Vorlage-Nr.:

314/2013

Az.:

FB 8 - Fr. Heckel

Datum:

05.07.2013



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Gemeinderat

Am:

16.07.2013

 

 

Betreff:

Vorkaufsrecht bzgl. des Grundstücks Flst. Nr. 4208/1 Bebelstraße 19

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Lageplan

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Kornwestheim übt das ihr zustehende Vorkaufsrecht nicht aus.

 

Beratungsfolge:

Vorlage an

zur

Sitzungsart

Sitzungsdatum

Beschluss

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

16.07.2013

 

 

 

Haushaltsrechtliche Deckung

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Entfällt

 

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Entfällt

 

     

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Stadt Kornwestheim wurde ein Kaufvertrag bezüglich des Grundstücks Flurstück Nr. 4208/1 Bebelstraße19 vorgelegt mit der Bitte darüber zu entscheiden, ob ein Vorkaufsrecht besteht und ob dieses ausgeübt werden soll.

 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Soziale Stadt - Weststadt“. Nach § 24 Abs. 1 Ziff. 3 BauGB ist der Stadt ein gesetzliches Vorkaufsrecht eingeräumt. Der Kaufpreis liegt bei 265.000,00 Euro. Über die Ausübung des Vorkaufsrechts entscheidet der Gemeinderat, der laut Hauptsatzung für einen Wert über 250.000 EUR zuständig ist.

 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Bebelstraße_19_Flst_4208_1.pdf - Bebelstraße_19_Flst_4208_1.pdf