Betreff:
Halbjahresbericht
der städtischen Mehrheitsbeteilgungen und des Eigenbetriebs Stadtentwässerung
Anlage(n):
Mitzeichnung
1.) Halbjahresbericht Städtische Wohnbau Kornwestheim GmbH
2.) Halbjahresbericht TechMoteum GmbH
3.) Halbjahresbericht Eigenbetrieb Stadtentwässerung
Kornwestheim
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt von den
Halbjahresberichten Kenntnis.
Beratungsfolge:
Vorlage an
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zur
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Sitzungsart
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Sitzungsdatum
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Beschluss
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Verwaltungs-
und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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öffentlich
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06.10.2011
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Sachdarstellung und
Begründung:
In seiner Sitzung vom 17.02.2011 hat der Gemeinderat die
Beteiligungsrichtlinie der Stadt Kornwestheim beschlossen.
Mit dieser Beteiligungsrichtlinie wurden die Aufgaben der Beteiligungsverwaltung
aufgeführt und weiter ausgebaut, mit dem Ziel die Zusammenarbeit innerhalb der
Stadtverwaltung und den weiteren Beteiligten, insbesondere den Gesellschaften
zu verstärken. Eine zentrale neue Aufgabe der Beteiligungsverwaltung ist der
Aufbau eines unterjährigen Berichtswesens. Die Beteiligungsunternehmen sind
verpflichtet, der Beteiligungsverwaltung vierteljährlich (1. bis 3. Quartal)
über die Geschäftsentwicklung zu berichten. Der Inhalt des Berichts richtet
sich nach den Vordrucken, die die Beteiligungsverwaltung zur Verfügung stellt.
Der Bericht zum 2. Quartal (Halbjahresbericht) soll spätestens in der
zweiten Sitzung nach der Sommerpause im zuständigen Verwaltungs- und
Finanzausschuss vorgestellt werden.
In der Anlage sind nun die ersten Halbjahresberichte der
Mehrheitsbeteiligungen und des Eigenbetriebs Stadtentwässerung beigefügt.
Die Berichte zeigen, dass sich der Geschäftsverlauf der Kornwestheimer
Beteiligungen weitgehend planmäßig darstellt und die Jahresergebnisse erreicht
oder sogar übertroffen werden können.
Die geplanten Investitionen wurden vielfach begonnen, werden jedoch in
der zweiten Jahreshälfte verstärkt durchgeführt. Einige Investitionen müssen
jedoch wegen der noch nicht vorhandenen Rahmenbedingungen verschoben werden.
Die vorhandene Liquidität in den Unternehmungen reicht aus, die
geplanten Investitionen zu finanzieren. Beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung
wird die geplante Aufnahme eines Darlehens in der zweiten Jahreshälfte
vorgenommen werden.
Detaillierte Informationen können den einzelnen Halbjahresberichten
entnommen werden.