Vorlage-Nr.:

206/2010

Az.:

EBM Michael Köpple

Datum:

28.05.2010



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage öffentlich

 

 

 

Gremium:

Ausschuss für Umwelt und Technik

Am:

08.06.2010

 

 

Betreff:

Abschluss des Architektenvertrages im Zusammenhang mit dem Umbau des Kulturhauses und des Neubaus der Stadtbücherei

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

 

 

Beschlussvorschlag:

Das Büro AP-Plan, Stuttgart, mit den Leistungen für die Objektplanung „Gebäude“ und für den Leistungsteil „räumlicher Ausbau“ im Zusammenhang mit dem Umbau des Kulturhauses und dem Neubau der Stadtbücherei auf der Grundlage der beschriebenen Vertragskonditionen zu beauftragen.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Technik

Vorberatung

öffentlich

08.06.2010

 

Gemeinderat

Beschlussfassung

öffentlich

10.06.2010

 

 

 

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Nachdem der Beschluss zur Realisierung der flächen- und kostenmäßig reduzierten Variante für den Umbau des Kulturhauses bzw. Neubau der Stadtbücherei am 18.5.2010 vom Gemeinderat gefasst wurde, sollte auch der Auftrag an das Architekturbüro AP-Plan vertraglich fixiert werden.

Hierbei ist grundsätzlich die gültige Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) anzuwenden, die allerdings für die Honorarfestlegung gewisse (aber begrenzte) Spielräume offen lässt. Zwischen den beiden Vertragspartnern sind daher die präzisen Konditionen „auszuhandeln“.

Bei den Vertragsfestlegungen wurde davon ausgegangen, dass der Vertrag für die ab jetzt zu erbringenden Leistungen anzuwenden ist – für die zwischen der Festlegung des zu realisierenden Entwurfes (Preisgericht) und der Beschlussfassung des Architektenvertrages bereits vom Architekten erbrachten Leistungen ist ein Pauschalhonorar noch zu vereinbaren. Grundlage hierfür wird die HOAI sein.

Für den nunmehr abzuschließenden Architektenvertrag sind folgende Konditionen einvernehmlich zwischen Architekten und Verwaltung – vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates – festgelegt worden:

-          Die Beauftragung erfolgt in folgenden Stufen:

o        Stufe 1: Leistungsphasen 3 und 4, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung

o        Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 8, Ausführungsplanung bis Objektüberwachung

 

-          Honorarzone IV, Viertelsatz (bei einem Bauvorhaben der hier gegebenen Komplexität kann die Honorarzone IV unten bis IV oben gewählt werden – der finanzielle Unterschied beträgt für diese Bandbreite ca.150.000 EUR)

-          Umbauzuschlag 50% (aufgrund des relativ großen Anteils an umzubauender Bausubstanz muss ein sogenannter Umbauzuschlag gewährt werden. Er wird begründet mit dem größeren planerischen und baulichen Aufwand gegenüber einem Neubau. Der Umbauzuschlag kann bis zu 80% betragen. Der Umbauzuschlag wurde an den Verhältnissen bestehender zu neu zu bauender Bausubstanz orientiert).

-          Nebenkostenpauschale von 5% der Honorarsumme

-          Das Honorar wird auf der Grundlage der mit der Entwurfsplanung zu erstellenden Kostenberechnung festgeschrieben. Höhere Baukosten führen nicht zu einer Honorarerhöhung !

-          Werden die Baukosten bezogen auf die vom Gemeinderat beschlossenen Gesamtkosten ohne Verminderung des festgelegten Standards unterschritten, so erhalten die Architekten ein Erfolgshonorar in Höhe von 10% der eingesparten Kosten, bis zu max. 20% des vereinbarten Honorars (Bonus). Standardreduzierungen, die der Bauherr festlegt, sind dabei nicht zu berücksichtigen.

-          Der Architektenvertrag verpflichtet den Architekten zur strikten Einhaltung des Zeitplanes – der festgelegte Zeitplan ist Anlage des Architektenvertrages

 

Auf der Grundlage der genannten Konditionen und unter Berücksichtigung der festgelegten Gesamtkosten ergibt sich eine Architektenhonorar von ca. 1,6 Mio EUR. Dieser Betrag ist in den vom Gemeinderat am 18.5.2010 beschlossenen Gesamtkosten in Höhe von 19 Mio EUR incl. Mehrwertsteuer enthalten.

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)