Vorlage-Nr.:

351/2011

Az.:

303 Frank Hoenes
03 Dietmar Allgaier

Datum:

12.10.2011



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

20.10.2011

 

 

Betreff:

Antrag des Theatervereins "Die 7 Schwaben" auf dauerhafte Überlassung des Versammlungssaals im Gebäude Aldinger Straße 80 -Weiterberatung-

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

 

 

Beschlussvorschlag:

1.                  Der Verwaltungs- und Finanzausschuss stimmt einer Vermietung des Versammlungssaals, des Vorraums und der Küche im Erdgeschoss des Mehrzweckgebäudes Aldinger Straße 80 an den Theaterverein „Die 7 Schwaben“ zur exklusiven und dauerhaften Nutzung ab dem 01.01.2012 zu den vom Gemeinderat festgesetzten üblichen Konditionen grundsätzlich zu.

2.                  Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu einen Mietvertrag vorzubereiten, welcher insbesondere auch ein Mitbenutzungsrecht der Räumlichkeiten für andere Kornwestheimer Vereine und Organisationen regelt.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Beschlussfassung

öffentlich

20.10.2011

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Auf die Vorlage Nr. 214/2011 und die Beratungen in der Sitzung des Verwaltungs- und

Finanzausschusses vom 30.06.2011 wird verwiesen. Der Tagesordnungspunkt wurde in der damaligen Sitzung ohne Beschluss abgesetzt. Der Grund hierfür war insbesondere der Umstand, dass zum damaligen Zeitpunkt mit dem Stadtausschuss für Sport und Kultur und dem Theaterverein „ Die 7 Schwaben“ als Antragsteller noch keine direkten Gespräche über die mit einer Dauernutzung verbundenen Fragestellungen und bestehenden Differenzen geführt wurden. Der Stadtausschuss hatte zuvor in seiner Stellungnahme vom 18.04.2011 eine Exklusivnutzung nicht befürwortet. Die Verwaltung wurde daher vom Gremium beauftragt, ein Gespräch zwischen Dachverband und Theaterverein zu organisieren und zu moderieren. Ein solches Gespräch hat noch kurz vor der Sommerpause stattgefunden und in einigen zentralen Punkten nach weiteren Abstimmungen auch eine Annäherung gebracht. 

 

1.) Küchennutzung

 

Hier hat der Theaterverein „Die 7 Schwaben „ mittlerweile ausdrücklich erklärt, dass die Küche bei Veranstaltungen auch anderen Vereinen zur Eigenbewirtschaftung zur Verfügung gestellt wird. Hiermit konnte eine zentrale Frage, die dem Stadtausschuss für Sport und Kultur Probleme bereitet hat, ausgeräumt werden.

 

2. ) Einbau einer festen Bühne

 

Dieser Punkt ist für den Theaterverein zentral, da es bei der beantragten Exklusivnutzung ja hauptsächlich darum geht, den derzeit immensen zeitlichen und personellen Aufwand für den wiederkehrenden Auf- und Abbau zu reduzieren. Für den Saal bedeutet dies aber naturgemäß eine Flächenverminderung, die für die Nutzungen durch andere Vereine zumindest teilweise nachteilig ist (da nicht bei jeder Art von Veranstaltung das Vorhandensein einer Bühne einen Vorteil darstellt). Die vom Theaterverein fest zu installierende Bühne hat dabei die Maße 5 Meter Tiefer, 8 Meter Breite und 80 cm Höhe. 

 

Mittlerweile hat sich der Stadtausschuss für Sport und Kultur dennoch dazu entschieden, diesen Punkt zu akzeptieren, allerdings verknüpft mit der Bedingung , dass der Theaterverein am Ende seiner Blockaufführungen den Raum von Tischen und Stühlen befreit und die Bühne bei Vermietungen am Wochenende von den dort befindlichen Utensilien frei räumt.  Letzteres bereitet dem Theaterverein „Die 7 Schwaben“ insofern Probleme, da er hier keine verbindliche Festschreibung möchte, sondern zusagt, dass er erforderlichenfalls anderen Nutzern den erforderliche Platzbedarf zur Verfügung stellt.

 

Nach Auffassung der Verwaltung stellt sich dieser Punkt möglicherweise jedoch in der Praxis als durchaus lösbar dar.

 

Während der zwei vier- bis sechswöchigen Spielblöcke wird es dem Theaterverein „Die 7 Schwaben“ sicherlich nicht möglich und zumutbar sein zwischendurch den Saal oder die Bühne zu räumen. Zu anderen Zeiten kann die Räumung des Saals und der Bühne davon abhängig gemacht werden, ob dies für die jeweilige Veranstaltung notwendig ist, dann aber sollte der Theaterverein hierzu aber auch tatsächlich verpflichtet sein, um die Durchführung solcher Veranstaltungen (z. B. Gardetanz) nicht faktisch unmöglich zu machen.         

 

3.)  Belegungsrechte anderer Vereine  

 

Dem Stadtausschuss für Sport und Kultur ist es wichtig, dass seine Mitgliedsvereine ein vertraglich verankertes Belegungsrecht haben und der Belegungsplan weiterhin über die Stadt erfolgt. Der Theaterverein Die 7 Schwaben hätte hier zwar eine freiere Vergabe-möglichkeit ohne Einschaltung der Stadt bevorzugt, willigt letztlich aber in diese Bedingung ein.

 

Die Vergabekriterien für Veranstaltungen am Wochenende sähen dann voraussichtlich so aus, dass der Theaterverein die Termine für seine zwei vier bis sechswöchigen Blockveranstaltungen als festgesetzt durchgibt und der Stadtausschuss für Sport– und Kultur sowie gegebenenfalls auch der Theaterverein „Die 7 Schwaben“ bei geplanten weiteren Veranstaltungen ihre Belegungswünsche der Stadt weitergeben, wobei bei Terminüber- schneidungen der Verwaltungs- und Finanzausschuss entscheidet. Das Modell würde insofern dem Vertragverhältnis für den Hirschgarten ähneln, bei dem es ebenfalls einen Generalpächter gibt, der aber an einer bestimmten von Wochenenden vertraglich verpflichtet ist, den Pachtgegenstand für Vereinsveranstaltungen zur Verfügung zu stellen und bei Belegungsproblemen ebenfalls der VFA entscheidet.

 

Was Probemöglichkeiten wochentags anbelangt, ist der Theaterverein bereit, bei Bedarf an zwei Tagen pro Woche den Versammlungssaal für Vereine des Stadtausschusses zur Verfügung zu stellen. Dies wird von beiden Seiten als positive Lösung angesehen und kann in den abzuschließenden Vertrag so aufgenommen werden.

     

Eine spezielle Thematik stellen die Kleider- und Spielzeugmärkte des Eltern- und Kind-Vereins dar, die derzeit mindestens dreimal im Jahr im Gebäude Aldinger Straße 80 stattfinden und nach den Erläuterungen der Vereinsvorsitzenden Frau Kämmle eine notwendige und existenzielle Einnahmequelle darstellen. Bereits jetzt wird für diese Märkte aller zur Verfügung stehende Platz vollständig benötigt (der gesamte Versammlungssaal einschließlich Vorraum, das Fasnet-Stüble, sowie die eigenen Vereinsräumlichkeiten des Eltern-Kind-Vereins im Gebäude Aldinger Straße 80). Bei Wegfall einer Teilfläche für die fest installierte Bühne im Saal könnten die Märkte nach Auffassung des Vereins nicht mehr am bisherigen Standort stattfinden und müssten verlegt werden.

 

Als Alternative käme zwar theoretisch die Rechberghalle in Frage, es stellt sich hierbei aber neben dem Umstand, dass dann dreimal im Jahr die Halle für sportliche Zwecke wegfallen würde, logistische Probleme: Der Eltern- und Kindverein hat bisher die Waren, Kleider- ständer etc. in seinen angemieteten Kellerräumen in der Aldinger Straße 80 eingelagert.

Im Versammlungssaal steht dem Verein für seine Börse zudem bislang das vorhandene Mobiliar (Tische und Stühle) zur Verfügung. Eine Verlagerung in die Rechberghalle würde somit bedeuten, dass bei jedem Kleidermarkt sowohl die Waren als auch das Mobiliar (das an diesem Wochenende im Casino dann auch nicht zur Verfügung stehen könnte) hin- und zurücktransportiert werden müssten. Nach eigenem Bekunden wäre dies für den Verein mangels Fahrzeugen und ausreichender Helferzahl jedoch nicht selbstdurchführbar, weswegen von einer – möglichst kostenneutralen - Mithilfe der Stadt durch den städtischen Bauhof ausgegangen wird.    

 

Nach Auffassung der Verwaltung erscheint die Schlussfolgerung des Eltern- und Kind-Vereins, dass nach Einbau einer festen Bühne der Versammlungssaal aus Platzmangel für Zwecke der Kleider-Börsen nicht mehr nutzbar ist, jedoch nicht zwingend, da die Bühne -gegebenenfalls durch eine zusätzliche Absturzsicherung - durchaus auch als Aufstellfläche für Verkaufstische nutzbar sein dürfte.

 

Unter Abwägung der Gesamtumstände spricht sich die Stadtverwaltung letztlich für eine exklusive  Überlassung des Versammlungssaales an den Theaterverein „Die 7 Schwaben“ aus und wird im Falle eines positiven Beschlusses einen Mietvertrag mit den in der Sachdarstellung genannten Rahmenbedingungen vorbereiten.         

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
Keine Anlagen