Vorlage-Nr.:

260/2010

Az.:

5/Christian Kübler

Datum:

06.07.2010



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage öffentlich

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

13.07.2010

 

 

Betreff:

Bebauungsplan "Wilkin-Areal, westlich Leibnizstraße" - Aufstellungsbeschluss

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Abgrenzungsplan

 

Beschlussvorschlag:

Dem Gemeinderat zu empfehlen, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Wilkin-Areal, westlich Leibnizstraße“ zu fassen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Vorberatung

öffentlich

13.07.2010

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

22.07.2010

 

 

 

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

 Im Zusammenhang mit der sukzessiven Aufsiedlung der Gewerbeflächen auf dem Wilkin-Areal wurden für unterschiedliche Teilbereiche der Gesamtfläche entsprechende Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Ein Großteil der Gewerbefläche ist mittlerweile planungsrechtlich gesichert. Für den Bereich zwischen der Fa. Lidl im Norden und der Aldinger Straße im Süden gibt es derzeit noch keinen rechtskräftigen Bebauungsplan.   

 

Aus Sicht der Verwaltung ist es zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung erforderlich, nunmehr das planungsrechtliche Verfahren auch für den im Abgrenzungsplan dargestellten Bereich einzuleiten. Mit dem Aufstellungsbeschluss werden noch keine inhaltlichen Festsetzungen getroffen. Die Ausarbeitung der planungsrechtlichen Details erfolgt im weiteren Verlauf des Verfahrens.

 

Das planungsrechtliche Verfahren wird nach § 13a BauGB durchgeführt, da die erforderlichen Voraussetzungen hier erfüllt sind: Das Plangebiet mit einer Flächengröße von ca. 13.500qm liegt im Innenbereich. Auch können hier keine Vorhaben mit einer Grundfläche von mehr als 20.000 qm realisiert werden. Weiter sind keine umweltverträglichkeitsprüfungs-pflichtigen Vorhaben geplant und zusätzlich handelt es sich aus naturschutzrechtlicher Sicht auch nicht um einen besonders schützenswerten Bereich.

 

Im sogenannten "beschleunigten Verfahren" kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Die normalerweise mindestens 4-wöchige Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, die sich an den Entwurfsbeschluss anschließt, kann angemessen verkürzt werden. Außerdem kann im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung und vom -bericht sowie einer Eingriffs-Ausgleichs-Regelung abgesehen werden.

 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Abgrenzungsplan.pdf