Vorlage-Nr.:

233/2012

Az.:

6 Kurt Schaible

Datum:

04.07.2012



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

10.07.2012

 

 

Betreff:

Standortfrage Ballsporthalle

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

 

 

Beschlussvorschlag:

1.                  Die Verwaltung wird beauftragt, den Stadtverband für Sport an der Entscheidungsfindung der 3 verschiedenen Varianten zu beteiligen.

2.                  Die Kosten für eine dreifeldrige Halle am Eichenweg (verschiedene Standorte incl. evtl. Gründungskosten und Altlastenbeseitigung) sowie der Kostenschätzungen am ESG-Gelände und der Sanierung der Jahnhalle darzustellen und in die Standortdiskussion mit einzubringen. In dem Kostenvergleich sind auch Kostenschätzungen (ggf. auch in Modulbauweise) zu ermitteln.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Beschlussfassung

öffentlich

10.07.2012

 

 

 

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

  1. Ausgangslage

Das Institut für Kooperative Planung und Sportentwicklung (ikps) wurde im Jahr 2008 mit der kooperativen Sportentwicklungsplanung in Kornwestheim beauftragt. Nach Vorliegen des Abschlussberichtes Ende 2009 (Vorlage 374/2009) wurden die Maßnahmen und Handlungsempfehlungen detailliert bewertet. Der Gemeinderat stimmte den Empfehlungen zu (siehe Vorlage 162/2010). Ikps kommt zu der Empfehlung zum „Bau von zwei Anlageneinheiten Einzelhalle und eines evtl. angeschlossenen Gymnastikraumes“. In der Folge geht man in Erweiterung dieses Bedarfs vom einer dreiteilbaren Ballsporthalle aus, um auch den Bedarf für den Breitensport, die Ganztagesbetreuung und den nichtorganisierten Sport zu ermitteln.

 

  1. Standortfrage

In der Folge der Handlungsempfehlung wurde die Standortfrage angegangen. Zur Debatte standen die Standorte „ESG-Gelände“ und „Bogenstraße“. Aus der Mitte des Gemeinderates wurde der Wunsch geäußert, die beiden in der Diskussion stehenden Standorte bewertend zu vergleichen. Die Fa. SpOrtconcept legte am 16.5.2011 ihren Bericht zur Standortuntersuchung vor. Das Gesamtziel der Untersuchung war es, den am besten geeigneten Standort in Kornwestheim zu finden, die Voraussetzungen abzuklären und die Rahmenbedingungen abzustecken. Die Bestandsaufnahme erfolgte unter Berücksichtigung  folgender Kriterien:

Größe des Gebäudes auf dem Grundstück, Umfeld/Parkierung, Lage/Baurecht, Ausrichtung des Gebäudes auf dem Grundstück, Distanz zu Schulen, Kindergärten und Vereinen, Individualverkehr, ÖPNV, Topografie/Kosten.

Bei der Auswertung der Standorte waren 72 Bewertungspunkte zu vergeben. Der Standort „Eichenweg/Bogenstraße“ erhielt 52 Punkte, der Standort „ Holzgrundstraße erhielt 42 Punkte und der Standort „Jahnstraße“ (sprich: ESG-Gelände) erhielt 33 Punkte. Vor dem Hintergrund der gutachtlichen Aussagen wäre dem Standort „Eichenweg/Bogenstraße“ eindeutig der Vorzug zu geben gewesen.

  1. Entscheidungskriterien

Im Zusammenhang mit der Standortsuche für eine Ballsporthalle bzw. der Reaktivierung innerstädtischer Flächen für Wohnbebauung stellte sich die Frage der Bebaubarkeit des Bereichs um die ehemalige Eislaufhalle. Wäre dieser Standort für eine Wohnbebauung geeignet, sprächen ggf. ökonomische wie städtebauliche Gründe für diesen Standort. Da diese Fläche aber als Altstandort bekannt ist, wurde eine Altlastenerkundung durchgeführt. Das Gutachten dieser Erkundung kommt zur Empfehlungen, die eine wirtschaftliche Verwertung der Flächen für eine Wohnnutzung nicht darstellen lässt (siehe Vorlage 178/2012).

 

  1. Überlegungen zur Tennishalle am Eichenweg

Herr Heinz Kipp und Herr Stagel sind Erbbauberechtigte an der Tennishalle am Eichenweg. Die Erbbauberechtigten schlagen der Stadt Kornwestheim vor, diese Halle zu übernehmen und notwendige Sanierungs- und Umbaumaßnahmen durchzuführen.  Die Erbbauberechtigten sehen dabei den Vorteil, dass die Halle über ca. 3.000 m² nutzbare Sportfläche hat, die dem Sport weitreichende Möglichkeiten bieten könnte. Die Überlegungen gehen dahin, dass bisherige anderweitige Belegungen aus den Ballsporthallen hier zusammen gezogen werden, Hallenkapazitäten in den ballsporttauglichen Hallen frei werden und sich damit der Bau einer weiteren Ballsporthalle erübrigt.

Bei diesen Überlegungen muss erwähnt werden, dass das Grundstück der Tennishalle schon heute im Eigentum der Stadt ist und die Stadt diese Halle über ein Erbbaurecht an die Herren Kipp und Stagel übertragen hat. Dieses Erbbaurecht läuft in 8 Jahren aus. Die Heimfallentschädigung im Falle der Rückgabe der Tennishalle an die Stadt ist im Erbbaurechtsvertrag geregelt. Daher muss sich die Stadt ohnehin mit der Frage beschäftigen, ob sie den Erbbaurechtsvertrag verlängern möchte, die Erbbauberechtigten die Liegenschaft weiterführen wollen und welche Nutzungen sich im Heimfall für das Grundstück und/oder die Tennishalle ergeben.

 

 

  1. Beschlussempfehlung

Bei den Standortüberlegungen zur Ballsporthalle werden der Bereich  Bogenstraße/Jägerstraße/Eichenweg, der Standort am Eichenweg und die Sanierung der Tennishalle am Eichenweg gegenübergestellt und mit dem Stadtverband für Sport diskutiert. Gleichzeitig werden die Kosten für diese Alternativen erhoben. Dabei sind auch Kostenschätzungen von Herstellern in Modulbauweise einzuholen.

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Keine Anlagen