Vorlage-Nr.:

68/2011

Az.:

044 Cordula Wohnhas

Datum:

09.03.2011



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

15.03.2011

 

 

Betreff:

Bau einer Biogasanlage auf dem Gelände der Kläranlage – aktueller Planungsstand und fachliche Beurteilung

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Lageplan Biogasanlage

 

Beschlussvorschlag:

1.                  Die fachliche Beurteilung der Biogasanlage zur Kenntnis zu nehmen.

2.                  Dem Bau einer Biogasanlage auf dem Gelände der Kläranlage Kornwestheim im Grundsatz zuzustimmen. Die Details zur Umsetzung werden im Erbbaurechtsvertrag geregelt, der im Verwaltungs- und Finanzausschuss vorgelegt wird.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Beschlussfassung

öffentlich

15.03.2011

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Erste Überlegungen zum Bau einer Biogasanlage im Bereich der Kläranlage Kornwestheim wurden den Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt und Technik bereits in der Sitzung vom 09.11.2010 vorgestellt. Ergänzend dazu soll, entsprechend dem Fortschritt der planerischen Überlegungen und Vertragsverhandlungen, eine fachliche Beurteilung der geplanten Biogasanlage vorgenommen werden. Hintergrund für diese Bewertung ist die zunehmende Kritik am Ausbau von Biogasanlagen in Deutschland.

 

Besonderer Wert wird deshalb auf die Feststellung gelegt, dass mit den nachfolgenden Ausführungen in erster Linie die spezifische Situation am Standort Kläranlage Kornwestheim und der dort in Kooperation von KWA, ortsansässigem Landwirt und Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim geplanten Biogasanlage näher beleuchtet wird. Eine kurze Vorhabensbeschreibung und allgemeine Gründe pro und contra Biogasanlagen werden vorangestellt.

 

1. Kurze Vorhabensbeschreibung

 

Geplant ist eine kompakte Biogasanlage für nachwachsende Rohstoffe (ca. 60%) und pflanzliche Reststoffe (ca. 40%). Der Standort befindet sich innerhalb des Kläranlagengeländes (siehe Lageplan). Die Rohstoffe lagern auf einem landwirtschaftlichen Anwesen in 2 - 3 km Entfernung und werden täglich angefahren.

 

Das erzeugte Biogas wird nach neuestem Planungsstand zum Heizwerk Ost und zum Heizwerk Zentrum Ost geleitet und erzeugt dort über zwei Blockheizkraftwerke mit je einer Leistung von ca. 350 kWh ca. 5,5 Mio. kWh/Jahr an Wärme und ca. 5 Mio. KWh/Jahr an Strom. Dadurch werden ca. 23% des bislang in den Heizwerken Ost eingesetzten Erdgases ersetzt.

 

Die Planer und künftigen Betreiber der Biogasanlage werden in der Sitzung anwesend sein und stehen bei Bedarf für weitergehende Erläuterungen zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

2. Allgemeine Bewertung von Biogasanlagen

 

a. Was spricht allgemein für den Bau von Biogasanlagen?

 


 

 

b. Was spricht allgemein gegen den Bau von Biogasanlagen?

 

 

Naturschutz/Biodiversität, Dünger- und Pestizidaustrag in Boden, Luft und Gewässer, Erosion etc.

 

3. Spezifische Betrachtung der Biogasanlage am Standort Kornwestheim

 

a. Was spricht für eine Biogasanlage am Standort Kornwestheim?

 

·         Das Klimaschutzkonzept Kornwestheim setzt auf regionale Biomasse als einen

       Baustein zur nachhaltigen Energieversorgung, da Kornwestheims Potentiale an

       erneuerbaren Energien eingeschränkt sind (kaum Wind, kein Wasser, relativ

kleine Markungsfläche)

- ein Standort für ein Holzheizkraftwerk ist nicht verfügbar

- Geothermie als Energieträger ist aktuell eher schwierig umsetzbar (keine ausreichenden Flächen). Dies könnte allerdings im Falle einer Realisierung von Ost IV eine Option darstellen.

- Andere Energieträger kommen wg. mangelnder Verfügbarkeit am Standort nicht in Frage.


 

b. Was spricht gegen eine Biogasanlage am Standort Kornwestheim?

 

Aufgrund der spezifischen Standortsituation, der Besonderheiten bei der Planung der Anlage, einem Reststoffanteil von ca. 40% sowie dem erklärten Ziel das Heizwerk Ost nicht wieder mit einem neuen Gaskessel nachzurüsten, sondern Kraft-Wärme-Kopplung einzusetzen und zumindest teilweise auf erneuerbare Energien umzusteigen, verbleiben keine standortabhängigen Gründe gegen die geplante Biogasanlage.

 

4. Weitere Vorgehensweise

 

Die Bedingungen zum Bau der Biogasanlage am Standort Kornwestheim werden in einem Erbbaurechtsvertrag geregelt, der in der nächsten Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses vorgelegt wird. Bestandteil dieses Vertrages ist u.a. auch ein Passus bei dem der Betreiber den Einsatz von mind. 40% Reststoffen garantiert.

 

Fazit:

Da es aus Sicht der Verwaltung mit Ausnahme „genereller Vorbehalte“ gegen eine Nutzung von Anbaubiomasse als Energielieferant, nur Gründe für den Bau dieser Anlage gibt, schlägt die Verwaltung vor, dem Bau der Biogasanlage am Standort Kläranlage im Grundsatz zuzustimmen. Die weiteren Details zur Planung werden im Erbbaurechtsvertrag fixiert. Dieser wird in der nächsten Sitzung des VFA vorgelegt.

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Keine Anlagen