J.
|
30,00 EUR
|
55,00 EUR
|
57,00 EUR
|
58,00 EUR
|
In den Beitragsempfehlungen sind
Essengelder nicht enthalten.
Vergleich: Kornwestheimer Entgelte und „Empfehlungen Landesrichtsatz“
Damit werden folgende Unterschiede
zu den bestehenden Entgelten in Kornwestheim sichtbar zum Kindergartenjahr
2011/2012:
Vergleich des monatlichen Entgelts
Kornwestheim – Landesrichtsatz im
Regelkindergarten zum 01.09.2011
|
|
3-6 Jahre
|
Differenz
|
|
Kornwestheim
|
Landesrichtsatz
|
In %
|
In Euro
|
für das Kind aus einer Familie mit
1 Kind
|
88,00 EUR
|
97,00 EUR
|
10 %
|
9,00
|
für das Kind aus einer Familie mit
2 Kindern unter 18 J.
|
67,00 EUR
|
74,00 EUR
|
10 %
|
7,00
|
für das Kind aus einer Familie mit
3 Kindern unter 18 J.
|
45,00 EUR
|
49,00 EUR
|
9 %
|
4,00
|
für das Kind aus einer Familie mit
4 Kindern unter 18 J.
|
15,00 EUR
|
16,00 EUR
|
7 %
|
1,00
|
Zuschlag für verlängerte Öffnungszeiten (VÖ)
Für „Verlängerte Öffnungszeiten“
(VÖ) wird ein Zuschlag auf die Regelgruppe von bis zu
25 % vorgeschlagen.
Für sonstige Angebotsformen
(insbesondere Ganztagesbetreuung) erfolgt weiterhin keine landesweite
Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge.
Im Bereich der VÖ-Betreuung erhebt
die Stadtverwaltung nur einen Zuschlag von pauschal 5,00 EUR. Weitere 8,00 EUR
werden in den VÖ-Einrichtungen erhoben, die
- kein warmes Mittagessen anbieten
- an drei Tagen ein gemeinsames
Mittagessen anbieten.
Die 8,00 EUR sind somit als
Essengeld zu verstehen.
Die 5,00 EUR Pauschale bedeutet
einen prozentualen Aufschlag von
|
Regelbetreuung
|
VO-Betreuung
|
In %
|
In Euro
|
für das Kind aus einer Familie mit
1 Kind
|
88,00 EUR
|
93,00 EUR
|
6 %
|
5,00
|
für das Kind aus einer Familie mit
2 Kindern unter 18 J.
|
67,00 EUR
|
72,00 EUR
|
7,5 %
|
5,00
|
für das Kind aus einer Familie mit
3 Kindern unter 18 J.
|
45,00 EUR
|
50,00 EUR
|
11 %
|
5,00
|
für das Kind aus einer Familie mit
4 Kindern unter 18 J.
|
15,00 EUR
|
20,00 EUR
|
33 %
|
5,00
|
Damit weicht der Zuschlag deutlich von
der Empfehlung ab, die einen Zuschlag von bis zu 25 % für gerechtfertigt
hält. Die erhöhten Kosten sind von einem erhöhten Personalschlüssel in VÖ-Gruppen
abgeleitet.
Pauschalisiert lässt sich für die
Kindergärten feststellen, dass durch die Nichtanpassung der Entgelte an den
Landesrichtsatz (01.09.2011)
eine Mindereinnahme von gerundet 9 %
entstanden ist. Aufgrund des Rechnungsergebnis 2010 (Einnahmen Kindergärten
allgemein HHst. 1.4640.1100 von 425.308,75 EUR und Kindergarten Karlstraße
HHst.1.4648.1100 von 36.667 EUR ) entspricht dies 41.577,82 EUR .
Da auch der VÖ-Zuschlag in
Kornwestheim sehr gering und bisher in sich nicht gerecht veranschlagt wurde,
können auch hier gerechtfertigte Mehreinnahmen geltend gemacht werden.
Bei den städtischen Mindereinnahmen
müssen ebenso die entgangenen Entgelte der Kirchen mit eingerechnet werden. Die
Elternentgelte lagen 2009 bei der kath. Kirche bei 58.392,50 EUR und bei 64.220,00
EUR bei der evang. Kirche. Daraus ergeben sich 11.035,13 EUR städtische
Minderausgaben bei den Zuschüssen an die Kirche durch die Anpassung an die landesweite
Empfehlung.
In der Summe ergeben sich bei den
Kindergärten durch eine Anpassung an den Landesrichtsatz ab dem kommenden
Kindergartenjahr städtische Mehreinnahmen von 52.612,95 EUR, zuzüglich des Prozent-Anteils
am neu zu definierenden VÖ-Zuschlag.
Ermäßigungen
Im Weiteren gewährt die Stadt
Kornwestheim noch eine zusätzliche Ermäßigung von 50% bei gleichzeitigem Besuch
von zwei Kindern in einer Kindertageseinrichtung. Diese Ermäßigung sieht die „Gemeinsame
Empfehlung“ des Städtetags und der Kirchen nicht vor.
Beschlussvorschlag:
Für die Qualität der Arbeit in den
Einrichtungen ist der Personaleinsatz einer der wichtigsten Faktoren. Die Stadt
Kornwestheim wendet den vom Land vorgeschlagenen Personalschlüssel für
Kindertageseinrichtungen an. Bei insgesamt
elf Einrichtungen mit insgesamt 31 Gruppen und 75 Hauptamtlichen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (teilweise in Teilzeit) und 10 FSJ Kräften
sind Vertretungskräfte für Krankheits-, bzw. Urlaubszeiten ein wichtiger
Faktor. Insgesamt verfügt die Stadt Kornwestheim über 6 Vertretungskräfte mit
einem Stundendeputat von insgesamt 115 Wochenstunden. Die Vertretungskräfte
sind auch für die Vertretung in den Kindertagesstätten und Horten mit insgesamt
9 Gruppen und 24 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (teilweise in Teilzeit) und
2 FSJ Kräften zuständig.
Durch den Aufbau neuer Gruppen hat
sich in den letzten Jahren die Vertretungssituation deutliche erschwert und
verschlechtert. Durch weitere Vertretungskräfte kann hier die Situation für die
Kinder in der Einrichtung und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutlich
verbessert werden.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor
weitere Vertretungskräfte für die Kindertageseinrichtungen einzustellen und
diese über die Mehreinnahmen aus der Entgeltanpassung zu finanzieren. Damit
kommt der Mehraufwand den Kindern der Eltern direkt zu Gute.
Die Verwaltung möchte die
Kinderbetreuungskosten auch weiterhin familienfreundlich gestalten.
Sie schlägt deshalb vor, die
Entgelte nicht auf den aktuellen Landesrichtsatz, sondern auf den
Landesrichtsatz von 2010 anzuheben. Damit kann die Stadt mit Mehreinnahmen in
Höhe von ca. 7 % rechnen. Das entspricht ca. 40.921,18 EUR
Die Verwaltung schlägt vor, die
Kindergartenentgelte ab dem 01.09.2011 auf die Empfehlung des Landesrichtsatzes, der
zum 01.09.2010
in Kraft getreten ist, anzuheben.
Inhaber des Familienpasses erhalten
nach wie vor 50 % Ermäßigung auf den entsprechende Entgelt.
Damit ergibt sich für die
Regelgruppe folgende Entgelttabelle:
Monatlicher Beitrag im
Regelkindergarten für die Betreuung
|
|
3-6 Jahre
|
|
Ab 01.09.2008
=
aktuelle Kornwestheimer Entgelte
|
|
Landesrichtsatz zum 01.09.2010
|
Differenz:
|
|
|
|
|
|
für das Kind aus einer Familie mit
1 Kind
|
88,00 EUR
|
|
95,00 EUR
|
7,00 EUR
|
für das Kind aus einer Familie mit
2 Kindern unter 18 J.
|
67,00 EUR
|
|
72,00 EUR
|
5,00 EUR
|
für das Kind aus einer Familie mit
3 Kindern unter 18 J.
|
45,00 EUR
|
|
48,00 EUR
|
3,00 EUR
|
für das Kind aus einer Familie mit
4 Kindern unter 18 J.
|
15,00 EUR
|
|
16,00 EUR
|
1,00 EUR
|
Der Mehraufwand für VÖ-Gruppen soll
zukünftig pauschal mit 12,5 % festgelegt werden.
Daraus ergibt sich folgende Entgelttabelle:
|
VÖ Betreuung - IST
|
VÖ Betreuung ab 01.09.2011
|
|
Differenz
|
für das Kind aus einer Familie mit
1 Kind
|
93,00 EUR
|
106,90 EUR
|
|
13,90 EUR
|
für das Kind aus einer Familie mit
2 Kindern unter 18 J.
|
72,00 EUR
|
81,00 EUR
|
|
9,00 EUR
|
für das Kind aus einer Familie mit
3 Kindern unter 18 J.
|
50,00 EUR
|
54,00 EUR
|
|
4,00 EUR
|
für das Kind aus einer Familie mit
4 Kindern unter 18 J.
|
20,00 EUR
|
18,00 EUR
|
|
- 2,00 EUR
|
Für die Betreuung von Kindern unter
3 Jahren wird eine Anhebung der Entgelte auf die neuen Sätze (doppelter
Regelsatz-Betrag) vorgeschlagen:
Monatlicher Beitrag für
Kinderkrippen (0-3 Jahre)
|
|
|
|
Kornwestheim
|
Ab 01.09.2011
|
|
|
|
für das Kind aus einer Familie mit
1 Kind
|
149,00EUR
|
190,00 EUR
|
für das Kind aus einer Familie mit
2 Kindern unter 18 J.
|
115,00 EUR
|
144,00 EUR
|
für das Kind aus einer Familie mit
3 Kindern unter 18 J.
|
79,00 EUR
|
96,00 EUR
|
für das Kind aus einer Familie mit
4 Kindern unter 18 J.
|
30,00 EUR
|
32,00 EUR
|
Für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern in altersgemischten
Gruppen muss nach der Betriebserlaubnis je Kind unter 3 Jahren gegenüber der
Regelgruppe ein Kindergartenplatz unbesetzt bleiben. Vor diesem Hintergrund und
im Hinblick auf die Festlegungen der Elternbeiträge für Kinderkrippen ist in
diesem Fall ein Zuschlag von 100 % gegenüber dem Beitrag in Regelgruppen
gerechtfertigt.