Betreff:
Standortfrage
Ballsporthalle
Anlage(n):
Mitzeichnung
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Stadtverband für Sport an der
Entscheidungsfindung der 3 verschiedenen Varianten zu beteiligen.
2.
Die
Kosten für eine dreifeldrige Halle am Eichenweg (verschiedene Standorte incl.
evtl. Gründungskosten und Altlastenbeseitigung) sowie der Kostenschätzungen am
ESG-Gelände und der Sanierung der Jahnhalle darzustellen und in die
Standortdiskussion mit einzubringen. In dem Kostenvergleich sind auch
Kostenschätzungen (ggf. auch in Modulbauweise) zu ermitteln.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Ausschuss
für Umwelt und Technik
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Beschlussfassung
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öffentlich
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10.07.2012
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Sachdarstellung und
Begründung:
- Ausgangslage
Das Institut für Kooperative Planung
und Sportentwicklung (ikps) wurde im Jahr 2008 mit der kooperativen
Sportentwicklungsplanung in Kornwestheim beauftragt. Nach Vorliegen des
Abschlussberichtes Ende 2009 (Vorlage 374/2009) wurden die Maßnahmen und
Handlungsempfehlungen detailliert bewertet. Der Gemeinderat stimmte den
Empfehlungen zu (siehe Vorlage 162/2010). Ikps kommt zu der Empfehlung zum „Bau
von zwei Anlageneinheiten Einzelhalle und eines evtl. angeschlossenen
Gymnastikraumes“. In der Folge geht man in Erweiterung dieses Bedarfs vom einer
dreiteilbaren Ballsporthalle aus, um auch den Bedarf für den Breitensport, die
Ganztagesbetreuung und den nichtorganisierten Sport zu ermitteln.
- Standortfrage
In der Folge der Handlungsempfehlung
wurde die Standortfrage angegangen. Zur Debatte standen die Standorte
„ESG-Gelände“ und „Bogenstraße“. Aus der Mitte des Gemeinderates wurde der
Wunsch geäußert, die beiden in der Diskussion stehenden Standorte bewertend zu
vergleichen. Die Fa. SpOrtconcept legte am 16.5.2011 ihren Bericht zur
Standortuntersuchung vor. Das Gesamtziel der Untersuchung war es, den am besten
geeigneten Standort in Kornwestheim zu finden, die Voraussetzungen abzuklären
und die Rahmenbedingungen abzustecken. Die Bestandsaufnahme erfolgte unter
Berücksichtigung folgender Kriterien:
Größe des Gebäudes auf dem
Grundstück, Umfeld/Parkierung, Lage/Baurecht, Ausrichtung des Gebäudes auf dem
Grundstück, Distanz zu Schulen, Kindergärten und Vereinen, Individualverkehr,
ÖPNV, Topografie/Kosten.
Bei der Auswertung der Standorte
waren 72 Bewertungspunkte zu vergeben. Der Standort „Eichenweg/Bogenstraße“
erhielt 52 Punkte, der Standort „ Holzgrundstraße erhielt 42 Punkte und der
Standort „Jahnstraße“ (sprich: ESG-Gelände) erhielt 33 Punkte. Vor dem
Hintergrund der gutachtlichen Aussagen wäre dem Standort
„Eichenweg/Bogenstraße“ eindeutig der Vorzug zu geben gewesen.
- Entscheidungskriterien
Im Zusammenhang mit der
Standortsuche für eine Ballsporthalle bzw. der Reaktivierung innerstädtischer
Flächen für Wohnbebauung stellte sich die Frage der Bebaubarkeit des Bereichs
um die ehemalige Eislaufhalle. Wäre dieser Standort für eine Wohnbebauung
geeignet, sprächen ggf. ökonomische wie städtebauliche Gründe für diesen
Standort. Da diese Fläche aber als Altstandort bekannt ist, wurde eine
Altlastenerkundung durchgeführt. Das Gutachten dieser Erkundung kommt zur
Empfehlungen, die eine wirtschaftliche Verwertung der Flächen für eine
Wohnnutzung nicht darstellen lässt (siehe Vorlage 178/2012).
- Überlegungen zur Tennishalle am
Eichenweg
Herr Heinz Kipp und Herr Stagel sind
Erbbauberechtigte an der Tennishalle am Eichenweg. Die Erbbauberechtigten
schlagen der Stadt Kornwestheim vor, diese Halle zu übernehmen und notwendige
Sanierungs- und Umbaumaßnahmen durchzuführen.
Die Erbbauberechtigten sehen dabei den Vorteil, dass die Halle über ca. 3.000 m² nutzbare
Sportfläche hat, die dem Sport weitreichende Möglichkeiten bieten könnte. Die
Überlegungen gehen dahin, dass bisherige anderweitige Belegungen aus den
Ballsporthallen hier zusammen gezogen werden, Hallenkapazitäten in den
ballsporttauglichen Hallen frei werden und sich damit der Bau einer weiteren
Ballsporthalle erübrigt.
Bei diesen Überlegungen muss erwähnt werden, dass das Grundstück der
Tennishalle schon heute im Eigentum der Stadt ist und die Stadt diese Halle
über ein Erbbaurecht an die Herren Kipp und Stagel übertragen hat. Dieses
Erbbaurecht läuft in 8 Jahren aus. Die Heimfallentschädigung im Falle der Rückgabe der
Tennishalle an die Stadt ist im Erbbaurechtsvertrag geregelt. Daher muss sich
die Stadt ohnehin mit der Frage beschäftigen, ob sie den Erbbaurechtsvertrag
verlängern möchte, die Erbbauberechtigten die Liegenschaft weiterführen wollen
und welche Nutzungen sich im Heimfall für das Grundstück und/oder die
Tennishalle ergeben.
- Beschlussempfehlung
Bei den Standortüberlegungen zur
Ballsporthalle werden der Bereich
Bogenstraße/Jägerstraße/Eichenweg, der Standort am Eichenweg und die
Sanierung der Tennishalle am Eichenweg gegenübergestellt und mit dem
Stadtverband für Sport diskutiert. Gleichzeitig werden die Kosten für diese
Alternativen erhoben. Dabei sind auch Kostenschätzungen von Herstellern in
Modulbauweise einzuholen.