Vorlage-Nr.:

345/2010

Az.:

6 Ulrike Heckel

Datum:

28.09.2010



Bürgermeisteramt

 

 

 

Sitzungsvorlage öffentlich

 

 

 

Gremium:

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Am:

07.10.2010

 

 

Betreff:

Vorkaufsrecht bzgl des Grundstücks Flst. Nr. 3934/1 Ebertstraße 47

 

 

Anlage(n):

Mitzeichnung

Lageplan

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadt übt das ihr zustehende Vorkaufsrecht nicht aus. Einer Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin im Wege der Eilentscheidung wird zugestimmt.

 

Beratungsfolge:

 

Vorlage an

 

zur

 

Sitzungsart

 

Sitzungsdatum

 

Beschluss

 

 

 

 

 

Verwaltungs- und Finanzausschuss

Beschlussfassung

öffentlich

07.10.2010

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Entfällt

 

Deckungsvorschlag:

Entfällt

 


 

 

Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Stadt ist ein Kaufvertrag bezüglich des Anwesens Ebertstraße  47 Flst. Nr. 3934/1 vorgelegt worden mit der Bitte, darüber zu entscheiden, ob die Stadt ein Vorkaufsrecht hat und es ggf. ausübt.

 

Beim Anwesen Ebertstraße 47 handelt sich um den Bau 9 auf dem Salamander Areal, der saniert und zu 60 Mietwohnungen umgebaut werden soll. Das Anwesen hat eine Fläche von 3.557 m² und liegt im Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Soziale Stadt-Weststadt“. Nach § 24 Abs. 1 Ziff. 3 BauGB ist der Stadt ein gesetzliches Vorkaufsrecht eingeräumt. Der Kaufpreis liegt bei 3.000.000 EUR. Über die Ausübung des Vorkaufsrechts entscheidet der Gemeinderat, da der Verwaltungs- und Finanzausschuss laut Hauptsatzung nur für einen Wert bis 250.000 EUR zuständig ist.

 

Im beigefügten Lageplan ist das Anwesen umrandet.

 

Die Verwaltung empfiehlt, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben.

 

Die Frist zur Entscheidung über das Vorkaufsrecht endet am 24.10.2010. Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet jedoch erst am 28.10.2010 statt.  § 43 Abs. 4 der Gemeindeordnung sieht vor, dass in dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung nicht bis zur nächsten Gemeinderatssitzung aufgeschoben werden kann, der Bürgermeister anstelle des Gemeinderats entscheidet. Es wird deshalb vorgeschlagen, einer Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin nach Beschlussfassung im Verwaltungs- und Finanzausschuss zuzustimmen.

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

Nicht alle Anlagen sind öffentlich. (Internet)
2639_001.pdf