Betreff:
Vorkaufsrecht
bzgl des Grundstücks Flst. Nr. 3934/1
Ebertstraße 47
Anlage(n):
Mitzeichnung
Lageplan
Beschlussvorschlag:
Die Stadt übt das ihr zustehende Vorkaufsrecht nicht aus.
Einer Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin im Wege der Eilentscheidung
wird zugestimmt.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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öffentlich
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07.10.2010
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Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
Deckungsvorschlag:
Entfällt
Sachdarstellung und
Begründung:
Der Stadt ist ein Kaufvertrag bezüglich des Anwesens
Ebertstraße 47 Flst. Nr. 3934/1
vorgelegt worden mit der Bitte, darüber zu entscheiden, ob die Stadt ein
Vorkaufsrecht hat und es ggf. ausübt.
Beim Anwesen Ebertstraße 47 handelt
sich um den Bau 9 auf dem Salamander Areal, der saniert und zu 60 Mietwohnungen
umgebaut werden soll. Das Anwesen hat eine Fläche von 3.557 m² und liegt im
Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Soziale
Stadt-Weststadt“. Nach § 24 Abs. 1 Ziff. 3 BauGB ist
der Stadt ein gesetzliches Vorkaufsrecht eingeräumt. Der Kaufpreis liegt bei
3.000.000 EUR. Über die Ausübung des Vorkaufsrechts entscheidet der
Gemeinderat, da der Verwaltungs- und Finanzausschuss laut Hauptsatzung nur für
einen Wert bis 250.000 EUR zuständig ist.
Im beigefügten Lageplan ist das
Anwesen umrandet.
Die Verwaltung empfiehlt, das
Vorkaufsrecht nicht auszuüben.
Die Frist zur Entscheidung über das
Vorkaufsrecht endet am 24.10.2010. Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet
jedoch erst am 28.10.2010 statt. § 43
Abs. 4 der Gemeindeordnung sieht vor, dass in dringenden Angelegenheiten, deren
Erledigung nicht bis zur nächsten Gemeinderatssitzung aufgeschoben werden kann,
der Bürgermeister anstelle des Gemeinderats entscheidet. Es wird deshalb
vorgeschlagen, einer Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin nach
Beschlussfassung im Verwaltungs- und Finanzausschuss zuzustimmen.